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Stlgnahme

Fehlende Beflaggung öffentlicher Gebäude

0032/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema der Beflaggung öffentlicher Gebäude im Stadtbezirk Heessen Informationen eingeholt. Hintergrund der Anfrage war der Hinweis auf fehlende Beflaggungen an bestimmten Gedenktagen wie dem Tag der Deutschen Einheit und dem Volkstrauertag. Die Fraktion erkundigte sich dabei nach den aktuell beflagten Gebäuden, den bestehenden Dienstanweisungen zur Sicherstellung der Beflaggung sowie der Verfügbarkeit der notwendigen Ausstattung.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Beflaggung im Stadtbezirk Heessen am Bürgeramt Heessen durchgeführt wird. Eine Beflaggung am Eckey wird durch lokale Vereine organisiert. Als Grundlage für die Beflaggung städtischer Gebäude dient die Dienstanweisung für das Hausverwaltungspersonal der städtischen Verwaltungs- und Institutsgebäude. Die Verwaltung gab an, dass das Ausbleiben der Beflaggung auf ein Versehen zurückzuführen sei.

Hinsichtlich der Ausstattung teilte die Verwaltung mit, dass am Bürgeramt Heessen die erforderlichen Vorrichtungen vorhanden sind. Da das Landesgesetz über das öffentliche Flaggen in Nordrhein-Westfalen keine detaillierten Vorgaben zu Art und Umfang der Ausstattung macht, wurde auf eine pragmatische Lösung verwiesen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat beim Regierungspräsidium Arnsberg wird empfohlen, primär größere oder repräsentativere Gebäude auszustatten, weshalb die Ausstattung des Bürgeramtes Heessen als ausreichend betrachtet wird.

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