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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Verpflichtungen von Bezirksvertretern
- B.Einwohnerfragestunde
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0003/20 der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.11.2020
- 2.Abriss der Ferdi-Hübner-SporthalleZur Vorlage · 0074/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Abriss der Ferdi-Hübner-Sporthalle sowie der dazugehörigen Nebengebäude vorsieht. Das im Jahr 1951 errichtete Gebäude wurde bereits im April 2020 aufgrund von sicherheitsrelevanten Schäden an der Tragwerkskonstruktion für die Nutzung gesperrt. Laut der Darstellung der Verwaltung ist eine Instandsetzung der Halle aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Zusätzlich wird angeführt, dass das Gelände derzeit durch unbefugte Nutzung, Einbrüche und Vandalismus beeinträchtigt wird. Eine dauerhafte Sicherung des Gebäudes wird von der Verwaltung als zu aufwendig und nicht zielführend eingestuft. Der Abriss soll unter Einbeziehung externer Fachingenieure erfolgen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Sport und Freizeit vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Für die freiwerdenden Flächen ist zunächst eine Begrünung geplant, bevor eine spätere Nutzung erfolgt.
Die für das Jahr 2021 veranschlagten Kosten für den Abriss belaufen sich auf etwa 190.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Teilergebnisplan des zuständigen Fachbereichs bereitgestellt. Der Restbuchwert des Gebäudes sowie die Auflösung von Sonderposten und der Investitionspauschale werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0079/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dahlhof“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Betriebserweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort Bockum-Hövel. Das Vorhaben sieht den Ersatz eines bestehenden 800 Quadratmeter großen Marktes durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.150 Quadratmetern vor. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf einer Fläche von etwa 6.531 Quadratmetern erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 durchgeführt.
Im Rahmen der Planung ist ein Stellplatzangebot von 72 Plätzen vorgesehen, während der Bedarf bei 63 Plätzen liegt. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen die Nutzung von Photovoltaik, Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen. Aufgrund eines ökologischen Eingriffs, der nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315,00 Euro festgesetzt, welches über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgesichert wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung der FNP-Änderung sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts vom 19. August 2020. Dabei sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. nicht berücksichtigt werden soll. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vor der Wirksamkeit erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0080/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0080/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Vorhabens der Firma Aldi, welches den Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau vorsieht. Die Verkaufsfläche soll von 800 m² auf maximal 1.150 m² vergrößert werden, wobei das Gebiet als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird. Das Plangebiet umfasst etwa 6.531 m².
Die Planung sieht die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche vor. Im Rahmen der Klimaanpassung sind Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen festgesetzt. Dabei ist eine Begrünung von mindestens 40 % der Dachfläche vorgeschrieben, während Photovoltaik- und Solaranlagen maximal 60 % der Fläche beanspruchen dürfen. Für ökologische Eingriffe, die nicht im Plan ausgeglichen werden können, ist ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315 € vorgesehen, welches über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert wird.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit der Straßen und weist einen Stellplatzbedarf von 63 Einheiten aus, wobei 72 Plätze geplant sind. Ein Immissionsgutachten bescheinigt die Einhaltung der Orientierungswerte. Die Verwaltung folgt dem Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich einer Blendschutzeinrichtung und ergänzt die Planurkunde um einen Hinweis auf die Pflanzliste. Anregungen zur verpflichtenden Festsetzung von Fledermauskästen oder zur Regelung einer ökologischen Baubegleitung im städtebaulichen Vertrag wurden von der Verwaltung nicht übernommen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0007/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0007/20 die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Die personelle Besetzung der Ausschussmitglieder erfolgt unter Berücksachtung der gesetzlichen Vorgaben, wobei der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neugliederung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Antrag: BeiratsgründungZur Vorlage · 0008/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0008/20_AT den Antrag gestellt, einen Beirat zur Gestaltung der Mittelinseln der neuen Kreisverkehre einzurichten. Hintergrund der Anfrage ist der Straßenneubau im Bereich der Hammer Straße, bei dem bereits ein Kreisverkehr fertiggestellt wurde und zwei weitere Bauvorhaben anstehen.
Die Fraktion führt an, dass die Gestaltung der Mittelinseln sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für das Erscheinungsbild des Stadtbezirks von Bedeutung ist. Ziel des beantragten Beirats soll es sein, Empfehlungen für die optische und funktionale Ausgestaltung der drei Kreisverkehre zu erarbeiten. Dabei wird betont, dass die neuen Verkehrsflächen in einem engen städtebaulichen Kontext stehen, was bei der Gestaltung berücksichtigt werden sollte. Die Entscheidung über die Besetzung des Beirats soll durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Antrag: Geschwindigkeitsüberschreitungen Horster Str.Zur Vorlage · 0009/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung von Geschwindigkeitskontrollen in der Horster Straße angeregt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Straße Am Böcken und der Stefanstraße.
Hintergrund der Anfrage sind Informationen von Anwohnern, wonach es auf dem genannten Teilstück vermehrt zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Die Fraktion bittet die Verwaltung daher um eine Prüfung, ob der Einsatz des sogenannten Enforcement Trailers auf diesem Streckenabschnitt in regelmäßigen Abständen möglich ist. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 2. Dezember 2020 vorgelegt.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Antrag: Radfahrsicherheit auf dem NordenstiftswegZur Vorlage · 0010/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags Maßnahmen zur Erhöhung der Radfahrsicherheit auf dem Nordenstiftsweg beantragt. Bezugnehmend auf einen vorangegangenen Antrag wird darauf hingewiesen, dass das bestehende Überholverbot für einspurige Fahrzeuge durch die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten werde.
Die Fraktion bittet die Verwaltung daher, mit der Polizei Hamm in Kontakt zu treten, um regelmäßige Schwerpunktkontrollen zur Radfahrsicherheit im Hammer Norden zu etablieren. Ziel dieser Maßnahme ist eine stärkere Beachtung der Verkehrsregeln durch die Verhängung von Bußgeldern.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Einrichtung eines absoluten Halteverbots im Bereich zwischen den Eisenbahnbrücken. Die dort parkenden Kraftfahrzeuge beeinträchtigen laut Antrag sowohl die Sicherheit der Radfahrer als auch den Verkehrsfluss.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Antrag: Radfahrsicherheit auf dem NordenstiftswegZur Vorlage · 0010/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag 0010/20 Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrsicherheit auf dem Nordenstiftsweg beantragt. Die Fraktion regt an, die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt zur Polizei Hamm aufzunehmen, um regelmäßige Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln im Hammer Norden zu etablieren. Ziel ist es, die Beachtung des bestehenden Überholverbots für einspurige Fahrzeuge zu erhöhen. Zudem wird die Einrichtung eines absoluten Halteverbots im Bereich zwischen den Eisenbahnbrücken gefordert, da parkende Kraftfahrzeuge die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigen und den Verkehrsfluss stören würden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung und der Polizei stattfindet, um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu gewährleisten. Kontrollen des fließenden Verkehrs werden am Nordenstiftsweg durchgeführt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass diese Maßnahmen punktuell und nicht dauerhaft möglich sind. Bezüglich des beantragten Halteverbots prüft die Verwaltung die Einrichtung einer Halteverbotszone. Dabei wird berücksichtigt, dass eine solche Regelung den anliegenden Kleingärtnern das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen ermöglichen soll, um die Anbindung der südlich gelegenen Kleingärten aufrechtzuerhalten.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Antrag: Nachbesserung SilberpappelwegZur Vorlage · 0011/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Behebung baulicher Mängel im Silberpappelweg angeregt. Der Antrag bezieht sich auf einen Bereich des Straßenrands auf Höhe der Hausnummer 4, der nach einer vorangegangenen Sanierung vor einigen Jahren nun Unkrautwuchs zwischen der Straße und dem angrenzenden Grundstück aufweist.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, mit dem zuständigen Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, um die Beseitigung der Mängel zeitnah zu veranlassen. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel zur Beratung vorgelegt.
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- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Antrag: Nachbesserung SilberpappelwegZur Vorlage · 0013/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0011/20 eine Nachbesserung am Silberpappelweg beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der Zustand des Straßenrands auf Höhe der Hausnummer 4. Laut dem Antrag weist dieser Bereich nach einer vorangegangenen Sanierung bauliche Mängel auf, die dazu führen, dass zwischen der Straße und dem angrenzenden Grundstück Unkraut wächst. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, Kontakt mit dem zuständigen Grundstückseigentümer aufzunehmen und die festgestellten Mängel zeitnah zu beheben.
In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vom 2. Dezember 2020 wird mitgeteilt, dass eine vollständige Beantwortung des Antrags zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Verwaltung gibt an, dass aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Fachbereiche eine inhaltliche Stellungnahme innerhalb des kurzen Zeitrahmens der aktuellen Sitzungsrunde nicht erstellt werden konnte. Eine abschließende Antwort der Verwaltung wird für die nächste Sitzungsrunde in Aussicht gestellt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Erweiterung Spielplatz im HallohparkZur Vorlage · 0019/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel einen Antrag zur Erweiterung des Spielplatzes im Hallohpark gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Fläche in der Nähe der Berliner Straße, auf der Rückseite der Justizvollzugsschule.
Nach Angaben der Antragsteller ist der im Sommer 2020 neu gestaltete Spielplatz derzeit nicht für die Nutzung durch Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren geeignet, da entsprechende Spielgeräte fehlen. Obwohl die Alterskategorisierung des Spielplatzes auf eine Nutzung von null bis 18 Jahren ausgelegt ist, wird die aktuelle Ausstattung als unzureichend für die jüngste Altersgruppe beschrieben. Da der Spielplatz aufgrund seiner Lage in einem öffentlichen Park von Familien mit unterschiedlichen Altersstrukturen genutzt wird, wird eine Anpassung der Ausstattung angestrebt.
Die Koalitionspartner beantragen die Ergänzung des Spielplatzes um Spielgeräte, die speziell auf Kinder bis fünf Jahre zugeschnitten sind, wie beispielsweise eine altersgerechte Rutsche. Zudem wird die Installation von naturnahen Spielelementen vorgeschlagen, die eine Nutzung durch alle Altersgruppen ermöglichen sollen, um die Aufwertung der Anlage zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Einberufung einer Projektgruppe „Förderverein Lippepark“Zur Vorlage · 0027/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0027/20_AT den Antrag gestellt, eine Projektgruppe zur Vorbereitung der Gründung eines „Fördervereins Lippepark“ einzuberufen. Ziel des beantragten Vereins soll es sein, die Entwicklung der Parkanlage zu begleiten, deren Attraktivität in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung zu fördern und als Ausrichter des jährlichen Stadtbezirksfestes zu fungieren. Zudem soll der Verein als Instanz dienen, um Anregungen aus der Bürgerschaft aufzunehmen.
Der Antrag sieht vor, dass der Förderverein von den Stadtbezirken Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum gemeinsam getragen wird und die Besetzung der Führungsebene parteipolitisch unabhängig erfolgen soll.
Die vorgeschlagene Projektgruppe zur Vorbereitung der Vereinsgründung soll sich aus Vertretern der Fraktionen der Bezirksvertretungen Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum zusammensetzen. Des Weiteren sollen jeweils ein Mitglied des Aktionskreises Bockum-Hövel Plus sowie der Herringer Interessengemeinschaft sowie die Bezirksbürgermeister der drei genannten Stadtbezirke sowie drei Vertreter der Stadtverwaltung dem Gremium angehören. Als Moderator für die Projektgruppe soll eine politisch neutrale Person bestimmt werden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020 des Landes NRWZur Vorlage · 0035/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 0035/20_AT die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen angeregt. Das Programm der Landesregierung stellt hierfür Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro bereit, wobei die Förderung von Hochbaumaßnahmen auf maximal 1,5 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt ist und bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann.
Mit dem Antrag wird die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel ersucht, die Verwaltung damit zu beauftragen, entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Konkret sollen Anträge für die Sanierung der Sporthalle der Overbergschule sowie für eine Attraktivierung des Sportaquariums, etwa durch die Erweiterung um ein Außen- oder Lehrschwimmbecken, formuliert werden. Die Einreichung der Anträge soll bis zur Frist am 15. Januar 2021 erfolgen. Die Fraktion verweist dabei auf die Förderfähigkeit der genannten Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Ausweisung Bebauungsplan „Gesundheit“ am Standort Krankenhaus St. Josef.Zur Vorlage · 0036/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0036/20_AT liegt der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel ein Vorschlag zur Sicherung der medizinischen Versorgung am Standort des Krankenhauses St. Josef vor. Hintergrund des Antrags ist die Absicht des derzeitigen Trägers, den Standort aufzugeben.
Der Bezirksvertreter beantragt, die Verwaltung mit der Erlassung einer Veränderungssperre für das Gelände des Krankenhauses zu beauftragen. Ziel ist es, eine zukünftige Umnutzung des Areals zu Wohnzwecken zu verhindern, um die Fläche für die Gesundheitsversorgung zu erhalten. Der Antrag sieht vor, einen Bebauungsplan mit dem spezifischen Nutzungszweck „Gesundheitsversorgung“ für diesen Bereich aufzustellen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Stadtbezirk eine entsprechende Vorrangfläche für medizinische Einrichtungen benötigt und der aktuelle Standort hierfür geeignet sei. Da die Aufgabe des Krankenhauses primär wirtschaftlichen Optimierungszielen geschuldet sei, solle die Möglichkeit offenbleiben, das Areal zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Gesundheitsvorsorge zu aktivieren. Eine mehrheitliche Wohnbebauung soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeschlossen werden.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Schulwegsicherung durch Zebrastreifen am Kreisverkehr Rautenstrauch-, Eichstedt- und Höhenhöveler Str.Zur Vorlage · 0038/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0038/20_AT einen Antrag zur Schulwegsicherung im Bereich des Kreisverkehrs Rautenstrauchstraße, Eichstedtstraße und Hohenhöveler Straße gestellt. Ziel des Antrags ist die Erhöhung der Sicherheit für Schülerinnen und Schüler, die diesen Bereich auf ihrem Schulweg nutzen.
Die Fraktion beantragt, an allen vier Zuwegungen des besagten Kreisverkehrs Zebrastreifen anzubringen. Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass der Kreisverkehr ein Bestandteil der Schulwege für Kinder südlich der Linie Rautenstrauchstraße/Eichstedtstraße sei. Es wird auf die bereits bestehenden Querungshilfen verwiesen und die Installation zusätzlicher Zebrastreifen als Ergänzung vorgeschlagen.
In der Begründung wird zudem auf die Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße Bezug genommen, bei der zwei neu entstandene Kreisverkehre ebenfalls mit Querungshilfen und zusätzlichen Zebrastreifen ausgestattet wurden. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 2. Dezember 2020 vorbereitet.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Schulwegsicherung durch Zebrastreifen am Kreisverkehr Rautenstrauch-, Eichstedt- und Höhenhöveler Str.Zur Vorlage · 0025/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0038/20 die Einrichtung von Zebrastreifen an allen vier Zuwegungen des Kreisverkehrs Rautenstrauchstraße, Eichstedtstraße und Hohenhöveler Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit für Schülerinnen und Schüler, die diesen Bereich auf ihrem Schulweg nutzen. Als Referenz für die Notwendigkeit wird auf die Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße verwiesen, bei der neu entstandene Kreisverkehre ebenfalls mit Querungshilfen und Zebrastreifen ausgestattet wurden.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung des Antrags ausgeführt, dass sich der betreffende Kreisverkehr innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet. Unter Verweis auf die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) stellt die Verwaltung fest, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen in solchen Zonen entbehrlich ist.
Sollte eine Realisierung der Zebrastreifen dennoch erfolgen, wäre laut Prüfung der Verwaltung die Installation von zwei zusätzlichen Beleuchtungsanlagen pro Übergang notwendig. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf etwa 16.000 Euro geschätzt. Die erforderlichen Mittel müssten für diesen Zweck im Haushalt angemeldet werden.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- G.Anfragen
- 1.Anfrage: Straßenschäden WittekindstraßeZur Vorlage · 0002/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand der Wittekindstraße angefordert. Konkret geht es um den Straßenabschnitt zwischen der Strackstraße und der Haberkampstraße, der außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt.
Auf diesem Bereich wurden beidseitig Hinweisschilder auf Straßenschäden angebracht. Zudem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie das weitere Vorgehen für diesen Straßenabschnitt geplant ist und für welchen Zeitraum eine Behebung oder Sanierung der Schäden vorgesehen ist.
In der Begründung der Anfrage wird auf die aktuelle Sperrung der Hammer Straße verwiesen. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine zusätzliche Sperrung einer Landesstraße innerhalb des Stadtbezirks unter den gegebenen Umständen schwer darstellbar sei.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Anfrage: Straßenschäden WittekindstraßeZur Vorlage · 0008/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation der Wittekindstraße Informationen über die weitere Planung und die Behebung von Straßenschäden angefordert. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Strackstraße und Haberkampstraße, der außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Auf diesem Teilstück wurden beidseitig Hinweisschilder auf Straßenschäden angebracht und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h reduziert.
Die Anfrage der Fraktion umfasst die Frage nach der weiteren Vorgehensweise der Verwaltung für diesen Straßenabschnitt sowie nach dem geplanten Zeitpunkt für eine Sanierung oder Behebung der Schäden. In der Begründung wird auf die aktuelle Sperrung der Hammer Straße verwiesen, was die Situation für den Verkehrsfluss im Stadtbezirk beeinflusst.
Die Verwaltung hat als Zwischennachricht mitgeteilt, dass der zuständige Landesbetrieb bereits angeschrieben wurde, um eine zeitnahe Beantwortung der Fragen zu erwirken. Eine Information an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel erfolgt, sobald die Rückmeldung des Landesbetriebs vorliegt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Anfrage: Vergrößerung der Kanalrohre in der HebbelstraßeZur Vorlage · 0003/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Stand der Kanalbauarbeiten in der Hebbelstraße, im Bereich der Kreuzung zur Geibelstraße, angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern, wonach eine Vergrößerung der Kanalrohre in diesem Straßenabschnitt bereits vor längerer Zeit angekündigt worden sei, die Umsetzung der Arbeiten jedoch bisher nicht erfolgt sei.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob derzeit Planungen für Kanalbauarbeiten in der Hebbelstraße vorliegen und falls ja, in welchem Zeitraum mit der Durchführung dieser Maßnahmen zu rechnen ist. Zudem wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die betroffenen Anwohner der Hebbelstraße schriftlich über den aktuellen Sachstand der Planung und Umsetzung zu informieren.
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- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Anfrage: WirtschaftswegeZur Vorlage · 0004/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Planung eines Wirtschaftswegenetzes für die Außenbereiche der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht vom 31. Oktober 2020, wonach die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Ge-Komm GmbH an der Erarbeitung eines solchen Netzes arbeitet. Laut diesem Bericht liegt bereits ein erster Konzeptentwurf vor, der eine Klassifizierung privater und öffentlicher Wege nach deren Bedeutung und Funktion vorsieht.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Mitteilung zum derzeitigen Sachstand der Planungen. Darüber hinaus wird um Auskunft darüber gebeten, ob und in welchem Umfang die Verwaltung für den kommenden Haushalt Finanzmittel für die Bestandspflege sowie die Sanierung der Wirtschaftswege im Bereich Bockum-Hövel angemeldet hat. Die Anfrage wurde am 12. November 2020 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 2. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Anfrage: WirtschaftswegeZur Vorlage · 0006/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Entwicklung eines Wirtschaftswegenetzes in den Außenbereichen der Stadt Hamm um Informationen gebeten. Im Fokus der Anfrage standen der aktuelle Stand der Konzepterstellung sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Sanierung und Bestandspflege von Wirtschaftswegen im Bereich Bockum-Hövel für den kommenden Haushalt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Ge-Komm GmbH nach einer virtuellen Abschlussveranstaltung am 4. November 2020 derzeit an der Erstellung eines Abschlussberichts arbeitet, der einen Vorschlag zum Wegenetzkonzept enthalten wird. Eine Beschlussfassung über dieses Konzept ist für die erste Sitzungsrunde im Jahr 2021 geplant. Auf Basis dieses Beschlusses soll ein Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung der ländlichen Infrastruktur gestellt werden. Sollten entsprechende Mittel von der Bezirksregierung bewilligt und bereitgestellt werden, kann mit der Umsetzung der Maßnahmen noch im Jahr 2021 begonnen werden.
Für den Haushalt 2021 sind städtische Eigenmittel in Höhe von 150.000 Euro für den Wirtschaftswegbau sowie 50.000 Euro für die Sanierung von Wirtschaftswegen vorgesehen. Eine spezifische Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Bezirke zur Erneuerung oder Sanierung der Wege ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass sich durch das kommende Wegekonzept noch Änderungen ergeben können.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Anfrage: Zustandsbericht KinderspielplätzeZur Vorlage · 0005/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage 0005/20_AF einen Zustandsbericht zu den Kinderspielplätzen im Stadtbezirk angefordert. Mit dem Schreiben an den Bezirksbürgermeister bittet die Fraktion die Verwaltung um eine tabellarische Aufstellung der im Stadtbezirk vorhandenen Spielplätze.
Dabei fordert die Fraktion eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Zustands der jeweiligen Anlagen sowie eine Schilderung etwaiger bestehender Mängel. Zudem wird die Verwaltung um eine Kostenschätzung gebeten, die die für die Behebung der Mängel erforderlichen finanziellen Mittel für jeden Spielplatz separat ausweist.
Ergänzend zur Bestandsaufnahme werden Informationen zu den laufenden Wartungsprozessen verlangt. Die Anfrage umfasst die Frage nach den zeitlichen Intervallen, in denen Begutachtungen der Spielplätze durchgeführt werden, sowie nach den Abständen, in denen eine Reinigung der Anlagen stattfindet. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 2. Dezember 2020 vorbereitet.
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- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Anfrage: Zustandsbericht KinderspielplätzeZur Vorlage · 0030/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel zum Zustand der Kinderspielplätze im Stadtbezirk Stellung bezogen. Im Stadtbezirk Bockum-Hövel bzw. Norden befinden sich insgesamt 53 Spielplätze, darunter Spielpunkte, Bolzplätze und Spielwiesen.
Hinsichtlich des Zustands der Anlagen erklärte die Verwaltung, dass das Tiefbau- und Grünflächenamt für die Pflege, Unterhaltung und die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Es liegen keine Mängel vor, welche die Verkehrssicherheit oder die Bespielbarkeit beeinträchtigen. Etwaige Schäden, die nicht kurzfristig behoben werden können, führen zur Sperrung oder Demontage der Geräte. Optische Mängel, wie etwa die Grünflächenpflege, unterliegen den aktuellen Kapazitäten der Spielplatzunterhaltung. Über die benötigten finanziellen Mittel für die Behebung von Mängeln konnte keine Aussage getroffen werden, da keine sicherheitsrelevanten Mängel existieren; die laufende Beseitigung ist durch das Unterhaltungsbudget gedeckt. Investive Maßnahmen zur Modernisierung hängen vom jährlichen Budget und der Abstimmung mit dem Jugendamt ab.
Die Begutachtung der Spielplätze erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 1176. Wöchentlich werden Sichtkontrollen durchgeführt, quartalsweise Funktionsprüfungen und jährlich Hauptuntersuchungen, wobei alle Kontrollen dokumentiert werden. Die Reinigung der Plätze findet mindestens einmal wöchentlich statt, bei stark frequentierten Plätzen zweimal wöchentlich. Zusätzliche Verschmutzungen werden nach Meldungen kurzfristig entfernt.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Brandschauen in Bockum-HövelZur Vorlage · 0014/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Brandschutz in städtischen Gebäuden des Bezirks angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die vorübergehende Schließung des Hauses der Begegnung aufgrund von Brandschutzmängeln. Die Fraktion weist darauf hin, dass regelmäßige Brandschauen dazu dienen können, Mängel frühzeitig zu erkennen und Beeinträchtigungen der Gebäudenutzung zu minimieren.
Mit der Anfrage werden zwei konkrete Sachverhalte erfragt. Zunächst möchte die Fraktion wissen, ob in den vergangenen sechs Monaten Brandschauen in städtischen Gebäuden in Bockum-Hövel durchgeführt wurden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäusern sowie Gebäuden, die dem allgemeinen Publikumsverkehr dienen.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob in naher Zukunft mit Nutzungsbeeinträchtigungen durch notwendige Sanierungsarbeiten zu rechnen ist. Für den Fall, dass solche Einschränkungen bevorstehen, wird die Verwaltung gefragt, welche Maßnahmen zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen vorgesehen sind.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Brandschauen in Bockum-HövelZur Vorlage · 0019/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über die Durchführung von Brandschauen in städtischen Gebäuden des Stadtbezirks angefordert. Hintergrund der Anfrage war die vorübergehende Schließung des Hauses der Begegnung aufgrund von Brandschutzmängeln. Die Fraktion erkundigte sich, ob in den vergangenen sechs Monaten Brandschauen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäusern oder öffentlichen Gebäuden stattgefunden haben und ob aufgrund von Sanierungsarbeiten zeitnah mit Nutzungsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die untere Bauaufsichtsbehörde und die Feuerwehr gemäß den baurechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zu wiederkehrenden Prüfungen verpflichtet sind. Bei Versammlungsstätten erfolgen diese in Intervallen von drei Jahren, bei Schulen in Intervallen von sechs Jahren. Spätestens nach sechs Jahren müssen Brandverhütungsschauen durchgeführt werden. Zur besseren Koordination werden diese Termine in der Stadt Hamm gebündelt.
Bezüglich der konkreten Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass im Stadtbezirk Bockum-Hövel in den letzten sechs Monaten keine Brandverhütungsschauen in städtischen Gebäuden stattgefunden haben. Die Terminierung künftiger Schauen erfolgt durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr. Aus den in der Vergangenheit durchgeführten Prüfungen und Schauen ergeben sich keine Hinweise auf künftige Nutzungsbeeinträchtigungen, wie sie im Fall des Hauses der Begegnung auftraten.
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- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- I.Verschiedenes