Halten auf Fahrradschutzstreifen
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel Informationen zum Umgang mit Fahrradschutzstreifen nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung zum 27. April 2020 angefordert.
Hintergrund der Anfrage ist die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, durch die das Halten auf Fahrradschutzstreifen nun untersagt ist. Zuvor war dieses Halten für Kraftfahrzeuge zulässig, wobei die Straßenverkehrsbehörde an bestimmten Stellen, wie etwa in der Eichstedtstraße, die zulässige Haltezeit durch Zusatzschilder verlängert hatte.
Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob aufgrund der neuen Rechtslage bestehende Zusatzschilder abgebaut werden oder ob deren Fortbestand vorgesehen ist. Zudem wird die Verwaltung gefragt, ob der Wegfall der bisherigen Haltemöglichkeiten als problematisch eingestuft wird. Abschließend wird die Frage gestellt, ob seitens der Verwaltung die Absicht besteht, bestehende Fahrradschutzstreifen im Stadtbezirk zurückzubauen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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