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Stlgnahme

„Wäldchen“ Klutestraße

1992/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Rodung des Waldstücks an der Klutestraße angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Gründe für die Fällung der Bäume, mögliche Ausgleichsmaßnahmen, die Festlegung bauökologischer Standards bei einer etwaigen Bebauung sowie die Frage nach dem Eigentumsverhältnis der Fläche.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass es sich bei dem betroffenen Grundstück um eine Privatfläche innerhalb des Bebauungsplangebietes 01.078 – Östingstraße – handelt. Ein neuer Bebauungsplan ist derzeit noch nicht rechtskräftig, jedoch ist ein alter Baugebietsplan aus dem Jahr 1971 wirksam, der das Areal als Gewerbegebiet ausweist. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird auf Grundlage dieses Plans sowie nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches beurteilt. Im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes Hamm-Süd wurde dieser Bereich aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herausgenommen.

Hinsichtlich der forstrechtlichen Aspekte prüft das zuständige Forstamt des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, ob eine Genehmigung für die Rodung erforderlich war oder gegen forstrechtliche Belange verstoßen wurde. Nach den vorliegenden planungsrechtlichen Zusammenhängen gibt es laut Verwaltung keine Anhaltspunkte für einen Verstoß. Für die Fläche liegt zum aktuellen Zeitpunkt kein Bauantrag vor.

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