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Stlgnahme

Gut Lödding

1843/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Nutzung von Grünflächen im Landschaftsschutzgebiet 39 „Haus Kentrop“ angefordert. Im Fokus steht die Einzäunung von Flächen zwischen der Ahse und dem Johannes-Kroker-Weg für eine Pferdekoppelanlage durch das angrenzende Gut Lödding sowie die damit einhergehende Veränderung des Landschaftsbildes.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass der Landschaftsplan Hamm-Ost die Flächen als Schutzgebiet für Biotope und zur Erholung festlegt. Eine Umnutzung der Grünlandflächen zu Pferdeweiden sowie die Errichtung von Weidezäunen wird als zulässige landwirtschaftliche Nutzung eingestuft, die nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde nicht genehmigungsbedürftig ist. Entsprechend wurden keine Auflagen zur Besatzdichte oder Bewirtschaftungsart erteilt und auch der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nicht beteiligt.

Hinsichtlich der Beseitigung landschaftsgliedernder Strukturen liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Ein im Jahr 2019 gemeldeter Rückschnitt von Gehölzen konnte nicht als Verstoß gegen die Verbote des Landschaftsplanes verifiziert werden. Aktuelle Kartierungen zur Fauna und Flora des Gebiets liegen nicht vor; die letzte Biotopkartierung aus dem Jahr 2011 dokumentierte lediglich bestimmte Lebensraumtypen ohne spezifische Nachweise besonderer Arten. Die Vereinbarkeit der neuen Nutzung mit den Schutzzielen wird von der Verwaltung bejaht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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