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Stlgnahme

Elternfragebogen zur digitalen Ausstattung

0056/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur digitalen Ausstattung im Distanzunterricht nach Informationen darüber gefragt, ob es im Stadtbezirk einheitliche Fragebögen oder Erhebungen der Schulen zur privaten digitalen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler gibt. Ziel dieser Abfrage sollte die Ermöglichung einer zielgerichteten materiellen Förderung sein.

Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und erläutert, dass eine einheitliche Abfrage seitens des Schulträgers nicht durchgeführt wurde. Die Prüfung, ob ein Bedarf zur Vermeidung sozialer Ungleichgewichte vorliegt, obliegt den Schulen selbst. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Eltern nicht verpflichtet sind, gegenüber dem Schulträger oder den Schulen Auskunft über ihre finanzielle Situation, die technische Ausstattung oder die häusliche Lage zu geben.

Gemäß den geltenden Förderrichtlinien stellen die Schulen digitale Endgeräte im Wege der Ausleihe zur Verfügung, sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer häuslichen Situation keine eigenen technischen Geräte nutzen können. Als Grundlage für die Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulen diente die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehen. Innerhalb der so festgelegten Kontingente liegt die Entscheidung über die konkrete Verteilung an die einzelnen Lernenden bei der jeweiligen Schulleitung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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