Überholverbot von Rad-/Motorradfahrern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 1974/20_ST auf den Antrag der CDU-Bezirksfraktion reagiert, die eine Prüfung zur Aufstellung von Verkehrszeichen zum Verbot des Überholens von Rad- und Motorradfahrern an Engstellen beantragt hat. Hintergrund ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 27. April 2020, welche Kommunen die Möglichkeit einräumt, solche Verbote an Engstellen anzuordnen.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen einer Dienstbesprechung zum Thema Verkehr eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe für das gesamte Stadtgebiet gebildet wurde. Ziel dieser Gruppe ist die Prüfung und etwaige Anwendung der neuen Regelungen. Hierfür müsse jedoch zunächst die noch ausstehende Verwaltungsvorschrift des Bundesverkehrsministeriums abgewartet werden, weshalb eine rechtssichere Umsetzung Zeit in Anspruch nehme.
Bezüglich der im Antrag genannten konkreten Stellen ergab die Prüfung unterschiedliche Ergebnisse. Im Bereich der Eisenbahnbrücken am Nordenstiftsweg wird eine sinnvolle Anwendung des Verkehrszeichens 277.1 StVO, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen in beiden Fahrtrichtungen untersagt, als gegeben erachtet. Die Aufstellung der Schilder könne jedoch erst erfolgen, sobald diese am Markt verfügbar sind. Für den Bereich der Horster Straße in Höhe der St. Pankratius Kirche wird festgestellt, dass durch die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie die gesetzliche Pflicht zum Überholabstand von 1,50 Metern bereits eine ausreichende Regelung vorliegt. Zudem sei das Überholen an unübersichtlichen Stellen bereits durch die Straßenverkehrsordnung untersagt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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