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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Verpflichtung des Bezirksvertreters Herrn Jörg Degelmann
- 2.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0005/20 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 04.11.2020
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse bisheriger Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0070/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0070/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße –, der eine Nachverdichtung auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Projekt umfasst ein rund 54.800 m² großes Gebiet und zielt auf die Schaffung von Wohnbauland ab. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Reduzierung der Bodenversiegelung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Gestaltung versickerungsoffener Stellplätze. Die Bebauung ist durch Begrenzungen bei Grundstücksbreiten, Gebäudehöhen und der Anzahl der Wohneinheiten sowie durch die Vorgabe flacher Dächer für Solarenergie oder Begrünung gekennzeichnet. Die Erschließung erfolgt über Stichwege, die primär für den Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen sind.
Im Rahmen der Planung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, darunter die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie die Polizei Hamm. Die Verwaltung hat den Entwurf nach einer Bürgerversammlung und einer Einwendergemeinschaft hinsichtlich der Bebauungsdichte, der Verkehrsführung und der Stellplatzsituation überarbeitet.
Hinsichtlich einer Altablagerung im Planungsgebiet wird ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 03.100 - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0132/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 5,6 Hektar großes Areal in der Gemarkung Berge, Flur 1, im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Die Fläche, die sich nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke / Martinstraße befindet, umfasst ein brachliegendes Gelände einer ehemaligen Deponie.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf dieser Fläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Standortvorteil ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, wodurch die Einspeisung in das Netz ohne umfangreiche zusätzliche Leitungsverlegungen möglich sein soll.
Der geplante Bebauungsplan soll im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß BauGB aufgestellt werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, wird eine entsprechende Änderung im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Die Vorlage sieht zudem vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.36. Änderung des Flächennutzungsplanes - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0133/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Das betroffene Areal umfasst etwa 56.000 Quadratmeter in der Gemarkung Berge, nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke und Martinstraße. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die derzeit als Brachfläche genutzt wird.
Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf diesem Grundstück eine PV-Anlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Vorteil des Standorts ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, was die Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht und den Bedarf an zusätzlichen Leitungsverlegungen sowie damit verbundene Eingriffe in die Natur reduziert. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, die geplante Nutzung als Sondergebiet für erneuerbare Energien jedoch einen Widerspruch darstellt, ist die Änderung notwendig.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Beteiligung der Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0007/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0007/20 die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Die personelle Besetzung der Ausschussmitglieder erfolgt unter Berücksachtung der gesetzlichen Vorgaben, wobei der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neugliederung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Stopp der Planungen durch die Stadt für die B63nZur Vorlage · 0006/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag vor, der einen Stopp der Planungen für die B63n im Hammer Rathaus fordert. Die Antragstellerin, ein Mitglied der Fraktion Die Linke, bezieht sich dabei auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Stadtebene. Dieser hält fest, dass verfahrensleitende Beschlüsse zum Planfeststellungsverfahren der B63n, welches bei der Bezirksregierung Arnsberg läuft, in den nächsten fünf Jahren weder vom Rat noch von den Bezirksvertretungen getroffen werden können.
Gleichzeitig erfolgt die Entwurfsplanung für die B63n gemäß einer Planungsvereinbarung zwischen Stadt und Land im Rathaus Hamm. Hierfür wurden durch die Stadtverwaltung zwei Ingenieurstellen eingerichtet, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, diese Planungen im Rathaus einzustellen. Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten der Mitarbeiter sollen an anderer Stelle zur Entlastung der Verwaltung eingesetzt werden. Als eine mögliche Verwendung wird zudem die Unterstützung der Planungen für den Radschnellweg 1 angeführt.
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- 15.12.2020 · Rat
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Entschärfung des Einmündungsbereiches Bönener Str./Auf dem Höhkamp/Parkplatz Kommunalfriedhof PelkumZur Vorlage · 0025/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Entschärfung des Einmündungsbereichs Bönener Straße / Auf dem Höhkamp sowie des Parkplatzes am Kommunalfriedhof Pelkum beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie Beobachtungen bei Ortsterminen, die auf Gefahrensituationen durch Überholmanöver, Abbiegevorgänge und Geschwindigkeiten hinweisen.
Der Antrag sieht konkrete Verkehrsberuhigungsmassnahmen für beide Fahrtrichtungen der Bönener Straße vor. Konkret wird die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h sowie die Einrichtung eines Überholverbots, beispielsweise durch eine durchgezogene Mittellinie, gefordert. Die Maßnahmen sollen stadteinwärts etwa 200 Meter vor der Einmündung „Auf dem Höhkamp“ bis zum Kreisverkehr und stadtauswärts vom Kreisverkehr bis etwa 200 Meter hinter der Friedhofsausfahrt gelten.
Da Teile der beantragten Maßnahmen außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen, bittet die Fraktion um die Weiterleitung des Antrags an den Träger der Straßenbaulast, die Straßen.NRW, um eine gemeinsame Beschlussfassung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Entschärfung des Einmündungsbereiches Bönener Str./Auf dem Höhkamp/Parkplatz Kommunalfriedhof PelkumZur Vorlage · 0028/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag Nr. 0025/20 Maßnahmen zur Entschärfung des Einmündungsbereichs Bönener Straße / Auf dem Höhkamp sowie des Parkplatzes am Kommunalfriedhof Pelkum beantragt. Hintergrund des Antrags sind Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie Feststellungen der Verwaltung bei Ortsterminen, die auf Gefahrensituationen durch Überholmanöver, riskante Abbiegevorgänge und eine hohe Fahrgeschwindigkeit hinweisen.
Der Antrag sieht die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h sowie die Einrichtung eines Überholverbots oder einer durchgezogenen Mittellinie für beide Fahrtrichtungen der Bönener Straße vor. Die vorgeschlagenen Abschnitte erstrecken sich stadteinwärts von etwa 200 Metern vor der Einmündung „Auf dem Höhkamp“ bis zum Kreisverkehr und stadtauswärts vom Kreisverkehr bis etwa 200 Meter hinter der Friedhofsausfahrt. Da Teile der Strecke außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen, wurde eine Weiterleitung des Antrags an den zuständigen Baulastträger, den Landesbetrieb Straßen NRW, angestrebt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h im Bereich von „Auf dem Höhkamp“ bis zum Kreisverkehr bereits in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgt ist und die verkehrsrechtliche Anordnung bereits umgesetzt wurde. Für die Umsetzung eines Überholverbotes ist eine weitere Abstimmung mit dem Landesbetrieb erforderlich. Die Verwaltung wird das Ergebnis dieser Abstimmung nachreichen.
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- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Beleuchtung des Parkplatzes Kissinger HöheZur Vorlage · 0029/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0029/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt, der Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung im Bereich der Kissinger Höhe vorsieht. Hintergrund des Antrags sind Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Sicherheit und Aufenthaltsqualität am Parkplatz Kissinger Höhe, der derzeit nicht beleuchtet ist.
Die Fraktion beantragt, die bestehende, veraltete Beleuchtungstechnik im Bereich der Straßeneinmündung Kamener Straße / Zum Bergwerk bis hin zum Parkplatz Kissinger Höhe durch moderne, energie- und kostensparende sowie schadstoffarme Leuchtmittel zu ersetzen und diese wieder in Betrieb zu nehmen. Zudem soll der Parkplatz Kissinger Höhe mit der genannten Leuchtmitteltechnik ausgestattet werden.
Ergänzend wird ein Rückschnitt von Baum- und Strauchwerk am Wegesrand zwischen der Einmündung Kamener Straße und dem Parkplatz gefordert, um die Passierbarkeit der Geh- und Radwege zu gewährleisten. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob eine Beleuchtung des Zechenwegs in Richtung Lippepark realisierbar ist, um eine beleuchtete, autofreie Verbindung zwischen den Stadtbezirken Pelkum und Herringen für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.
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- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Einberufung einer Projektgruppe zur Gründung des Fördervereins LippeparkZur Vorlage · 0048/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0048/20_AT den Antrag gestellt, eine Projektgruppe zur Gründung eines Fördervereins Lippepark einzuberufen. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung des Lippeparks, der als verbindendes Element zwischen den Stadtbezirken Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum fungiert, durch eine organisierte Vereinsstruktur zu unterstützen.
Nach Angaben der Fraktion besteht bereits seit längerer Zeit ein Wunsch verschiedener Einrichtungen und Institutionen nach der Gründung eines solchen Fördervereins. Die Fraktion führt an, dass eine solche Struktur zur Aufwertung der Freizeitangebote in den Pelkumer Halden, des Creativ Revier sowie des Radwegenetzes und des Selbachparks beitragen würde.
Die Zusammensetzung der beantragten Projektgruppe soll Vertreter der Stadtverwaltung, Mitglieder der Bezirksvertretungen Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum sowie Vertreter aus den beteiligten Interessengemeinschaften und Einrichtungen der drei Stadtbezirke umfassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Leitung der Projektgruppe einer politisch neutralen Person zu übertragen, um die Bedeutung des Vorhabens für die betroffenen Bezirke zu unterstreichen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Verschiedenes