Tiny Houses – Standortvorschläge für Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen eines stadtweiten Suchverfahrens vier potenzielle Standorte für die Errichtung von Tiny Houses identifiziert. Die Verwaltung betrachtet diese Wohnform aufgrund ihrer Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit als Antwort auf den hohen Wohnraumbedarf und die Verkleinerung der Haushaltsgrößen. Dabei werden sowohl mobile als auch immobile Kleinsthäuser einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass für diese Vorhaben die regulären baurechtlichen Genehmigungsanforderungen gelten und keine Sonderregelungen geplant sind.
Der erste Standort an der Adenauerallee/Kanalkante ist als prioritäres Vorhaben vorgesehen. Auf einer Fläche von etwa 2.350 m² sollen 10 bis 11 Einheiten mit jeweils 20 bis 25 m² Wohnfläche entstehen. Die Nutzung ist als temporärer Probewohn- oder Hotelbetrieb für Kurzzeitübernachtungen konzipiert, wobei dauerhaftes Wohnen nicht zulässig ist. Ein Pachtvertrag mit der Firma Tiny House Diekmann liegt bereits vor.
Ein zweiter Standort befindet sich im Bereich Herringen/Kissinger Weg. Auf einem städtischen Grundstück, das im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, könnten 2 bis 3 Tiny Houses für dauerhaftes Wohnen angesiedelt werden. Ein dritter Vorschlag betrifft ein Privatgrundstück in Rhynern, wobei die technische und wirtschaftliche Machbarkeit für eine dauerhafte Nutzung noch zu prüfen ist.
Als vierter Standort wird ein Teilbereich des Geländes im CreativRevier Heinrich Robert genannt. Hier ist eine Bebaubarkeit erst mittelfristig zu erwarten, da sich das Areal noch in der Planungsphase befindet. Die Verwaltung führt die Standortrecherche fort, um weitere Flächen für dauerhafte Wohnnutzungen zu erschließen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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