Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.1Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und den dazugehörigen MaskenZur Vorlage · BV-1501/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen wird ersucht, die Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten, Lungenautomaten sowie den dazugehörigen Masken zu beschließen. Die Vorlage BV-1501/2024 sieht vor, jeweils 35 Einheiten der genannten Ausrüstung zu erneuern, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Kosten für diese Maßnahme werden mit 80.000 Euro veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 vorgesehen und stehen zur Verfügung. Ziel der Beschaffung ist es, den Schutz der Einsatzkräfte vor Atemgiften und Sauerstoffmangel bei Einsätzen im Brandschutz sowie in der technischen Hilfeleistung dauerhaft zu gewährleisten.
Die Durchführung der Ersatzbeschaffung soll bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren und die anschließende Abwicklung der Aufträge ist vorgesehen, das Beschaffungsverfahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.2Beschaffung von Systemtrennern und Standrohren inklusive Zubehör für Löschfahrzeuge der Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-1519/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen soll die Beschaffung von Systemtrennern und Standrohren inklusive Zubehör für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Kosten für diese Anschaffung belaufen sich auf 150.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, wobei die Finanzierung durch den städtischen Haushalt sichergestellt ist.
Die Maßnahme dient der Einhaltung des DVGW-Arbeitsblattes W405-B1 bei der Entnahme von Löschwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz. Durch die Installation von Standrohren mit integriertem Rückflussverhinderer und Systemtrennern soll eine Verunreinigung des Trinkwassers vermieden werden. Gleichzeitig wird durch die neue Technik der Aufbau der Wasserversorgung an Einsatzstellen unterstützt. Die bisher nicht mit dieser Ausstattung versehenen Fahrzeuge sollen entsprechend ergänzt werden.
Die Einleitung des Beschaffungsverfahrens erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt, um den zeitlichen Vorlauf für die Ausschreibung sowie die Abwicklung des Auftrages und die anschließende Ausrüstung der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Der Abschluss der Maßnahme ist bis zum Ende des Jahres 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.3Beschaffung von 30 Bodycams für das Ordnungsamt der Stadt HammZur Vorlage · BV-1526/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen berät über die Beschaffung von 30 Bodycams für das Ordnungsamt der Stadt Hamm. Die Vorlage sieht vor, von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien abzuweichen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Verträge zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Entscheidung wird mit einer Zunahme von verbalen und körperlichen Übergriffen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes begründet, wie aus polizeilichen Kriminalstatistiken und internen Erhebungen hervorgeht. Seit 2021 besteht die rechtliche Grundlage für den Einsatz solcher Aufzeichnungsgeräte durch kommunale Ordnungsbehörden. Nach Testphasen verschiedener Modelle sowie einer Markterkundung empfiehlt die Verwaltung den Kauf der Geräte bei der Firma NetCo Professional Services GmbH.
Die geplanten Bodycams sollen den Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes im Früh- und Spätdienst auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Die Speicherung der personenbezogenen Daten soll auf Servern der Stadtverwaltung erfolgen, entsprechend der Empfehlung des zuständigen Datenschutzbeauftragten. Ein Einführungsprozess wird durch eine Projektgruppe aus Vertretern der Verwaltung und des Personalrats begleitet. Nach einem Jahr soll die Verwaltung im Ausschuss über die praktischen Erfahrungen mit den Geräten berichten.
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Beratungsfolge
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Empfehlung an den Rat
- 3.1Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1518/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt. Der Plan dient als strategische Grundlage für das Projekt „Feuerwehr Hamm 2035“ und umfasst die personelle, materielle sowie bauliche Planung. Die regelmäßige Aktualisierung der Einsatzplanung ist eine gesetzliche Vorgabe zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Kräften. Im hauptamtlichen Bereich wurde der Dienstbetrieb der Feuer- und Rettungswache 2 auf eine 24-Stunden-Wache umgestellt. Ein langfristiges Personalkonzept setzt auf die interne Gewinnung und Ausbildung von Personal, wobei für das Jahr 2025 weitere Stellen in der Leitstelle und im Brandschutz vorgesehen sind. Im Bereich der Ausrüstung wird ein Fahrzeugkonzept zur Standardisierung verfolgt, welches bereits die Ausschreibung von acht Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr beinhaltet.
Zudem umfasst die Vorlage Pläne zur Standortentwicklung. Für drei Standorte der Freiwilligen Feuerwehr werden Grundstücke erworben, um künftige Neubauten von Gerätehäusern vorzubereiten. Parallel dazu wird der Rettungsdienstbedarfsplan in Abstimmung mit den Krankenkassen aktualisiert. Auch im Katastrophenschutz wurden neue Strukturen geschaffen, etwa durch die Entwicklung von Konzepten zur Sicherstellung der Strom- und Treibstoffversorgung bei Ausfällen. Eine erneute Überprüfung des Plans ist in fünf Jahren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 4.1Beschaffung von 10 Notstromaggregaten zur Absicherung der Handlungsfähigkeit von Standorten der Feuerwehr Hamm bei längerfristigen Stromausfällen.Zur Vorlage · BV-1520/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von zehn Notstromaggregaten für die Feuerwehr Hamm beschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit verschiedener Standorte bei längerfristigen Stromausfällen sicherzustellen. Die Anschaffung erfolgt im Rahmen eines Konzepts zur Absicherung der Infrastruktur gegen Stromausfälle. Während erste Standorte bereits mit Notstromersatzanlagen ausgestattet wurden, sollen nun zehn weitere Standorte mit mobilen Netzersatzanlagen ausgerüstet werden. Diese sollen den Eigenbetrieb der Feuerwehr aufrechterhalten und im Bedarfsfall die Versorgung kritischer Infrastrukturen unterstützen können.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 450.000 Euro, wobei die Auszahlungen jeweils 225.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorsehen. Die Finanzierung ist durch Mittel aus dem Bereich Katastrophenschutz gesichert. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund der zu erwartenden Vorlaufzeiten für Vergabe und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden. Die Inbetriebnahme der Aggregate ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Die jährliche Belastung des Ergebnisses beträgt pro Aggregat etwa 2.650 Euro über eine Nutzungsdauer von 17 Jahren.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.Verschiedenes