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Anfrage

Auswirkungen des Wegfalls des Bestandsschutzes für Spielhallen

1120/19_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 1120/19_AF hat die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm die Bezirksvertretung Hamm-Mitte über die Auswirkungen des Wegfalls des Bestandsschutzes für Spielhallen zu informieren gebeten. Hintergrund der Anfrage sind Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach sich Spielhallenbetreiber in Nordrhein-Westfalen nicht mehr auf Härtefallregelungen berufen können, wenn die Mindestabstände zu Schulen, Kindergärten oder Mitbewerbern nicht eingehalten werden.

Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um detaillierte Auskünfte zur Situation im Stadtbezirk Mitte. Konkret wird nach der Anzahl der Spielhallen zum Stichtag 01.11.2019 sowie nach der Anzahl der dort befindlichen Geldspielgeräte gefragt. Zudem soll die Anzahl der Mehrfachspielhallen im Stadtbezirk Mitte sowie die Anzahl der bisher genehmigten Härtefallentscheidungen sowohl für den Stadtbezirk Mitte als auch für das gesamte Stadtgebiet angegeben werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bekannt sind und ob diese Auswirkungen auf die Praxis im Umgang mit Spielhallenbetreibern haben. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund der rechtlichen Lage mit Schließungen von Spielhallen zu rechnen ist und falls nicht, welche Gründe dies für den Stadtbezirk Mitte ausschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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