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Mitteilungsvorlage

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 1144/20 „Trinkwasserversorgung Holthöfener Weg/Pollgartenstraße“

0311/20_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag 1144/20 die Prüfung beantragt, ob im Bereich Holthöfener Weg und Pollgartenstraße Versorgungsleitungen für Frischwasser verlegt werden können. Ziel ist es, die öffentliche Wasserversorgung gemäß § 38 des Landeswassergesetzes sicherzustellen, da Anwohner in diesem Gebiet derzeit auf eigene Brunnen angewiesen sind. Als Gründe für den Antrag werden ein sinkender Grundwasserspiegel, die Gefährdung des Löschwasservorrats sowie die Einhaltung der EU-Wasserverordnungen angeführt.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Stadt Hamm ihr Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung Arnsberg bereits 2018 vorgelegt hat und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bestätigt wurde. Dieses Konzept sieht die Eigenversorgung durch private Hausbrunnen ausdrücklich vor, wesrend eine allgemeine Verpflichtung zum Netzausbau bis zur Grundstücksgrenze nicht besteht. Ein Ausbau des öffentlichen Trinkwassernetzes in diesem Bereich wird aufgrund der langen Leitungswege und der wirtschaftlich nicht darstellbaren Anforderungen an die Trinkwasserhygiene als nicht möglich eingestuft.

Dennoch besteht die Möglichkeit einer individuellen Versorgung. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH führt bei Anfrage eine Einzelfallprüfung durch und bietet Lösungen wie die Errichtung eines Trinkwasserübergabeschachtes an, an den private Leitungen angeschlossen werden können. Ein entsprechendes Angebot der Stadtwerke an die Anwohner liegt bereits seit August 2019 vor.

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