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Stlgnahme

Abriss Landarbeiterhäuser am Schulzenhof

0126/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage eines stellvertretenden Bezirksbürgermeisters den aktuellen Stand bezüglich des geplanten Abrisses von Landarbeiterhäusern und Remisen am Schulzenhof in Hamm-Herringen dargelegt. Gegenstand der Anfrage war die Frage nach den Erkenntnissen der Stadt über den geplanten Abriss der Gebäude gegenüber dem Durchgang zum Markt am Schulzenhof, nachdem Bewohner aufgrund des geplanten Abrisses gekündigt bekommen haben sollen. Zudem wurde auf die Bedeutung des Erhalts für den Denkmalwert des Schulzengartens hingewiesen.

Nach Angaben der Verwaltung handelt es sich bei dem betreffenden Objekt um das Gebäude Herringer Markt 3. In einem Vorgespräch mit dem zukünftigen Investor wurden die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits besprochen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Im Bebauungsplan Nr. 05.060 – Marktplatz Herringen wurde zudem keine planungsrechtliche Festsetzung zur Erhaltung des Gebäudes getroffen. Die untere Denkmalbehörde wurde im Rahmen der Vorabstimmung um eine Stellungnahme gebeten, welche bereits vorliegt und im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt wird. Ein entsprechender Bauantrag wird laut Verwaltung in Kürze erwartet.

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