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Stlgnahme

Tempo 30 Nordenstiftsweg (Eisenbahnbrücken)

1876/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 1876/20_ST befasst sich die Verwaltung mit einem Antrag einer Fraktion, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Nordenstiftsweg zwischen den Eisenbahnbrücken einzurichten. Ziel der Anfrage ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer. Begründet wird der Antrag damit, dass der Radweg in diesem Abschnitt auf die Fahrbahn geführt wird und es mangels Schutzstreifen oder separater Radwege zu gefährlichen Überholmanövern kommen könne. Zudem werden Mängel an alternativen Routen, wie etwa der Zustand des Radweges von der Kornmersch zur Münsterstraße oder die baulichen Gegebenheiten der Brückenverbindung am Nordenfriedhof, angeführt.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und sieht derzeit keine verkehrlichen Anhaltspunkte für eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Unfallstatistik der Polizei weist für den betreffenden Bereich keine Radunfälle mit Personenschäden in den Jahren 2019 und 2020 aus. Ein Schutz der Radfahrenden wird durch die anstehende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung erwartet, die einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern beim Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften vorsieht.

Hinsichtlich der genannten Alternativen plant die Verwaltung eine Asphaltierung des Bereichs von der Bahnbrücke in Richtung Bänklerweg/Kornmersch. Hierfür sind jedoch noch artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich. Der Wegabschnitt auf dem Damm zwischen der Bahnbrücke und der Münsterstraße unterliegt der Unterhaltungspflicht des Lippeverbandes.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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