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Stlgnahme

Straßenausbaubeiträge während der Corona-Pandemie

1980/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Juni 2020 eine Anfrage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen während der Corona-Pandemie gestellt. Im Zentrum der Fragen stand die Notwendigkeit aktueller Ausbaupläne, etwa der Umstellung auf LED-Beleuchtung, sowie die finanzielle Belastung der Anwohner.

Die Verwaltung erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass die Erhöhung der Anliegeranteile auf bis zu 80 % auf eine Satzungsänderung aus dem Jahr 2010 zurückzuführen ist, die zur Haushaltskonsolidierung diente. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Kostenanteile für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, durch eine neue Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen generell halbiert wurden.

Hinsichtlich der Notwendigkeit der Baumaßnahmen nannte die Verwaltung dringende Kanalbaumaßnahmen sowie den schlechten Zustand bestimmter Straßen als Gründe. Eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung (MHKBG) sei bereits seit Anfang 2020 in Kraft.

Bezüglich der Zahlungsmodalitäten erklärte die Verwaltung, dass die Beiträge innerhalb eines Monats fällig werden, jedoch Anträge auf Stundung oder Verrentung möglich sind. Die Verzinsung wurde dabei an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst. Für das Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative seien aktuell keine förderfähigen Maßnahmen vorgesehen, da die erforderlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt werden könnten.

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