Schutzstreifen für Radfahrende auf der Eichstedtstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 1939/20_ST befasst sich mit dem Antrag einer Fraktion, den Schutzstreifen für Radfahrende in der Eichstedtstraße in Hamm-Bockum-Hövel zu entfernen und die Fahrbahnränder so zu gestalten, dass eine gefahrlose Nutzung durch Radfahrer möglich ist. Der Antrag begründet die Forderung damit, dass der aktuelle ein Meter breite Schutzstreifen nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entspreche, da er zu schmal sei, über Straßenabflüsse führe und zu nah an parkenden Fahrzeugen verlaufe. Zudem wird auf das geltende Rechtsfahrgebot und die Schwierigkeiten bei der Einhaltung des erforderlichen Überholabstands hingewiesen.
Die Verwaltung bewertet den Antrag als nachvollziehbar, sieht jedoch von einer kurzfristigen Umsetzung ab. Eine sofortige Entfernung der Markierungen würde durch das Überstreichen oder Ausfräsen zu optischen Irritationen oder Unebenheiten auf der Fahrbahn führen. Eine dauerhafte Lösung wäre im Rahmen einer vollständigen Fahrbahnsanierung möglich, wofür jedoch aktuell keine Haushaltsmittel bereitstehen. Eine entsprechende Deckensanierung ist für die nächsten Jahre nicht geplant, die Maßnahme soll jedoch zum nächsten Haushaltsplan angemeldet. Als wirtschaftlichste Lösung beabsichtigt die Verwaltung, die bestehenden Markierungen nicht zu erneuern, sondern deren Verblassen abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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