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Stlgnahme

Fahrradzonen

1972/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 1217/20 die Identifizierung potenzieller Standorte für die Einrichtung von Fahrradzonen in ihrem Bezirk angefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 27. April 2020, die Kommunen die Möglichkeit gibt, Zonen zu definieren, in denen primär Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge verkehren dürfen. In diesen Zonen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wobei der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet werden darf. Die Fraktion bat zudem darum, die möglichen Standorte einer Prüfung hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit zu unterziehen.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass im Rahmen einer Dienstbesprechung zum Thema Verkehr die Bildung einer arbeitsgruppenübergreifenden Gruppe für das gesamte Stadtgebiet beschlossen wurde. Ziel dieser Gruppe ist es, die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung bezirksübergreifend zu prüfen und eine etwaige Anwendung zu planen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zunächst die noch ausstehenden Verwaltungsvorschriften des Bundesverkehrsministeriums zu den Neuregelungen abgewartet werden müssen. Eine rechtssichere Umsetzung der Maßnahmen wird daher nach Einschätzung der zuständigen Stelle Zeit in Anspruch nehmen.

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