Informationen für das Baugebiet „An der Dörholtstraße“ (Schottergärten – Nein danke!)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 1141/20_AT der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel wird eine frühzeitige Information der zukünftigen Eigentümer im Neubaugebiet „An der Dörholtstraße“ angestrebt. Ziel ist es, die Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Anlage von Schottergärten in diesem Gebiet gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 06.085 nicht zulässig ist.
Der Antrag bezieht sich auf die Vorgabe, dass Flächen, die weder überbaut sind noch als Wegeflächen oder Stellplätze dienen, als Grünflächen anzulegen und zu pflegen sind. Die Initiative der Bezirksvertretung erfolgt vor dem Hintergrund von Erfahrungen der Verwaltung mit unzulässigen Schottergärten im Baugebiet „Auf dem Beisenkamp“. Um Zuwiderhandlungen zu vermeiden, wird die Erstellung und Verteilung eines Informationsbriefs beantragt, der die geltenden Festsetzungen und die mögliche Ahndung von Verstößen klar kommuniziert. Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 11. März 2020 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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