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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellen neuer Schulleitungen
- B.Mündliche Berichte
- 1.Kommunale Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/2024
- C.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Schule und Ausbildung vom 16.03.2023, Nr. 0250/23. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 1156/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1156/23_VL sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ vor. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, mehrsprachige Familien zu unterstützen und die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., mit der Durchführung der Programme zu betrauen, sofern die Finanzierung für das Kita-Jahr 2023/2024 gesichert ist. Die Verwaltung soll die entsprechenden Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kalenderjahr 2023 belaufen sich auf Aufwendungen von 164.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 120.900 Euro beträgt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 201.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 201.000 Euro umfasst. Für das Jahr 2023 stehen Erträge aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro sowie aus dem Programm „Rucksack Schule NRW“ in Höhe von 9.800 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 liegen keine gesicherten Fördermittel vor.
Im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 wurden Fördermittel für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Schule“ beantragt. Die Mittel aus den Landesprogrammen sollen nach Zusage von der Stadt Hamm an die Träger weitergeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 06.06.2023 · Integrationsrat
- 3.Umbesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 1173/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1173/23 eine Neubesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“ beantragt. Der Unterausschuss fungiert als gemeinsames Gremium des Ausschusses für Familien, Kinder- und Jugendhilfe sowie des Ausschusses für Schule und Ausbildung und dient der politischen Beratung übergreifender Themen.
Der Beschluss sieht vor, dass ein Mitglied des Ausschusses für Schule und Ausbildung den Posten eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt. Durch diese personelle Veränderung soll die Vertretung des Ausschusses für Schule und Ausbildung im Unterausschuss fortgeführt werden. Der Unterausschuss setzt sich insgesamt aus zwölf Mitgliedern zusammen, wobei vier dieser Positionen durch Vertreter des Ausschusses für Schule und Ausbildung besetzt sind.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Umbesetzung werden nicht ausgewiesen, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchlief vor der Ratsentscheidung die Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Weiterführung und Ausbau der kommunalen Angebote gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0972/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0972/22 den Antrag gestellt, die Beratungs- und Therapieangebote gegen sexualisierte Gewalt in der Beratungsstelle des Trägers Outlaw weiterzuführen und auszubauen. Die Förderung soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Grund für den Antrag ist ein entstandenes Finanzierungsdelta beim Träger. Zwar wurden zuvor Anteilsfinanzierungen zugesagt, jedoch führten angepasste Förderrichtlinien des Landes dazu, dass die Mittel aus Landesmitteln geringer ausfielen als ursprünglich geplant. Zudem ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen, Schulungsangeboten für Schulen sowie der Arbeit in Netzwerken gestiegen, unter anderem aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Schuländerungsgesetz.
Der städtische Finanzierungsbedarf ist für die kommenden Jahre wie folgt kalkuliert: Im Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 80.900 Euro, für 2024 auf 143.700 Euro, für 2025 auf 153.200 Euro und für 2026 auf 163.100 Euro. Da für das Jahr 2023 im aktuellen Budget nur 46.000 Euro vorgesehen sind, wird der Differenzbetrag über das Präventionsbudget des Jugendamtes im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gedeckt. Ab dem Jahr 2024 sollen die Haushaltsplananmeldungen entsprechend der kalkulierten Kosten aufgestockt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- F.Anregungen
- 1.Errichtung einer Gesamtschule im Hammer Norden/HeessenZur Vorlage · 0093/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 die Errichtung einer Gesamtschule im Hammer Norden/Heessen angeregt. Die Anregung richtet sich an den Ausschuss für Schule und Ausbildung.
Hintergrund der Vorlage ist der Ratsbeschluss zur Beschlussvorlage 1023/23 „Bildungszentrum Nord“. Dieser sieht den Neubau einer Hauptschule an der Heessener Straße für etwa 50 Millionen Euro sowie die Zusammenlegung der Hauptschulen Martin Luther und Karlschule vor. Der Integrationsrat führt an, dass der Rat bei diesem Prozess die Einbindung des Gremiums versäumt habe. Da die Schülerschaft der geplanten Hauptschule aufgrund der lokalen Bevölkerungsstruktur voraussichtlich mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen wird, sei eine Positionierung des Integrationsrates notwendig.
Die Anregung verweist zudem auf eine Unterschriftenkampagne, mit der zahlreiche Eltern und Bürger den Bau einer Hauptschule ablehnen und stattdessen die Errichtung einer Gesamtschule fordern. Der Integrationsrat bezieht sich dabei auf den Schulentwicklungsplan 2.0, der einen Bedarf an länger gemeinsamem Lernen in der Stadt konstatiert. Es wird argumentiert, dass ein integratives Schulsystem Chancenungleichheiten abbauen könne. Als Beispiel für ein funktionierendes Modell wird die Arnold-Freymuth-Gesamtschule in Herringen angeführt. Ziel der Anregung ist eine strukturelle Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft durch die Schaffung eines ortsnahen Gesamtschulangebots.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- G.Verschiedenes