Aktueller Stand bei der Umsetzung von Sanktionen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsfraktion Die Linke den aktuellen Stand bei der Umsetzung von Sanktionen im Kommunalen Jobcenter dargelegt. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 und mangels einer bundeseinheitlichen Übergangsregelung orientiert sich das Jobcenter an den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach wurden im Kommunalen Jobcenter Hamm keine Sanktionen ausgesprochen.
Bezüglich der in der Anfrage thematisierten Rechtsfolgenbelehrungen in Eingliederungsvereinbarungen erklärte die Verwaltung, dass eine fehlerhafte Verknüpfung in der elektronischen Datenverarbeitung dazu führte, dass unzutreffende Informationen zu Sanktionen eingefügt wurden. Dieser Fehler wurde nach Bekanntwerden behoben und die Mitarbeitenden wurden informiert. Da Sanktionen auf fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrungen nicht wirksam sind, entstehen den betroffenen Leistungsberechtigten keine Nachteile. Eine genaue Anzahl der betroffenen Fälle lässt sich laut Verwaltung nicht valide auswerten. Eine Information der Betroffenen erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarungen in persönlichen Gesprächen.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung und der Planungen des Landesministeriums liegen der Verwaltung keine Informationen vor, über die über die bereits bestehende Anwendung der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hinausgegangen werden könnte.
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- 09.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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