Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Bestellung eines Schriftführers
- 2.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0078/21 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 24.08.2021
- 2.Ausbau des Kinderspielplatzes Johannes – Junker - WegZur Vorlage · 0370/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0370/21 vor, die den Ausbau der Spielfläche am Johannes-Junker-Weg im Bezirk Hamm-Pelkum zum Gegenstand hat. Der Spielplatz befindet sich im Erschließungsgebiet „Auf der Geist“ und umfasst eine Fläche von etwa 308 Quadratmetern. Die geplante Gestaltung ist barrierearm ausgelegt und richtet sich an Kinder bis sechs Jahre.
Der Entwurf sieht vor, den Eingangsbereich durch barrierefreie Wegesperren vom Johannes-Junker-Weg zu trennen. Es soll eine wassergebundene Platzfläche mit Aufenthaltsmöglichkeiten entstehen, die an eine Spielfläche mit einem Felsenhaus und Klettermöglichkeiten anschließt. Als Fallschutz werden Holzhackschnitzel verwendet. Ein weiterer Bereich umfasst eine Sandspielfläche mit einem Rutschenturm für Kleinkinder, ergänzt durch eine Doppelschaukel und eine Viererwippe auf einer Rasenfläche. Die Einfriedung erfolgt durch einen Stabgitterzaun sowie eine Schnitthecke und zusätzliche Bepflanzungen, darunter drei Hochstämme.
Die Finanzierung und die bauliche Umsetzung erfolgen über die Dr. Ing. Potthoff GmbH & Co KG auf Basis des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 04.013. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Ausbaus unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Einrichtung eines Aktionsfonds für das Sanierungsgebiet Pelkum/WiescherhöfenZur Vorlage · 0488/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Einrichtung eines sogenannten „Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen“. Das Vorhaben ist Teil des Sanierungsgebiets Pelkum/Wiescherhöfen und basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Bereiche Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen. Ziel des Fonds ist die finanzielle Unterstützung bürgerschaftlicher Aktionen und Maßnahmen, die zur Stärkung und Attraktivierung des Quartiers beitragen sollen.
Nach den vorliegenden Plänen sollen Projekte von Nachbarschaftsgruppen, Vereinen, Schulen oder Kindertageseinrichtungen gefördert werden, sofern sie innerhalb des Sanierungsgebiets liegen. Einzelne Projekte können mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden. Die Förderung soll Kriterien wie die Stärkung der Nachbarschaft, die Aufwertung des Wohnumfeldes oder die Förderung der Integration erfüllen.
Das Gesamtbudget für den Fonds beläuft sich auf 80.000 Euro, verteilt auf vier Jahre ab 2022. Davon entfallen 64.000 Euro auf die Förderung und 16.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Die Entscheidung über die Mittelvergabe soll durch ein Aktionsfondskomitee erfolgen, das sich aus Vertretern politischer Gremien, Organisationen wie dem Seniorenbeirat, dem Integrationsrat und dem Behindertenbeirat sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt. Die Geschäftsführung des Komitees wird durch das Stadtplanungsamt wahrgenommen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 23.11.2021 · Behindertenbeirat
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0516/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0516/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2022/2023 im Stadtbezirk Hamm-Pelkum. Im Zentrum der Vorlage steht die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets sowie die Verwendung investiver Mittel.
Gemäß der geltenden Regelungen werden den Bezirksvertretungen Mittel in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verfügung gestellt. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum beschließt in der Vorlage die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets auf die Einzelansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan. Zusätzlich zur konsumtiven Verwendung sieht die Vorlage vor, dass die Bezirksvertretung – vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat – die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vorschlägt. Investive Ausgaben umfassen dabei primär Anschaffungen von Sachanlagen, wie beispielsweise Spielgeräte, Bänke oder Beleuchtungsanlagen, die einen längerfristigen Nutzen stiften sollen.
Für den Haushaltszeitraum 2022/2023 wurde der Bezirksplan konzeptionell überarbeitet. Anstelle von gesonderten Plänen für jeden Bezirk wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan verwendet, der alle konsumtiven Bezirksbudgets kompakt zusammenfasst. Dabei werden die Investitionen differenziert nach Bezirken dargestellt, um die Planung und Nutzung der Mittel durch die Bezirksvertretungen zu unterstützen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen Fassaden- und Hofflächenprogramm Pelkum / WiescherhöfenZur Vorlage · 0559/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur Sanierung von Fassaden- und Hofflächen im Sanierungsgebiet Pelkum, im Bereich des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert, beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022.
Das Programm ist ein Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für Pelkum und Wiescherhöfen. Ziel der Maßnahme ist es, private Eigentümer durch finanzielle Zuschüsse zur Gestaltung von Gebäuden und Außenflächen zu motivieren. Förderfähig sind unter anderem die Fassadensanierung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen zur ökologischen Aufwertung. Die Förderung umfasst 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Details zum Antragsverfahren und den Bedingungen sind in einer kommunalen Förderrichtlinie geregelt.
Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 260.000 Euro vorgesehen, wobei 60.000 Euro im Jahr 2022 und jeweils 100.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt zu einem städtischen Eigenanteil von 20 Prozent, während 80 Prozent durch Mittel der Städtebauförderung der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt werden. Fachliche Begleitung der bewilligten Maßnahmen erfolgt durch einen Quartiersarchitekten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0487/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0487/21_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.078 „südlich Holtkamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.857 m², die im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die Flächennutzung gliedert sich in Wohngebiete, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Wasserwirtschaft sowie Versorgungsflächen. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 20 bis 25 Wohneinheiten vor, wobei die bauliche Dichte durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und maximal zwei Vollgeschosse begrenzt wird.
Die Planung integriert ökologische und klimaschutzrelevante Maßnahmen, darunter eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie ein Schottergartenverbot. Zudem wird eine 30-prozentige Begrünungspflicht für unbebaute Flächen festgesetzt. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden berücksichtigt, was unter anderem die Festlegung einer Fläche für eine Ortsnetztrafostation und die Anpassung einer Pflanzenarten-Liste umfasst. Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. wurde zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Einwendungen gegen die Wohnbauliche Entwicklung, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt, das Grundwasser und das Verkehrsaufkommen ein. Die Verwaltung hält dem den Bedarf an Wohnbauland sowie die Ergebnisse einer Artenschutzprüfung gegenüber, die keine Verbotstatbestände ergab. Ein Einwand bezüglich der Dimensionierung einer Einmündung wurde nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Hamm hat die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Stärkungskonzept der Ortszentren Hamm-Pelkum und WiescherhöfenZur Vorlage · 0534/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der Durchführung eines Stärkungskonzeptes für die Ortszentren Hamm-Pelkum und Wiescherhöfen zugestimmt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Strukturwandel in den Quartieren, der durch Veränderungen im Einzelhandel sowie die Schließung der Zeche Heinrich Robert geprägt ist. Ziel ist es, Funktionsverluste, Leerstände und städtebauliche Missstände in den Ortskernen zu adressieren. Als Grundlage dient das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie der Rahmenplan, auf deren Basis das Gebiet als Sanierungsgebiet festgesetzt wurde.
Das geplante Maßnahmenpaket umfasst die Erarbeitung innovativer Handlungsstrategien, die Durchführung von Machbarkeitsstudien und Gutachten, ein Leerstandsmanagement sowie die Durchführung von Workshops und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind die vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten und geringfügige bauliche Maßnahmen für Zwischennutzungen vorgesehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Anbindung des neuen Quartiers „CreativRevier Heinrich Robert“ an die Stadtteile.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sehen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 665.000 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf insgesamt 66.500 Euro belaufen. Die entsprechenden Erträge aus Fördermitteln werden mit 598.500 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anträge
- 1.Reaktivierung Bushaltestelle Kamener Str. 161 - 163Zur Vorlage · 0274/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0274/21_AT aus dem Jahr 2021 wurde die Reaktivierung einer Bushaltestelle in der Kamener Straße im Bereich der Hausnummern 161 bis 163 angeregt. Ein Mitglied der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum begründet das Anliegen damit, dass die Erreichbarkeit von Haltestellen ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs sei. Es wird darauf verwiesen, dass die entsprechende Haltestelle im aktuellen Streckennetz nicht mehr vorhanden ist und von Anwohnern vermisst wird.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung sich gegenüber den Stadtwerken Hamm für die Wiedereinführung der Haltestelle einsetzt. Zudem wird gefordert, dass die Bezirksvertretung über den Fortschritt und den Verlauf dieser Bemühungen regelmäßig informiert wird. Ziel der Initiative ist es, das Angebot des öffentlichen Verkehrs durch eine bessere Anbindung an das lokale Straßennetz zu ergänzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Reaktivierung Bushaltestelle Kamener Str. 161 - 163Zur Vorlage · 0285/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke die Gründe für das Fehlen einer Bushaltestelle auf der Kamener Straße im Bereich der Hausnummern 161 bis 163 dargelegt. Der Antrag der Fraktion sah vor, dass sich die Verwaltung bei den Stadtwerken für eine Reaktivierung dieser Haltestelle einsetzt, da Anwohner und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs die Erreichbarkeit an dieser Stelle vermissen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Einrichtung einer Haltestelle an diesem Standort im Zuge des Ausbaus der Kamener Straße bereits geprüft. Eine Umsetzung wurde jedoch nicht vorgenommen, da die Sicht auf den dort befindlichen Kreisverkehr durch eine Haltestelle erheblich eingeschränkt worden wäre, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt hätte. Zudem wurde angeführt, dass die vorhandene Steigung der Strecke die Bedienung der Haltestelle während der Wintermonate erschweren würde. Aus diesen technischen und sicherheitsrelevanten Gründen wurde auf die Einrichtung der Haltestelle verzichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Wegesperrung DeutzholzZur Vorlage · 0318/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat in einem Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Anbringung von Absperrpfosten oder einer anderen Form der Wegesperrung für die Straße „Deutzholz“ beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Bürgerinnen und Bürgern, wonach die Straße von Kraftfahrzeugführern als Umgehungsroute zwischen der Sandbochumer Straße und der Fangstraße genutzt wird.
Obwohl die Straße offiziell nur für Fußgänger und Radfahrer freigegeben ist, fehlen laut Antrag physische Barrieren, die eine Durchfahrt von Personenkraftwagen und anderen Fahrzeugen verhindern könnten. Die Fraktion führt an, dass die Fahrbahn für den Autoverkehr nicht ausgelegt ist und die Nutzung durch Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit ein Risiko für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern darstellt.
Zusätzlich wird im Antrag darauf hingewiesen, dass der Bereich aufgrund seiner Lage vermehrt als Ort für illegale Müllentsorgung genutzt wird, worüber sich Passanten bereits an die Stadtverwaltung bzw. die Abfallentsorgung Hamm (ASH) gewandt haben. Ziel des Antrags ist es, durch eine bauliche Sperrung die Nutzung der Straße durch den motorisierten Verkehr dauerhaft zu unterbinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Verkehrsspiegel zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden an der Kamener StraßeZur Vorlage · 0324/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0324/21_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Installation eines Verkehrsspiegels im Bereich der Kamener Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit für Radfahrende an der Einmündung zwischen der Otto-Wels-Straße und dem Kreisverkehr Kamener Straße/kleine Werlstraße zu erhöhen.
Der Antrag begründet, dass der genannte Bereich der Kamener Straße nur schwer überschaubar sei, was insbesondere für Radfahrende ein Risiko darstelle. Durch die Anbringung eines Spiegels soll diese Stelle als potenzielle Unfallquelle entschärft werden. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum wird dazu aufgefordert, die Installation des Verkehrsspiegels in dem beschriebenen Einmündungsbereich zu beschließen. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 16. November 2021 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Erforderlicher Baum/ Strauchschnitt Rathenaustr.Zur Vorlage · 0333/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, einen notwendigen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Rathenaustraße zu veranlassen. Die Maßnahme soll bei der zuständigen Deutschen Bundesbahn in Auftrag gegeben werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Situation im Bereich der Rathenaustraße. Laut der Fraktion ist eine gefahrlose Nutzung des Mehrzweckstreifens aufgrund von Überhängen von Bäumen und Sträuch nicht mehr möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf der Straße sowie im Kurvenbereich ein sicherer Begegnungsverkehr nicht gewährleistet sei. Insbesondere für Zweiradfahrer, die die östliche Fahrbahnseite nutzen, bestehe eine Gefährdung.
Sollte die Deutsche Bundesbahn nicht in der Lage sein, den Rückschnitt kurzfristig durchzuführen, sieht der Antrag vor, dass die Stadt Hamm die Maßnahme im Rahmen einer Ersatzvornahme selbst durchführt. Die anfallenden Kosten sollen in diesem Fall bei der Deutschen Bundesbahn geltend gemacht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anregungen
- 1.Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Gehweg Große Werlstr. 5-7Zur Vorlage · 0027/21_AR · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0027/21 an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum wird die Aufstellung von Absperrpfosten, Bügeln oder ähnlichen Vorrichtungen auf dem Gehweg der Großen Werlstraße thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Veränderung der gewerblichen Nutzung im Bereich der Großen Werlstraße 3 sowie an der Ecke Kamener Straße, wodurch mit einer Zunahme von Parkvorgängen auf dem Gehweg gerechnet wird.
Die Antragstellerin führt zudem an, dass durch die Nutzung des Gehwegs als Parkfläche die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern beeinträchtigt sei. Es wird berichtet, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, was das Vorankommen erschwere. Des Weiteren wird auf die Blockierung von Parkflächen durch einen Zaun sowie auf die Nutzung von Grundstückseinfahrten als Durchfahrt und Parkfläche hingewiesen. Dies könne im Notfall den Zugang für Rettungsfahrzeuge behindern. Ein weiterer Punkt betrifft die Abstellung von Fahrzeugen eines Autohauses auf einer Parkfläche, was die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge einschränken könne und potenzielle Umweltgefahren durch auslaufende Betriebsstoffe berge.
Zusätzlich wird die Möglichkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen zu unterschiedlichen Tageszeiten angefragt, da Fahrzeuge auf der Großen Werlstraße sowie im Bereich der Kita Geschwindigkeiten von über 50 km/h überschreiten sollen. Abschließend wird die Aufstellung eines Schutzzaunes zur Sicherung eines Grünstreifens gegen die Nutzung als Parkfläche angefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes