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Mitteilungsvorlage

Antrag 1186/20 - Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern auf der Kleinen Amtsstraße

0310/20_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 0310/20 zur Verkehrssituation in der Kleinen Amtsstraße über die geltenden Regelungen für Radfahrer und Fußgänger informiert. In diesem Bereich gilt eine Tempo-Zone von 30 km/h. Da die Radwegebenutzungspflicht in der Kleinen Amtsstraße bereits seit längerer Zeit aufgehoben wurde, dürfen Radfahrer die Fahrbahn nutzen, sofern sie sich im Straßenraum sicher fühlen.

Für Radfahrer, die die Nutzung der Fahrbahn nicht als sicher empfinden, besteht die Möglichkeit, den Gehweg mitzubenutzen. Dabei gilt die Vorgabe, dass der Fußgängerverkehr Vorrang hat und die allgemeinen Verkehrsregeln einzuhalten sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Verkehrsführung im Stadtgebiet bereits Anwendung findet.

Eine bauliche oder signaltechnische Änderung durch das Verkehrszeichen 241 StVO, welches einen getrennten Rad- und Gehweg kennzeichnet, ist nicht vorgesehen. Eine solche Beschilderung würde die Radwegebenutzungspflicht wiederherstellen, was der aktuellen Regelung widerspricht. Ebenso ist die Einrichtung von Radfahrerschutzstreifen in Bereichen mit einer 30-km/h-Zonenbeschilderung nicht möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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