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Anfrage

Aktueller Stand bei der Umsetzung von Sanktionen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil

1149/20_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 1149/20_AF befasst sich ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke mit dem aktuellen Stand der Umsetzung von Sanktionen durch das kommunale Jobcenter Hamm nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In Ergänzung zu einer vorangegangenen Stellungnahme werden Fragen zur Umsetzung einer bundesweit einheitlichen Übergangsregelung sowie deren Auswirkungen auf die Vorgehensweise des Jobcenters gestellt.

Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Rechtsfolgenbelehrung in Eingliederungsvereinbarungen. Das Ratsmitglied weist darauf hin, dass in den Monaten November und Dezember Vereinbarungen vorgelegt wurden, die trotz der angekündigten Aussetzung von Sanktionsbescheiden Leistungsminderungen in Höhe von 60 und 100 Prozent androhten. Hierzu werden Informationen darüber angefordert, ob die Verwendung dieser Form zulässig ist, in wie vielen Fällen ein solches Verfahren bereits stattgefunden hat und welche rechtlichen Folgen daraus entstanden sind. Zudem wird gefragt, ob die Betroffenen über den Sachverhalt informiert wurden und ob eine Anpassung der Rechtsfolgenbelehrungen bei bestehenden Leistungsberechtigten geplant ist.

Abschließend wird nach dem Informationsstand des Jobcenters bezüglich der Planungen des Landesarbeitsministeriums gefragt, wonach ein vollständiger Leistungsentzug weiterhin möglich sein soll, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Eingrenzung des betroffenen Personenkreises. Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 9. März 2020 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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