Anlieferungsverkehr Neue Herringer Mitte
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat eine Anfrage zur Regelung des Anlieferungsverkehrs im Projekt „Neue Herringer Mitte“ gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Vermutung, dass die Belieferung der Einzelhändler nicht, wie vom Investor zugesagt, ausschließlich in den frühen Morgenstunden, sondern während der Hauptverkaufszeiten erfolgt, was zu Verkehrsbehinderungen führen soll. Die Fraktion bat um eine Überprüfung, ob die zeitliche Beschränkung des Lieferverkehrs Gegenstand der baurechtlichen Genehmigung war.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 05.60 – Marktplatz Herringen. Dieser sieht vor, dass im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen ist, dass kein Anlieferungsverkehr innerhalb des Sondergebiets im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr stattfindet. Ausnahmen hiervon sind im Genehmigungsverfahren nach einer schalltechnischen Prüfung von Einzelfällen möglich. Zudem ist eine Nachtnutzung der Märkte zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr untersagt.
Weitere Regelungen zum Anlieferverkehr sind im Bebauungsplan nicht enthalten. Das zugrunde liegende Verkehrsgutachten macht keine Aussagen zu spezifischen Lieferzeiten, während das Schallgutachten von einer Anlieferung im Zeitraum zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr ausgeht. Die Verwaltung erklärte, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans als Auflagen in die entsprechenden Baugenehmigungen übernommen wurden. Über diese Vorgaben hinausgehende Regelungen zum Lieferverkehr sind in den Genehmigungen nicht vorgesehen.
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- 12.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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