Halten auf Fahrradschutzstreifen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel die Konsequenzen der neuen Straßenverkehrsordnung für Fahrradschutzstreifen im Stadtgebiet erläutert. Hintergrund der Anfrage ist die Änderung der Rechtslage zum 27. April 2020, durch die das Halten auf diesen Flächen nicht mehr gestattet ist. Zuvor waren an bestimmten Stellen, wie etwa in der Eichstedtstraße, durch Zusatzschilder verlängerte Haltezeiten möglich.
Die Verwaltung teilt mit, dass die entsprechenden Zusatzschilder entfernt werden, da Ausnahmeregelungen nach der neuen Rechtslage nicht mehr umsetzbar sind. Hinsichtlich der bestehenden Fahrradschutzstreifen wird eine Überprüfung angekündigt. Streifen, die den aktuellen Regelungen nicht entsprechen, werden nicht erneuert.
Bezüglich der bereits auf der Fahrbahn markierten Schutzstreifen sieht die Verwaltung von einem Abfräsen der Markierungen ab. Um Kosten zu sparen und sogenannte Phantommarkierungen zu vermeiden, sollen die vorhandenen Markierungen so lange bestehen bleiben, bis sie durch natürliche Abnutzung verblassen oder im Zuge von Fahrbahndeckenerneuerungen entfernt werden können.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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