Bebauung Papenloh
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Bebauung im Bereich Papenloh eine Reihe von Fragen an die Verwaltung der Stadt Hamm gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Neubau eines Einfamilienhauses in unmittelbarer Nähe zum Papenloh-Wald. Die Fraktion führt an, dass durch die Bauarbeiten Eichen am Waldrand entastet wurden und die Abstandsregeln von 30 Metern zum Waldrand nicht eingehalten wurden. Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die geringen Abstände Gefahren für den Bauherrn, etwa durch Windbruch, sowie Beeinträchtigungen der Eigentumsrechte der Katholischen Kirchengemeinde entstehen könnten.
Die Anfrage umfasst zahlreiche Fragen zum Genehmigungsverfahren, unter anderem zum Zeitpunkt der Antragstellung und Erteilung der Baugenehmigung, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz. Zudem werden Fragen zur Haftung bei Personenschäden und zur Einhaltung der Abstandsregelung bei weiteren Bauvorhaben gestellt. Die Fraktion bittet um eine Beantwortung der Fragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 3. Dezember 2020 und fordert die Einladung von Vertretern der Kirchengemeinde.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass aufgrund des umfangreichen Fragenkatalogs und der notwendigen Ermittlung des Sachverhalts unter Einbeziehung anderer Fachämter eine Beantwortung erst zur übernächsten Sitzung der Bezirksvertretung möglich ist.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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