Brandschauen in Bockum-Hövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über die Durchführung von Brandschauen in städtischen Gebäuden des Stadtbezirks angefordert. Hintergrund der Anfrage war die vorübergehende Schließung des Hauses der Begegnung aufgrund von Brandschutzmängeln. Die Fraktion erkundigte sich, ob in den vergangenen sechs Monaten Brandschauen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäusern oder öffentlichen Gebäuden stattgefunden haben und ob aufgrund von Sanierungsarbeiten zeitnah mit Nutzungsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die untere Bauaufsichtsbehörde und die Feuerwehr gemäß den baurechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zu wiederkehrenden Prüfungen verpflichtet sind. Bei Versammlungsstätten erfolgen diese in Intervallen von drei Jahren, bei Schulen in Intervallen von sechs Jahren. Spätestens nach sechs Jahren müssen Brandverhütungsschauen durchgeführt werden. Zur besseren Koordination werden diese Termine in der Stadt Hamm gebündelt.
Bezüglich der konkreten Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass im Stadtbezirk Bockum-Hövel in den letzten sechs Monaten keine Brandverhütungsschauen in städtischen Gebäuden stattgefunden haben. Die Terminierung künftiger Schauen erfolgt durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr. Aus den in der Vergangenheit durchgeführten Prüfungen und Schauen ergeben sich keine Hinweise auf künftige Nutzungsbeeinträchtigungen, wie sie im Fall des Hauses der Begegnung auftraten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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