Anfrage Nutzung städtische Versammlungsräume
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Anfrage Nr. 1141/20 Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Nutzung städtischer Versammlungsräume angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Frage, wie Vereine und Verbände die städtischen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Sitzungen nutzen können, da Investitionen in die Anpassung von Räumen, wie etwa im Haus der Begegnung, getätigt werden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf die im Rat beschlossenen Novellierungen der Nutzungsordnung sowie der Entgeltordnung für städtische Räume und Freiflächen. Diese Regelwerke legen die Voraussetzungen und Modalitäten für die Anmietung von Räumen in Schulen, Stadtteilzentren und anderen städtischen Gebäuden fest.
Die Zuständigkeiten für die Überlassung der Räumlichkeiten sind auf verschiedene Ämter verteilt: Das Amt für schulische Bildung ist für Räume in Schulen verantwortlich, während das Amt für Konzernsteuerung und Sport die Zuständigkeit für (Schul)Sportanlagen, die Sachsenhalle und den Bürgersaal trägt. Das Jugendamt ist für Stadtteil- und Jugendzentren zuständig, und das Bürgeramt Heessen verwaltet die Überlassung des Brokhofs.
Eine Übersicht über barrierefreie Versammlungsräume sowie die entsprechenden Ansprechpartner ist auf der Internetseite der Stadt Hamm einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass das Stadtteilzentrum Hamm Mitte, das von Outlaw betrieben wird, sowie die Räumlichkeiten der Hallenmanagement GmbH und des Maxiparks nicht von der städtischen Nutzungsordnung erfasst werden, da hier eigene Regelungen gelten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen