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Mitteilungsvorlage

Verpachtung städtischer Teiche

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⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Verpachtung der städtischen Teiche erneut an den Sportfischerverein Hamm zu übertragen. Als Eigentümerin der Gewässer, zu denen unter anderem die Ostenteiche, die Teiche im Ahsetal, der Friedrich-Ebert-Park, der Selbachpark, die Gräfte Burghügel Mark, der Halloh-Park, der Schillerteich, die Gräfte um Schloss Oberwerries sowie die Teiche im Nordring gehören, ist die Stadt für die Hege des Fischbestands verantwortlich. Dies beinhaltet die Pflicht, einen artenreichen heimischen Bestand zu erhalten.

Der neue Fischereipachtvertrag ist gemäß den Vorgaben des Landesfischereigesetzes auf eine Laufzeit von zwölf Jahren angelegt und soll bis zum 31. Dezember 2032 gültig sein. Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt der Sportfischerverein die Hege der Gewässer. Für die Teiche 1 bis 5 ist dem Verein zudem das Recht zur Ausübung der Angelfischerei eingeräumt, während für die Teiche 6 bis 9 lediglich die Hegeverpflichtung besteht.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Hege der stehenden Gewässer, insbesondere die Kontrolle des Sauerstoffgehalts in den Sommermonaten, fachliche Maßnahmen erfordert. Der Verein verfügt über entsprechend geschultes Personal. Darüber hinaus nutzt der Verein den Schillerteich und die Kaskaden im Selbachpark in Abstimmung mit der Unteren Fischereibehörde für die Wiederansiedlung artengeschützter Fische, wie etwa im Rahmen des Quappenprogramms.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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