Schutzstreifen für Radfahrende auf der Eichstedtstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 1195/20_AT an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel wird die Entfernung des Schutzstreifens für Radfahrende in der Eichstedtstraße gefordert. Der Antragsteller regt an, die Fahrbahnränder so umzugestalten, dass eine gefahrlose Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende ermöglicht wird.
Die Begründung führt aus, dass der aktuelle Schutzstreifen in der Eichstedtstraße eine Breite von einem Meter aufweist und an parkenden Fahrzeugen vorbeiführt. Dabei werden die Vorgaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 2010 nicht erfüllt, welche eine Regelbreite von 1,50 Meter vorsehen und bei Parkreihen zusätzliche Sicherheitsabstände vorschreiben. Zudem wird auf die Problematik der Straßenabflüsse innerhalb des Streifens hingewiesen.
Da in der Eichstedtstraße ein Rechtsfahrgebot für Radfahrende gilt, wird die aktuelle Ausführung als unsicher eingestuft. Es wird angeführt, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen durch Kraftfahrzeuge häufig nicht eingehalten wird, wodurch Radfahrende zwischen parkenden Autos und vorbeifahrenden Fahrzeugen gefährdet seien. Als Alternative zur Beibehaltung des Schutzstreifens wird eine Sanierung der Fahrbahnränder vorgeschlagen, um die Nutzung der Fahrbahn in der Tempo-30-Zone zu ermöglichen. Ergänzend wird eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung der Abstandsregeln angeregt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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