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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.06.2026
- 5.Beschlüsse
- 5.1Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage "Marienstadion" des DJK SVE HeessenZur Vorlage · BV-145/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-145/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht den Austausch des Kunststoffrasenbelags auf dem Großspielfeld der Sportanlage „Marienstadion“ des DJK SVE Heessen vor. Die Maßnahme ist als Sanierung geplant, da der seit 2011 bestehende Belag nach intensiver Nutzung alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen aufweist. Laut Sachdarstellung sind Lückenbildungen im Flor sowie offene Fugen an den Nahtverbindungen vorhanden, was die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit der Fläche beeinträchtigt.
Das Sanierungskonzept umfasst den Rückbau des alten Systems sowie die sortenreine Trennung von Kunststoffrasen, Sand und Granulat zur nachhaltigen Verwertung. Die vorhandene elastische Tragschicht soll weitgehend erhalten bleiben, wobei eine Instandsetzung und Nachtrocknung mit Polyurethan bei Bedarf vorgesehen ist. Neu verlegt werden ein Kunststoffrasen der neuesten Generation nach DIN-Norm sowie eine mineralische Quarzsandverfüllung. Die Spielfeldmarkierungen werden in weiß und blau ausgeführt.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 290.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig über einen Investitionszuschuss aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 202<0xE2><0x80><0xAF>5–2036, sodass kein städtischer Eigenanteil erforderlich ist. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Verein, wobei die Fertigstellung für das dritte Quartal 2027 angestrebt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Empfehlungen
- 6.1Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029Zur Vorlage · BV-27/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-27/26 des Tiefbauamtes sieht die Durchführung von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Sicherstellung der Finanzierung gebunden. Die geplanten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf 1.790.000 Euro, wobei sich die Kosten auf 310.000 Euro im Jahr 2027, 980.000 Euro im Jahr 2028 und 500.000 Euro im Jahr 2029 verteilen. Zur Deckung der Kosten werden Einzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erwartet. Für das Jahr 2028 wird zudem eine Förderung durch die Richtlinie FöRL Wirtschaftswege in Höhe von bis zu 500.000 Euro angestrebt. Sollte diese Förderung ausbleiben, sind für das Jahr 2028 Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen für das Jahr 2027 umfassen die Teinertstraße, Längde, Auf dem Brauk und die Uedinghoffstraße. Im Jahr 2028 sind die Baumstraße, Im gelben Schlot, zwei Abschnitte der Kumper Heide sowie der Holthöfener Weg geplant. Für das Jahr 2029 umfasst der Plan die Bereiche Im Nachtigallental, Am Tünner Berg, Holtumer Weg, Langelandweg, Kobbenskamp, Romberger Straße und Starkenberg. Die Vorlage enthält insgesamt 32 Anlagen, welche die spezifischen Standorte sowie die zugehörigen Berechnungen der Folgekosten für die genannten Wirtschaftswege dokumentieren. Der Beratungszyklus der Vorlage umfasst die zuständigen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027 hier: Kostenerhöhung geförderter Wirtschaftswege (gemäß Wirtschaftswegekonzept)Zur Vorlage · BV-148/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt. Aufgrund ergänzender Vorgaben der Fördermittelgeberin hinsichtlich notwendiger Verbreiterungen an den Wirtschaftswegen Ennigerweg, Auf der Breite und Baumstraße haben sich die Kosten für diese Projekte verändert. Die bisher veranschlagten 725.000 Euro erhöhen sich auf insgesamt 1.103.000 Euro. Die Finanzierung wird durch Fördermittel nach dem FöRL Wirtschaftswege sowie durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sichergestellt.
Für das Projekt „Kumper Heide“ ist eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da die technischen Auflagen der Fördermittelgeberin zur Verbreiterung und Verstärkung an dieser Stelle nicht umsetzbar sind, wird die Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert. Ein entsprechender separater Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die baulichen Maßnahmen sowie die Abrechnung der förderfähigen Sanierungen im Jahr 2026 abzuschließen. Um das erforderliche Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.3Fortführung der Jugendarbeit Hamm-NordenZur Vorlage · BV-150/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-150/26 des Jugendamtes sieht eine Änderung der Trägerschaft für die Jugendarbeit in Hamm-Norden vor. Da sich der Verein „Jugendarbeit Hamm-Norden e. V.“, der seit 2003 die stadtteilintegrierte Jugend- und Drogenhilfe sowie weitere Angebote wie das Internetcafé „Drin“ durchführt, zum 31. Dezember 2026 auflösen wird, ist eine Neuregelung erforderlich. Als neuer Träger für die Fortführung der Angebote ab dem 1. Januar 2027 ist die „Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH“ vorgesehen, welche bereits die Verwaltungsaufgaben des Vereins übernimmt.
Der Plan sieht vor, den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Verein im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Die Verwaltung soll den Trägerwechsel vorbereiten und begleiten. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden, um eine nahtlose Fortsetzung der Arbeit zu gewährleisten. Die Steuerung der Angebote soll weiterhin über Zielvereinbarungen und einen Qualitätsdialog erfolgen.
Für das Jahr 2027 sind städtische Aufwendungen in Höhe von 320.300 Euro veranschlagt. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für drei Vollzeitstellen, Sach- und Overheadkosten sowie Sonderkosten zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab dem Jahr 2026 eingeplant. Die beteiligten Träger haben dem vorgeschlagenen Vorgehen in einem Gespräch mit dem Jugendamt bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.4Schloss Oberwerries: Einbau eines Senkrechtplattformlifts und Sanierung im ZwischentraktZur Vorlage · BV-162/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-162/26 sieht den Einbau eines Senkrechtplattformlifts sowie umfangreiche Sanierungsarbeiten im Zwischentrakt des Schlosses Oberwerries vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit in den oberen Etagen zu verbessern und die langfristige Betriebssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Neben der technischen Barrierefreiheit umfasst das Vorhaben die Erneuerung veralteter Leitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung sowie die Modernisierung der Elektroverteilungen, um Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 907.000 Euro. Da städtische Eigenmittel für dieses Projekt nicht zur Verfügung stehen, ist die Umsetzung von einer Förderzusage über das NRW-Infrastrukturgesetz abhängig. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Die Arbeiten erfordern verschiedene Gewerke, darunter Stahlbeton-, Mauerwerks- und Sanitärarbeiten sowie den Einbau einer neuen Schmutzwasserhebeanlage.
Aufgrund der baulichen Eingriffe in die Substanz und der notwendigen Arbeiten an der Entwässerung ist mit zeitweisen Einschränkungen im Betrieb des Schlosses zu rechnen. Während des Austauschs der Schmutzwasserpumpe wird eine vorübergehende Schließung des gesamten Haupthauses erforderlich sein. Die Planung und Durchführung sind für die Jahre 202rachten 2026 und 2027 vorgesehen. Da das Schloss eine überbezirkliche Bedeutung besitzt, wird die Bezirksvertretung Heessen in diesem Verfahren eine beratende Funktion einnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Anträge
- 7.1Überprüfung und Vereinfachung der Tempo-30-Beschilderung auf der UedinghoffstraßeZur Vorlage · AT-96/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage AT-96/26 einen Antrag gestellt, die Geschwindigkeitsbeschilderung auf der Uedinghoffstraße zwischen dem Dasbecker Weg und der Mansfelder Straße zu überprüfen. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Beschilderung auf eine vereinfachte Verkehrsführung hin zu untersuchen und die Anzahl der Verkehrszeichen zu reduzierung.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, warum die Tempo-30-Zone am Dasbecker Weg endet, obwohl unmittelbar danach eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h erneut angeordnet wird. Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen diese Regelung besteht und ob die Voraussetzungen für eine durchgehende Tempo-30-Zone bis zur Mansfelder Straße vorliegen.
Sollte eine Ausweitung der Zone rechtlich oder verkehrstechnisch nicht umsetzbar sein, soll geprüft werden, ob die Anzahl der wiederholenden Verkehrszeichen auf dem etwa 1,5 Kilometer langen Abschnitt reduziert werden kann. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Verkehrsregeln für die Verkehrsteilnehmer. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Erforderlichkeit der aktuellen Beschilderung darzulegen. Die Beratung in der Bezirksvertretung Heessen ist für den 29. September 2026 angesetzt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.2Fällung eines vertrockneten Baumes auf der Grünfläche / Spielplatz am BrokhofZur Vorlage · AT-108/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage AT-108/26 den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Fällung eines vertrockneten Baumes zu beauftragen. Der betreffende Baum befindet sich auf der Grünfläche des Spielplatzes am Brokhof, an der Grenze zu einem angrenzenden Grundstück einer Kirchengemeinde.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass es sich bei dem Baum um ein sehr großes, vollständig vertrocknetes Exemplar handelt. Die Durchführung der Fällung wird mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht begründet. Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen fordert eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 29. September 2026 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Heessen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.3Regenrückhaltebecken Westberger Weg/Heinrich-Wältermann-StraßeZur Vorlage · AT-110/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Stadtbezirk Heessen hat im Rahmen des Antrags AT-110/26 die Bezirksvertretung Hamm-Heessen dazu aufgefordert, eine Prüfung der Sicherungsmaßnahmen am Regenrückhaltebecken am Westberger Weg zu veranlassen. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung Abstimmungen mit dem zuständigen Betreiber, dem Lippeverband, durchführt, um die Verkehrssicherungs- und Sicherungspflichten am Übergang zur Heinrich-Wältermann-Straße zu überprüfen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die aktuelle Abgrenzung des Beckens durch Holzstämme und ein Drahtseil ausreichend geeignet ist, um ein Betreten des Wasserbereichs, insbesondere durch Kinder, zu verhindern. Als Hintergrund wird ein vorangegangener Rückschnitt des Baumbestandes angeführt, wodurch das Becken stärker einsehbar und zugänglich geworden sei. Laut Antrag stellt die derzeitige Barriere keine hinreichende Schutzwirkung dar, da sie möglicherweise überstiegen oder unterquert werden kann. Die Verwaltung soll daher prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ein unbeabsichtigtes oder spielerisches Betreten des Beckens zu unterbinden. Die Beratung des Antrags ist für den 29. September 2026 in der Bezirksvertretung vorgesehen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.3.1Regenrückhaltebecken Westberger Weg/Heinrich-Wältermann-StraßeZur Vorlage · AT-110/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage AT-110/26-ST eine Stellungnahme zum Regenrückhaltebecken am Westberger Weg bzw. am Übergang zur Heinrich-Wältermann-Straße abgegeben. Der Antrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Heessen sieht vor, dass die Verwaltung die Verkehrssicherung des Beckens sowie die Eignung der aktuellen Abgrenzung durch Holzstämme und Drahtseile im Hinblick auf den Schutz von Kindern mit dem Lippeverband abstimmt und prüft, ob weitere Maßnahmen zur Verhinderung eines Betretens notwendig sind.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Zuständigkeit für das Hochwasserrückhaltebecken bei der Stadt Hamm liegt und die aktuelle Absicherung den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung entspricht. Ein ursprünglich geplanter Stacheldrahtzaun wurde zugunsten des Unfallschutzes im öffentlichen Raum nicht umgesetzt. Die bauliche Fertigstellung der Zaunanlage ist noch nicht abgeschlossen; die Montage der Tore steht noch aus, sodass eine abschließende Beurteilung der Barrierewirkung erst nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
Hinsichtlich der Sicherheit wird darauf verwiesen, dass bauliche Absperrungen die gesetzliche Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten nicht ersetzen können. Die Anlage wurde nach den geltenden Sicherheitsstandards konzipiert. Sollte die Bezirksvertretung einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Absicherungsstandard wünschen, müsse sie hierfür die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereitstellen. Die Verwaltung prüft den Antrag, sieht die rechtlichen und baulichen Mindeststandards jedoch als erfüllt an.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.4Wiederherstellung des öffentlichen Zugangs zum Bolzplatz an der Stephanusschule sowie Freigabe des Schulhofes als Spielfläche für Kinder unter 14 außerhalb der SchulzeitZur Vorlage · AT-109/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage AT-109/26 einen Antrag gestellt, der die Wiederherstellung des öffentlichen Zugangs zum Bolzplatz an der Stephanusschule sowie die Freigabe des Schulhofes als Spielfläche fordert. Der Antrag sieht vor, dass die Bezirksvertretung feststellt, dass der Zugang zum Bolzplatz und zum Schulhof durch die Errichtung von Toren bzw. einer Einzäunung ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Gremien geschlossen wurde.
Nach Angaben der Fraktion erfolgte die Schließung des Schulgeländes durch die Schulleitung Anfang Juni 2026. Seither ist das Gelände nur zu bestimmten Zeiten, etwa zum Schulbeginn, zum Unterrichtsende und zu den regulären Abholzeiten, geöffnet. Die Fraktion beantragt, den Bolzplatz außerhalb der Schulzeiten wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und den Schulhof außerhalb der Schulzeit als Spielfläche für Kinder unter 14 Jahren freizugeben.
In der Begründung wird angeführt, dass die Fläche bisher von Familien und Jugendlichen zur Freizeitgestaltung genutzt wurde. Durch die aktuelle Regelung fehle im Heessener Dorf eine Fläche für ältere Kinder und Jugendliche sowie für Trendsportarten. Der Antrag zielt darauf ab, die bisherige Zugangsregelung unmittelbar wiederherzustellen, um die Lücke im Angebot an Spiel- und Sportflächen im Stadtbezirk zu schließen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Anfragen
- 8.1Barrierefreiheit von Versammlungsräumen im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · AF-34/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-34/26 Informationen zum Stand der Barrierefreiheit in verschiedenen Versammlungsräumen des Stadtbezirks Heessen angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Alfred-Fischer-Halle, der Bürgersaal der Sachsenhalle sowie der Brokhof.
Der Bezirksvertreter Denni May bittet die Verwaltung um eine detaillierte Bewertung der aktuellen Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut dieser Standorte. Hierbei sollen insbesondere Aspekte wie stufenlose Zugänge, rollstuhlgerechte Wegeführungen innerhalb der Gebäude, barrierefreie Sanitäranlagen sowie die Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen untersucht werden. Zudem wird nach dem Einsatz technischer Hilfsmittel für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen gefragt, etwa durch taktile Leitsysteme oder Induktionsschleifen.
Die Anfrage umfasst ferner die Klärung der technischen Umsetzbarkeit einer vollständigen Barrierefreiheit sowie eine Einschätzung der zu erwartenden Investitionskosten für die genannten Einrichtungen. Die Verwaltung soll zudem prüfen, inwieweit die Standorte den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und geltenden DIN-Normen entsprechen und welche Förderprogramme von Land, Bund oder EU für mögliche Umbaumaßnahmen genutzt werden können. Ziel der Anfrage ist es, die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Stadtbezirk Heessen zu gewährleisten.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.1.1Barrierefreiheit von Versammlungsräumen im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · AF-34/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage AF-34/26-ST den aktuellen Stand der Barrierefreiheit in den Versammlungsräumen des Stadtbezirks Heessen, namentlich der Alfred-Fischer-Halle, des Bürgersaals Sachsenhalle und des Brokhof, erläutert. Die Bewertung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude ist ein zentrales Anliegen des Immobilienmanagements, welches derzeit in der Bauverwaltung aufgebaut wird.
Nach Angaben der Verwaltung wird Barrierefreiheit als ein dynamischer Prozess verstanden, der bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen umfasst. Während grundlegende Standards an einigen Standorten bereits erfüllt sind, besteht bei der vollständigen Umsetzung, etwa hinsichtlich taktiler Leitsysteme oder Induktionsschleifen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, teilweise noch Bedarf. Die technische und bauliche Machbarkeit einer vollständigen Barrierefreiheit hängt von den individuellen Gegebenheiten der Gebäude, wie etwa der historischen Bausubstanz, ab.
Hinsichtlich der Finanzierung weist die Verwaltung darauf hin, dass das Immobilienmanagement bereits seit Jahren Mittel im Haushaltsplan für entsprechende Maßnahmen eingestellt hat. Zur Entlastung der Kosten können Förderprogramme von Land, Bund oder der EU genutzt werden. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie der UN-Behindertenrechtskonvention oder der DIN-Normen, unterliegt einem laufenden Überprüfungsprozess. Die weitere Entwicklung der Barrierefreiheit ist zudem als Teil des Inklusionsplans vorgesehen, wobei eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Inklusionsbeauftragten der Stadt Hamm angestrebt wird.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.2Verkehrssicherheit im Bereich Max-Heinhold-Straße / Einmündung Hessener StraßeZur Vorlage · AF-35/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-35/26 die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke um eine Stellungnahme zur Verkehrssicherheit an der Einmündung Max-Heinhold-Straße und Hessener Straße gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach es in diesem Bereich zu Situationen zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugen komme, die durch eine eingeschränkte Sichtbarkeit des Radwegs für einbiegende Fahrzeuge geprägt seien.
Da die Strecke als stark genutzter Schulweg dient, erkundigt sich die Fraktion nach der Bewertung der aktuellen Verkehrssituation durch die Verwaltung sowie nach vorliegenden Erkenntnissen über Unfallzahlen oder polizeiliche Auffälligkeiten. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung verschiedener verkehrslenkender Maßnahmen wie etwa eine Anpassung der Vorfahrtsregelung, die Installation von Verkehrsspiegeln oder bauliche Veränderungen an der Radwegführung und Markierungstechnik. Des Weiteren wird nach der Möglichkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung sowie nach den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen gefragt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.2.1Verkehrssicherheit im Bereich Max-Heinhold-Straße / Einmündung Hessener StraßeZur Vorlage · AF-35/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-35/26-ST Informationen zur Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung Max-Heinhold-Straße und Hessener Straße angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach es im Bereich der Einmündung zu Konflikten zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugen sowie zu Problemen bei der Sichtbarkeit des Radwegs kommen soll. Zudem wurde die Bedeutung des Bereichs als Schulweg sowie die durch das Gefälle bedingte Geschwindigkeit des Radverkehrs thematisiert. Es wurden Fragen zur Unfalllage, zu möglichen verkehrslenkenden Maßnahmen wie Einbahnstraßenregelungen oder Verkehrsspiegeln sowie zu baulichen Veränderungen gestellt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass der betreffende Bereich aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht als verkehrssicher einzustufen ist. Durch ein Durchfahrtsverbot, ein Stoppschild und die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs seien bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt worden. Die Unfalllage wird als unauffällig beschrieben. Die Verwaltung stellt fest, dass die eingeschränkten Sichtbeziehungen primär auf den Bewuchs einer privaten Hecke zurückzuführen sind. Die Installation eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt, da dieser kein ausreichendes Sichtfeld für die gesamte Fahrbahn sowie den Radweg bieten würde. Weitere verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung prüft jedoch die rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Grundstückseigentümer, um den Heckenbewuchs zurückzuführen und so die Sichtverhältnisse zu verbessern. Hierdurch entstehen nach aktueller Planung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.3Verkehrssituation für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende im Bereich Heinrich-Wältermann-Straße /Westberger WegZur Vorlage · AF-68/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-68/26 die Verwaltung um eine Prüfung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrende im Bereich der Heinrich-Wältermann-Straße und des Westberger Weges gebeten. Die Anfrage richtet sich an Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke und konzentriert sich insbesondere auf den Abschnitt zwischen der Bussperre und der Sensburger Straße.
Die Fraktion bittet um eine Bewertung der aktuellen Verkehrssicherheit sowie um Auskunft darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Zudem sollen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrende sowie eine sichere Anbindung des Neubaugebietes an die Kindertageseinrichtung an der Sensburger Straße geprüft werden.
Grundlage der Anfrage sind Informationen von Anwohnern aus dem angrenzenden Neubaugebiet. Nach einer Begehung durch die Fraktion wird darauf hingewiesen, dass die ausgebaute Wegeführung nach Passieren der Bussperre endet, was dazu führt, dass Fußgänger teilweise auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da dieser Bereich auch vom Busverkehr und Lieferfahrzeugen genutzt wird, entstehen Begegnungssituationen im Straßenraum. Die Fraktion fordert eine fachliche Bewertung sowie die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Attraktivität dieser Wegeverbindung.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.3.1Verkehrssituation für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende im Bereich Heinrich-Wältermann-Straße/Westberger WegZur Vorlage · AF-68/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-68/26-ST die Verwaltung um eine Prüfung und Stellungnahme zur Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrende im Bereich der Heinrich-Wältermann-Straße und des Westberger Weges gebeten. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Abschnitt zwischen der Bussperre und der Sensburger Straße. Die Fraktion verwies auf Anliegen aus einem angrenzenden Neubaugebiet und thematisierte die Sicherheit der Wegeverbindung zur dortigen Kindertageseinrichtung. Es wurde angefragt, ob Handlungsbedarf besteht und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit und Anbindung vorhanden sind, da im Bereich nach der Bussperre teilweise keine gesonderte Wegeführung zur Verfügung steht und Begegnungen mit dem Busverkehr sowie Lieferfahrzeugen stattfinden.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und teilte mit, dass am 9. Juni 2026 die Beschilderung im Umfeld der Busschleuse zwischen dem Homanns Weg und der Sensburger Straße angepasst wurde. Durch die neue Beschilderung wird nun verdeutlicht, dass die Durchfahrt für den Bereich nur noch dem Linien- und Radverkehr gestattet ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Rad- und Fußverkehr besser zu schützen und eine sichere Anbindung des Neubaugebietes an die Sensburger Straße sowie den Westberger Weg zu gewährleisten. Laut Verwaltung bestehen im weiteren Straßenverlauf sichere Möglichkeiten, den Bereich als Fußgänger oder Radfahrer zu passieren.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.4Rodungsarbeiten im Heessener Wald zwischen Waldbühne und QuelleZur Vorlage · AF-69/26 · Anfrage
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Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat mit der Vorlage AF-69/26 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke gerichtet, um Informationen zu den aktuellen Rodungsarbeiten im Heessener Wald einzuholen. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf den Bereich zwischen der Waldbühne und der Quelle.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über die Gründe für die durchgeführten Maßnahmen sowie über die damit verfolgten Ziele. Es soll geklärt werden, ob die Rodungen forstwirtschaftlichen, ökologischen oder sicherheitsrelevanten Charakter haben und welche Auswirkungen auf den künftigen Bestand sowie die Entwicklung des Waldes zu erwarten sind. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Kontakt zu den Eigentümern der betroffenen Waldflächen aufzunehmen und die Ergebnisse der Abstimmung der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass in den vergangenen Wochen Rodungen auf größeren Flächen stattgefunden haben, wodurch Schneisen und Freiflächen entstanden sind. Laut der Anfrage sind Anwohner mit Fragen zu den Hintergründen und den langfristigen Folgen dieser Arbeiten an die SPD-Fraktion herangetreten. Angesichts der Bedeutung des Heessener Waldes als Naherholungsraum sowie für das Klima im Stadtbezirk fordert die Fraktion eine transparente Darstellung der Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.4.1Rodungsarbeiten im Heessener Wald zwischen Waldbühne und QuelleZur Vorlage · AF-69/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage AF-69/26-ST hat die SPD-Bezirksfraktion Heessen eine Anfrage zur aktuellen Situation der Rodungsarbeiten im Heessener Wald gestellt. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf den Bereich zwischen der Waldbühne und der Quelle. Die Fraktion bat die Verwaltung um Informationen zu den Gründen und Zielen der Maßnahmen sowie zur Einordnung, ob forstwirtschaftliche, ökologische oder sicherheitsrelevante Aspekte zugrunde liegen. Zudem wurde um eine Einschätzung der Auswirkungen auf den künftigen Waldbestand und um die Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern gebeten.
In der Stellungnahme des Umweltamtes wird erläutert, dass die Entnahmen durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW als Eigentümer der betroffenen Flächen durchgeführt wurden. Die Maßnahme umfasste die Entfernung von Eschen, die in einem Abstand von bis zu 30 Metern entlang eines Weges standen. Grund für diese Entnahmen war die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Als Ursache für die Entfernung der Bäume wird das Eschentriebsterben angeführt, von dem die Eschenbestände derzeit betroffen sind.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.5Ausbesserung von Wegen im Heessener Wald
- 8.5.1Ausbesserung von Wegen im Heessener WaldZur Vorlage · AF-72/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen bezüglich der Wege im Heessener Wald Stellung bezogen. In Bezug auf die Instandsetzung der Deckschichten auf Wegen wie dem Dammweg, Kirchweg oder Ostsundern-Weg teilte der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit, dass Forstwirtschaftswege erst nach Abschluss der Holzabfuhr wieder instand gesetzt werden. Aufgrund einer Verzögerung beim Holzverkauf ist derzeit kein genauer Termin für die Holzabfuhr festlegbar. Bis Anfang des kommenden Jahres werden die Wege entlang des Walderlebnispfades sowie im Bereich des Altenheims und der Waldbühne provisorisch ausgebessert, um den Waldbesuch zu ermöglichen. Eine grundlegende Instandsetzung erfolgt nach Beendigung aller Fällmaßnahmen.
Die Wege im Heessener Wald gehören dem Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen eines Gestattungsvertrages ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, die eingezeichneten Wege als Wanderwege herzurichten und zu unterhalten. Die Stadt übernimmt dabei die Pflicht zur Verkehrssicherung der als Wanderwege gekennzeichneten Wege sowie die Unterhaltung von Schutzhütten, Müllbehältern und Bänken. Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, bei der Waldbewirtschaftung die Beschädigung befestigter Wege zu minimieren, schließt jedoch eine Haftung für dabei entstehende Schäden aus. Die rechtlichen Details zu den einzelnen Wegen sind dem beigefügten Lageplan des Gestattungsvertrages zu entnehmen. Die Betretungsrechte für das Radfahren und den Aufenthalt im Wald sind gemäß dem Landesforstgesetz NRW zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr gestattet.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.6Bushaltestelle Bintig – Fertigstellung der baulichen EinrichtungZur Vorlage · AF-73/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat in der Anfrage AF-73/26 die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke um Auskunft zum Zeitplan für die Fertigstellung der baulichen Einrichtung der Bushaltestelle am Sachsenring in Höhe Bintig gebeten. Gegenstand der Anfrage ist die Haltestelle der Linie 8, deren bauliche Ergänzungen noch ausstehen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die neue Bushaltestelle im vergangenen Sommer auf Initiative der CDU-Fraktion errichtet wurde und von verschiedenen Personengruppen, wie etwa Schülern und Senioren, genutzt wird. In der Begründung der Anfrage wird angeführt, dass derzeit ein befestigter Zugang zur Haltestelle fehlt. Der Zustieg erfolgt momentan über einen unbefestigten Randstreifen, der zeitweise mit hohem Gras bewachsen ist. Laut der CDU-Fraktion führt dies zu Erschwerungen beim Einsteigen, insbesondere für Fahrgäste mit Kinderwagen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, die auf Hilfsmittel wie Rollatoren angewiesen sind.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.6.1Bushaltestelle Bintig – Fertigstellung der baulichen EinrichtungZur Vorlage · AF-73/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AF-73/26-ST wird der aktuelle Stand bezüglich der baulichen Einrichtung der Bushaltestelle am Sachsenring auf Höhe Bintig erläutert. Die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen bezog sich auf den geplanten Zeitpunkt für die Fertigstellung der Haltestelle für die Linie 8.
Nach Angaben des Tiefbauamtes ist für die Befestigung der Ein- und Ausstiegsbereiche der Bushaltestelle eine Auspflasterung der Grünstreifen vorgesehen, welche sich zwischen dem Radweg und der Fahrbahn befinden. Die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahme ist laut der Verwaltung von den verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten abhängig. Ein konkreter Termin für die Fertigstellung wurde in der Stellungnahme nicht genannt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.7Beleuchtung des Verbindungsweges Am HeimshofZur Vorlage · AF-67/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat mit der Vorlage AF-67/26 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke gerichtet, in der die Prüfung einer Beleuchtung des Verbindungsweges „Am Heimshof“ thematisiert wird. Die Anfrage bezieht sich auf den Wegabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Sachsenweg/Afyonring und dem Westberger Weg.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausstattung des Weges mit Beleuchtung möglich ist. In diesem Zusammenhang sollen die aktuelle Verkehrssicherheit sowie die Nutzbarkeit des Weges bewertet werden. Zudem bittet die Fraktion um eine fachliche Einschätzung zur Sinnhaftigkeit einer Beleuchtung und nach Möglichkeiten, die Nutzung der Verbindung in den Abend- und Nachtstunden zu verbessern.
Als Grundlage für die Anfrage führt die Fraktion Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern an, wonach die fehlende Beleuchtung die Nutzung des Weges während der Dämmerung sowie in den Herbst- und Wintermonaten beeinträchtige. Der Weg dient als Verbindung zwischen Heessen und Hamm-Norden und wird von Fußgängerinnen, Fußgängern, Radfahrenden sowie Schülern genutzt. Die Anfrage thematisiert zudem Berichte über ein vermindertes Sicherheitsgefühl bei der Nutzung des Weges in den Abendstunden.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.7.1Beleuchtung des Verbindungsweges Am HeimshofZur Vorlage · AF-67/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage AF-67/26-ST eine Bewertung zur möglichen Beleuchtung des Verbindungsweges „Am Heimshof“, der zwischen dem Kreisverkehr Sachsenweg/Afyonring und dem Westberger Weg verläuft, abgegeben. Auf Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Heessen wurde die aktuelle Situation hinsichtlich der Verkehrssicherheit sowie die technische und finanzielle Umsetzbarkeit einer Beleuchtung untersucht.
Nach Angaben der Verwaltung wird eine Beleuchtung der Strecke grundsätzlich als sinnvoll erachtet, da der Weg eine wichtige Verbindungsfunktion mit hoher Frequentierung besitzt und eine Beleuchtung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie des Nutzungskomforts beitragen könnte. Dem stehen jedoch fachliche und finanzielle Hindernisse gegenüber. Da der Weg durch freie Landschaft und Waldbereiche führt, sind umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfungen notwendig, da Wege in der freien Landschaft aus naturschutzfachlicher Sicht nachts möglichst unbeleuchtet bleiben sollten.
Die derzeit kalkulierten Baukosten für eine Installation belaufen sich auf rund 85.000 Euro. Sollten die artenschutzrechtlichen Prüfungen den Einsatz spezieller, naturverträglicher Beleuchtungsanlagen oder zusätzlicher Steuerungssysteme vorschreiben, ist mit einer weiteren Erhöhung der Investitionskosten zu rechnen. Aufgrund dieser Anforderungen sowie des Mangels an verfügbaren Haushaltsmitteln sieht die Verwaltung derzeit von der Installation einer Beleuchtungsanlage ab.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.8Gewerbeflächen im Stadtgebiet HeessenZur Vorlage · AF-74/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat mit der Vorlage AF-74/26 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke gerichtet, die sich auf den aktuellen Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet Heessen bezieht. Die Fraktionsvorsitzende Gabriele Beltrop-Hengst bittet in dem Schreiben um detaillierte Informationen zur Verfügbarkeit sowie zum derzeitigen Vermarktungsstand der Flächen.
Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob bereits konkrete Gespräche mit potenziellen Investoren oder Unternehmen geführt werden. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Frage nach der Bewertung des aktuellen Zustands der vorhandenen Gewerbeflächen durch die Stadtverwaltung beziehungsweise die IMPULS.Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH. Die CDU-Fraktion erkundigt sich zudem nach den bisherigen Maßnahmen zur Neuentwicklung und Vermarktung von Flächen im Bezirk.
Abschließend wird um Auskunft darüber gebeten, welche Initiativen die Stadtverwaltung oder die Wirtschaftsagentur ergriffen hat, um die angekündigten Qualitätssteigerungen in den Heessener Gewerbegebieten – wie etwa eine neue Beschilderung oder die Pflege von Grünflächen – umzusetzen. Dabei wird auch nach dem Zeitplan für die Durchführung dieser konkreten Maßnahmen gefragt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.8.1Gewerbeflächen im Stadtgebiet HeessenZur Vorlage · AF-74/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Heessen Informationen zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Stadtbezirk Heessen vorgelegt. Grundlage der Ausführungen ist der im Rat der Stadt Hamm beschlossene Masterplan „Flächen für Arbeit“, der gemeinsam vom Stadtplanungsamt und der IMPULS.Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH mit externen Planungsbüros erarbeitet wurde. Dieser Plan enthält detaillierte Gebietsprofile, Potenzialflächen sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Gewerbestands.
Hinsichtlich der aktuellen Flächenverfügbarkeit wird auf eine Fläche an der Dessauer Straße hingewiesen, die laut Bebauungsplan für Dienstleistungs- oder Bürogebäude geeignet ist. Für ein Grundstück von etwa 2.500 m² liegt bereits ein Verkaufsbeschluss des Rates der Stadt Hamm und des Aufsichtsrates der IMPULS vor. Im Bereich der ehemaligen Parkdeck-Fläche sowie entlang der Bahntrasse an der Dessauers Straße ist die Ansiedlung oder Erweiterung von drei kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Handwerk vorgesehen.
Zur Entwicklung neuer Flächen befindet sich der Bebauungsplan für das Areal westlich und nördlich des Gartencenters Bintig im Abstimmungsprozess mit umliegenden Unternehmen. Ein weiteres Areal an der Ahlener Straße, das im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, wird nach aktuellem Planungsstand größtenteils durch den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses beansprucht. Die IMPULS übernimmt dabei die Bereitstellung von Informationen sowie die Begleitung von Ansiedlungsvorhaben.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.9Urnenstele / Kolumbarium auf dem Friedhof Sundern in HeessenZur Vorlage · AF-75/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat gegenüber der Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke eine Anfrage zur Ausstattung des Friedhofs Sundern eingereicht. Gegenstand der Vorlage AF-75/26 ist die Frage, warum auf dem Friedhof Sundern bislang keine Urnenstele bzw. kein Kolumbarium vorhanden ist und ob die Errichtung einer solchen Anlage in absehbarer Zeit geplant ist.
Zudem möchte die Fraktion klären, ob der Verwaltung die bestehende Nachfrage seitens der Bevölkerung bekannt ist. Die Begründung der Anfrage beruht auf der Darstellung, dass vermehrt Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern nach einem Kolumbarium auf dem Friedhof Sundern geäußert wurden. Derzeit sei eine solche Möglichkeit laut der Vorlage nur auf dem Friedhof Dasbeck gegeben. Die Anfrage wurde von der Fraktionsvorsitzenden Gabriele Beltrop-Hengst unterzeichnet.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.9.1Urnenstele / Kolumbarium auf dem Friedhof Sundern in HeessenZur Vorlage · AF-75/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen (Vorlagennummer AF-75/26-ST) die aktuelle Planung für den Friedhof Sundern erläutert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, warum auf dem Friedhof Sundern bislang keine Urnenstele bzw. kein Kolumbarium vorhanden sind, ob eine solche Errichtung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist und ob der Verwaltung ein entsprechender Wunsch der Bürgerinnen und Bürger bekannt ist.
Nach Angaben der Verwaltung besteht derzeit kein Erfordernis, die vorhandenen Grabstätten durch zusätzliche Kolumbarien zu ergänzen. Hintergrund ist der Wandel der Bestattungskultur, bei dem der Anteil der Feuerbestattungen bei über 85 Prozent liegt. Die Friedhofsplanung zielt darauf ab, der zunehmenden Unterauslastung und den vorhandenen Freiflächen entgegenzuwirken, anstatt neue Kolumbarien zu schaffen. Ein Ausbau des Angebots auf dem Friedhof Sundern ist daher aktuell nicht vorgesehen, da die Kapazitäten im Kolumbarium auf dem Dasbecker Friedhof als ausreichend betrachtet werden.
Auf dem Friedhof Sundern werden bereits verschiedene pflegeleichte und pflegefreie Bestattungsformen angeboten, darunter Baumbestattungen, Gedenktafeln im Rasen sowie Urnengräber mit Vollabdeckungen. Der Verwaltung sind vereinzelt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Kolumbarien bekannt, auf die in diesem Zusammenhang auf das bestehende Angebot am Dasbecker Friedhof sowie auf die Alternativen im Friedhof Sundern verwiesen wird.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.10KI-gestützte Straßenzustandserfassung in Heessen – MI-25/26Zur Vorlage · AF-127/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-127/26 Fragen zur KI-gestützten Straßenzustandserfassung im Bereich Heessen gestellt. Hintergrund ist die Erprobung der Software „vialytics“, die mithilfe von Smartphones in regelmäßigen Abständen Bilder aufnimmt, um den Zustand von Straßen zu bewerten. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Bewertung der Uedinghoffstraße und des Volkenhoffswegs, deren Zustandserfassung auf diesem Pilotverfahren basiert.
Die Antragstellerin bittet um Auskunft über den zeitlichen, räumlichen und finanziellen Umfang des Softwaretests sowie über die Kriterien für eine mögliche dauerhafte Nutzung. Es werden Details zur Erfassung von Randbereichen, Radverkehrsflächen und Banketten sowie zur Genauigkeit des Systems und zu etwaigen Fehlklassifikationen angefragt. Zudem wird nach der Durchführung fachlicher Vor-Ort-Prüfungen durch die Verwaltung gefragt, um die Verlässlichkeit der aus der KI-Bewertung abgeleiteten Sanierungsprioritäten zu prüfen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Datenschutz. Es wird nach der Rechtsgrundlage für die Bildverarbeitung, der Anonymisierung von Personen und Kennzeichen sowie nach der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gefragt. Darüber hinaus werden Informationen zum geplanten Bauabschnitt der Uedinghoffstraße im Jahr 202rachten, einschließlich der Kosten und Termine. Abschließend werden Fragen zur erwarteten Verkehrsveränderung nach der Sanierung sowie zur künftigen Regelung der Geschwindigkeitsbegrenzung gestellt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Maßnahmen zum Hitzeschutz in den Schulen und im Freien in HeessenZur Vorlage · AF-147/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Anfrage AF-147/26 verschiedene Fragen zum Hitzeschutz im Stadtbezirk Hamm-Heessen an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Im Fokus der Anfrage stehen Maßnahmen zur Temperaturregulierung an Schulen sowie die Bereitstellung von Trinkwasser.
Hinsichtlich der Schulen wird nach dem aktuellen Bestand an Photovoltaik-Anlagen und Klimaanlagen gefragt. Zudem soll ermittelt werden, welche Schulgebäude das bauliche Potenzial für die Installation solcher Anlagen besitzen und mit welchen Investitionskosten die Kombination aus Photovoltaik und Klimatisierung verbunden wäre.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Erweiterung des Refill-Netzwerks. Es wird nach möglichen Standorten für zusätzliche Refill-Stationen oder Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk sowie nach den anfallenden Installationskosten gefragt. Dabei soll auch geklärt werden, welche Schulen bereits über solche Stationen verfügen oder kurzfristig damit ausgestattet werden könnten.
Zuletzt bezieht sich die Anfrage auf die Erweiterung von kühlenden Angeboten im öffentlichen Raum. Im Kontext der „Kühle-Orte-Karte“ wird die Möglichkeit einer baulichen Aufwertung des Hallenbads Familien-Oase durch ein Außenbecken untersucht. Hierbei wird nach der Machbarkeit eines 25-Meter-Beckens sowie den entsprechenden Investitionskosten gefragt. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund von Unterrichtsausfällen während vergangener Hitzeperioden.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.11Freibad nördlich des Kanals – Bedarf und PlanungsstandZur Vorlage · AF-128/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-128/26 Fragen zum Bedarf und zum Planungsstand eines möglichen Freibades nördlich des Kanals an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Besucherzahlen in den Hammer Freibädern Süd und Selbachpark, die im Jahr 2026 laut Angaben der Stadtwerke insgesamt 161.743 Besuche verzeichneten.
Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte der städtischen Infrastruktur und Planung. Die Wählergruppe bittet um Informationen zur Herkunft der Badegäste sowie zur Bewertung der räumlichen Versorgung im Hammer Norden. Zudem wird nach der Erreichbarkeit der bestehenden Anlagen für Bewohner aus Heessen und dem Hammer Norden gefragt, insbesondere unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fahrradwege.
Des Weiteren werden Erkenntnisse zu Auslastungsspitzen und Kapazitätsgrenzen der Saison 2026 sowie die Eignung vorhandener Möglichkeiten zum Schwimmen im Freien als Ersatz für ein klassisches Freibad erfragt. Die Anfrage adressiert zudem die Prüfung früherer Alternativstandorte, mögliche Flächen für ein neues Bad sowie die damit verbundenen planungsrechtlichen und ökologischen Hürden. Abschließend werden Informationen zu geschätzten Investitions- und Betriebskosten, Personalanforderungen sowie zur Einbindung des Themas in eine mögliche Bäderentwicklungsplanung angefordert. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen für den Termin am 29. September 2026 vorgesehen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.12Spielplatz am Brokhof – Zeitplan für Weg und SpielplatzZur Vorlage · AF-129/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-129/26 eine Reihe von Fragen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahmen am Brokhof in Hamm-Heessen an die Bezirksbürgermeisterin gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der Zeitplan sowie der aktuelle Stand der Planungen für den dortigen Weg und den Spielplatz.
Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über Verzögerungen bei den Bauvorhaben. Während für den Weg Kosten in Höhe von etwa 220.000 Euro und für den Spielplatz rund 350.000 Euro genannt wurden, ist ein Baubeginn nach aktuellem Stand erst für das Jahr 2027 vorgesehen. Ein ursprünglicher Termin im Jahr 2025 konnte nicht eingehalten werden, unter anderem weil die Durchführung des Rock- und Popfestivals im September sowie des Adventsmarktes im Dezember 2026 berücksichtigt werden soll.
Die Wählergruppe bittet um Auskunft über vorliegende Planungsaufträge, die Gründe für die bisherigen Verzögerungen sowie den Status offener Fragen zu Leitungen, Entwässerung und Genehmigungen. Zudem werden Informationen zum Auftragsumfang und zum Zeitplan des externen Planungsbüros sowie zur Sicherung der finanziellen Mittel und zu möglichen Kostensteigerungsrisiken angefordert. Des Weiteren werden Details zur Verkehrssicherheit des aktuell beschädigten Weges, zur Barrierefreiheit und zu den notwendigen Ausschreibungsschritten bis zum Jahresende 2026 sowie zu einem konkreten Zeitfenster für die Bauarbeiten erfragt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.13Parksituation und Verkehrssicherheit am RiemerskampZur Vorlage · AF-144/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-144/26 Informationen zur Parksituation und zur Verkehrssicherheit im Bereich Riemerskamp angefordert. Die Anfrage richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin und befasst sich mit der Problematik beidseitig parkender Fahrzeuge in diesem Straßenabschnitt.
Nach Angaben der Fraktion führt die Parkweise dazu, dass die Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr teilweise nicht mehr ausreicht. Es wird auf Berichte von Anwohnern verwiesen, wonach ein Linienbus die Straße aufgrund parkender Autos zeitweise nicht passieren konnte, wobei die Polizei hinzugezogen wurde. Zudem wird auf Fahrzeuge hingewiesen, die auf Gehwegen oder Bürgersteigen abgestellt sind, was die Nutzung für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen einschränkt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die beschriebene Situation bekannt ist und ob Beschwerden von Anwohnern vorliegen. Zudem werden Informationen zu etwaigen Behinderungen von Rettungs- oder Entsorgungsfahrzeugen sowie zur Bewertung der Verkehrssicherheit für Fußgänger erfragt. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach bereits ergriffenen Maßnahmen zur Kontrolle von Falschparkern sowie nach der Notwendigkeit neuer Regelungen, wie etwa Parkverboten, Beschilderungen oder verstärkten Kontrollen. Abschließend wird die Möglichkeit einer gemeinsamen Bewertung der Situation mit den Verkehrsbetrieben und den Anwohnern zur Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen angefragt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.14Fahrradunterstand SachsenwegZur Vorlage · AF-145/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-145/26 Informationen zur Nutzung des neu errichteten Fahrradunterstandes am Sachsenweg angefordert. Die Vorlage richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Hamm-Heessen und wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. September 2026 zur Kenntnis gebracht.
Gegenstand der Anfrage ist die Frage nach der Zugänglichkeit des Objekts, welches mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den Radverkehr an der zukünftigen Radhauptroute Heessen errichtet wurde. Die Fraktion thematisiert, dass der Fahrradunterstand durch ein Türschloss verschlossen ist und somit nicht öffentlich zugänglich erscheint. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Erlangung eines Schlüssels sowie zur Identität der aktuellen Nutzer gestellt. Zudem wird angefragt, ob der Verwaltung die derzeitige Nutzung bekannt ist und warum an der Außenseite des Unterstandes keine Hinweise zur Nutzung oder zum Zugang angebracht sind.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Gefährdung der Förderfähigkeit des Projektes durch die eingeschränkte Nutzung des Unterstandes. Als Begründung führt die Fraktion an, dass sich im Unterstand regelmäßig nur eine geringe Anzahl an Fahrrädern befindet.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.15Maßnahmen zum Hitzeschutz in den Schulen und im Freien in Heessen
- 8.16Nutzung Schloss OberwerriesZur Vorlage · AF-146/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-146/26 Fragen zur zukünftigen Nutzung des Schlosses Oberwerries an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung, ob für das laufende sowie das kommende Jahr ein Weihnachtsmarkt auf dem Schlossgelände stattfinden wird.
Die Fraktionsvorsitzende verweist in der Begründung darauf, dass in der Vergangenheit am ersten Adventswochenende ein Weihnachtsmarkt veranstaltet wurde, sofern keine baulichen Maßnahmen oder Einschränkungen durch die Pandemie vorlagen. Laut der Anfrage wurde in der zweiten Septemberwoche bekannt, dass die Stadt Hamm die Durchführung des diesjährigen Weihnachtsmarktes nicht vorsieht, obwohl aktuell keine Baumaßnahmen im Schlossgebäude oder im Innenhof stattfinden.
Zusätzlich erkundigt sich die Fraktion nach geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Vermarktung des Schlosses. Die Anfrage thematisiert zudem Rückmeldungen von Besuchern bezüglich der Erreichbarkeit des Standortes sowie der Schwierigkeiten bei der Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten im Schloss. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das bestehende Angebot künftig besser präsentiert werden soll. Die Vorlage ist für die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 29. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.16.1Nutzung Schloss OberwerriesZur Vorlage · AF-146/26-ST · Stellungnahme
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In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AF-146/26-ST der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurden Informationen zur Nutzung des Schlosses Oberwerries dargelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Durchführung eines Weihnachtsmarktes sowie auf mögliche Maßnahmen zur touristischen Vermarktung des Schlosses.
Hinsichtlich der Veranstaltungsplanung teilte die Verwaltung mit, dass der Ambrosius Weihnachtsmarkt auch in den kommenden zwei Jahren stattfinden wird. Die Termine sind für das erste Adventswochenende im Jahr 2026 sowie für das erste Adventswochenende im Jahr 2027 angesetzt.
Bezüglich der touristischen Nutzung und Vermarktung gab die Verwaltung an, dass das Büro für Kultur und Tourismus im Jahr 2026 die Zuständigkeiten für die Belange des Schlosses Oberwerries übernommen hat. Das Schloss wird dabei als überregional bedeutsame touristische Destination eingestuft. Erste Schritte zur Organisation sowie zur Verbesserung der äußeren Darstellung seien bereits erfolgt. Die Verwaltung gab an, diesen Prozess in den kommenden Monaten fortzuführen. Die in der Begründung der Anfrage angeführten Beanstandungen konnten von der Verwaltung nicht nachvollzogen werden.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Anregungen
- 10.Anregungen
- 11.Mitteilungen
- 11.1Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · MI-21/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtarchiv informiert über den aktuellen Stand und die Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“. Mit der Errichtung von vier Stelen an Standorten wie dem Hans-Böckler-Platz, der Weststraße, dem Marktplatz und dem Karlsplatz im Jahr 2026 wurde die aktuelle Projektphase abgeschlossen. Die Stelen ermöglichen in Verbindung mit dem städtischen Internetportal individuelle Geschichtsrundgänge.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. März 2026 soll das Projekt ab dem Jahr 2027 mit einem Budget von 10.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Kosten belaufen sich auf 3.700 Euro pro Stele sowie 1.000 Euro pro Wandtafel, wobei die Kosten die grafische Vorbereitung und Montage beinhalten. Ergänzend wurden im DIN-A3-Format Wandschilder für kleinteiligere Themen konzipiert. Aufgrund des Recherche- und Erstellungsaufwands durch das Stadtarchiv ist die Umsetzung auf maximal zwei Stelen und zwei Wandtafeln pro Jahr begrenzt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wurden neue Standorte mit historischer Bedeutung erarbeitet. Für 2027 sind Themen wie das Brauwesen am Alleecenter sowie die Geschichte des Nahverkehrs am ehemaligen Straßenbahndepot vorgesehen. Für 2028 sind die Militärgeschichte nahe dem Westentor sowie das Thema Pilsholz an einem Haupteingangsweg geplant. Als Wandtafeln sollen zudem Informationen zu historischen Personen am ehemaligen Pfarrhaus in der Mark sowie zur Pädagogischen Hochschule an der Adenauerallee angebracht werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.10.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.2Mitteilungsvorlage zum AT-68/26: "Instandsetzung der Uedinghoffstraße /des Volkenhoffswegs"Zur Vorlage · MI-25/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat beantragt, die Verwaltung mit der zeitnahen Instandsetzung der Uedinghoffstraße sowie des Volkenhoffswegs zu beauftragen, um die Verkehrssicherheit der Fahrbahnen wiederherzustellen.
Die Verwaltung führt derzeit Tests mit einer KI-gestützten Software der Firma vialytics durch, um den Straßenzustand automatisiert zu erfassen und zu bewerten. Im Rahmen dieser Erprobung wurden auch die Uedinghoffstraße und der Volkenhoffsweg befahren. Die Software nutzt dabei Smartphone-Aufnahmen, um Schäden wie Risse oder Schlaglöcher zu identifizieren und diese nach den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen einzustufen.
Die Auswertung der Software ergab, dass sich der Volkenhoffsweg in einem sehr guten Zustand befindet und keine unmittelbaren oder langfristigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Uedinghoffstraße wurde hingegen als sanierungsbedürftig eingestuft. Für eine vollständige Sanierung der gesamten Strecke stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Software identifizierte den Abschnitt von der Mansfelder Straße bis zum Volkenhoffsweg als besonders schlechter bewertet, weshalb dieser Bereich für eine Sanierung eingeplant wird.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Uedinghoffstraße entfällt die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, da die Grundlage für diese Beschränkung durch die Straßenschäden wegfällt. Es wird mit einem höheren Verkehrsaufkommen gerechnet. Die Straßenunterhaltung hält beide Wege durch den Bauhof in einem verkehrssicheren Zustand; akute Gefahrstellen wurden nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.3Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen in HammZur Vorlage · MI-30/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm planen die sukzessive Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen im gesamten Stadtgebiet. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des im März 2026 beschlossenen Hitzeaktionsplans der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und zur Kühlung des Stadtklimas beizutragen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken Hamm, wobei die Stadtwerke für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im zentralen Leitungsnetz verantwortlich sind.
Grundlage für die Planung ist die Auswertung eines Pilotprojekts auf dem Marktplatz in der Innenstadt. Die Erfahrungen mit dem dort installierten Brunnen aus Edelstahl führten zu der Entscheidung, weiteren Brunnen desselben Typs zu beschaffen. Dieser Brunnen nutzt eine App-gesteuerte Technik, die Wasserverlust minimiert und durch automatische Intervallspülungen die Hygiene sicherstellt. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung eines einzelnen Brunnens werden mit 11.600 Euro brutto veranschlagt, zuzüglich etwa 4.300 Euro für den Anschluss und die Oberflächenanpassung.
Für das Jahr 2026 werden verschiedene Standorte in den Stadtbezirken präferiert, darunter der Friedrich-Ebert-Park, der Höveler Markt, der Hessener Markt, der Herringer Markt, der Selbachpark, die Kreuzung Alte Salzstr./Unnaer Str./Reginenstr. sowie das Stadtteilzentrum „Alte Schule“. Ab 2027 ist eine weitere Aufstellung weiterer Standorte beabsichtigt, sofern die Finanzierung durch Förderprogramme wie Klimaanpassung.Kommune.NRW gesichert ist.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 13.Verschiedenes