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Stlgnahme

Auswirkungen des Wegfalls des Bestandsschutzes für Spielhallen

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⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zu den Auswirkungen des Wegfalls des Bestandsschutzes für Spielhallen reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach sich Betreiber nicht mehr auf Härtefallregelungen berufen können, wenn Mindestabstände zu Schulen oder Kindergärten nicht eingehalten werden.

Zum Stichtag 1. November 2019 befanden sich im Stadtbezirk Hamm-Mitte 24 Spielhallen an 14 Standorten. Davon sind fünf Standorte als Mehrfachspielhallen zu klassifizieren, auf denen sich insgesamt 15 Spielhallen verteilen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Anzahl der Geldspielgeräte pro Standort wurde aus Datenschutzgründen nicht bereitgestellt.

Hinsichtlich der rechtlichen Situation im Stadtbezirk Mitte gab die Verwaltung an, dass 10 der 24 Spielhallen über einen rechtssicheren Status verfügen, wodurch die Anwendung von Härtefallregelungen nicht erforderlich war. Bei 14 Spielhallen im Stadtbezirk wurde eine Härtefallentscheidung getroffen.

Die Verwaltung bestätigte die Kenntnis der Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster. Sie erklärte jedoch, dass diese Entscheidungen für die Praxis in Hamm keine Bedeutung haben, da keine der im Stadtgebiet befindlichen Spielhallen unter die spezifische Regelung des § 29 Abs. 4 Satz 3 der Ersten Glückspieländerungsverordnung fällt. Folglich seien keine Schließungen von Spielhallen aufgrund dieser Rechtsprechung zu erwarten.

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