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Stlgnahme

Anfrage vom 05.12.2019, Entwicklung Ostfeldstraße

0049/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen Informationen zur Entwicklung der Ostfeldstraße vorgelegt. Gegenstand der Anfrage waren die Nutzung ehemaliger Ladenlokale sowie der Baustatus eines Wohnhauses am Standort des ehemaligen Herringer Hofes.

Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung der Immobilien teilte die Verwaltung mit, dass die Nutzungen in den meisten Fällen durch bereits erteilte Baugenehmigungen abgedeckt sind. In einem Fall hat das Bauordnungsamt eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, während in einem weiteren Fall die Anforderung von zeichnerischen Bestandsunterlagen zur Prüfung der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erfolgte. Für die betroffenen Betriebe liegen die erforderlichen Gewerbeanmeldungen vor; eine gesonderte Erlaubnis durch das Ordnungsamt ist für diese Fälle nicht notwendig.

Bezüglich des geplanten Wohnhauses auf dem Gelände des ehemaligen Herringer Hofes gab die Verwaltung an, dass der Baubeginn laut einer Baubeginnanzeige am 14. Dezember 2020 erfolgt ist.

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