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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung von Frau Kroll, Quartiersentwicklerin für den Bezirk Uentrop
- 3.Vorstellung von Herrn Grauwinkel, Wachgruppenleiter Polizeipräsidium Hamm
- 4.Vorstellung von Fr. Farenholtz, Ortsheimatpflegerin
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 09.03.2023, Nr. 0239/23, Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Neubau der Brücke „Blauregenweg/Geithe“ im Zuge der Radwegeverbindung zwischen Lange Reihe und BlauregenwegZur Vorlage · 1123/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe vorgelegt. Das Bauvorhaben ist Teil der Radwegeverbindung zwischen der Langen Reihe und dem Blauregenweg. Die bestehende Stahlbetonplattenbrücke aus dem Jahr 1976 weist eine Breite von 1,48 Metern auf, was nach Angaben der Verwaltung für den heutigen Standard der Radverkehrsverbindung zu schmal ist. Ein Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern ist auf der aktuellen Konstruktion nicht sicher möglich, und ein Gegenverkehr zwischen Radfahrern ist ausgeschlossen. Da die Brücke eine wichtige Zubringerfunktion zur Radhauptroute Ostwenemar besitzt, ist ein Neubau mit einer Breite von 3,5 Metern vorgesehen.
Die Planung sieht eine Stahlträgerbrücke mit einer Länge von etwa 8,50 Metern vor, wobei die endgültige Bauweise von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Im Zuge der Maßnahmen soll zudem der Asphalt des Weges im Bereich der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe erneuert werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau inklusive der Ingenieurleistungen belaufen sich auf 300.000 Euro brutto. Die Finanzierung soll durch einen städtischen Eigenanteil von 45.000 Euro sowie durch Fördermittel der Richtlinie Nahmobilität NRW in Höhe von 255.000 Euro sichergestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Benehmensherstellung zur Bestellung von Ortsheimatpfleger/ -innen für verschiedene Ortsteile im Stadtbezirk Hamm-Uentrop.Zur Vorlage · 1134/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1134/23_VL die Benehmensherstellung zur Ernennung von Ortsheimatpflegern für verschiedene Ortsteile im Stadtbezirk Hamm-Uentrop beantragt. Die Neuregelung erfolgt aufgrund einer einvernehmlichen Neuaufteilung der Zuständigkeiten zwischen den betroffenen Personen, der Verwaltung, dem Bezirksvorsteher und dem Stadtheimatpfleger.
Im Rahmen dieser Neuzuteilung soll eine Person die Aufgaben für die Ortsteile Uentrop (Dorf), Schmehausen und Haaren übernehmen. Eine weitere Person wird für die Zuständigkeit der Ortsteile Werries und Braam-Ostwennemar zuständig sein, während eine dritte Person die Betreuung der Ortsteile Hamm-Osten und Mark übernimmt. Die bisherige Zuständigkeit für die Gebiete Norddinker, Vöckinghausen und Frielinghausen bleibt von dieser Änderung unberührt.
Die Aufgabe der Ortsheimatpflege umfasst primär die Beschaffung und Sicherung ortsgeschichtlicher Unterlagen zur Unterstützung des städtischen Archivs sowie die Dokumentation von Aktivitäten lokaler Gruppen für die Nachwelt. Die Verwaltung empfiehlt die formelle Bestätigung der Ernennungen gegenüber dem Westfälischen Heimatbund. Für die Stadt entstehen durch die Übernahme der jährlichen Mitgliedsbeiträge zum Westfälischen Heimatbund Gesamtkosten in Höhe von 72,00 Euro pro Jahr. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Entschlammung der Kurparkteiche beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ingenieurbüros durchzuführen. Für die Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2022 zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Entschärfung der Situation in den Teichen, die durch Regenwasser gespeist werden. Eine Messung im Herbst 2022 ergab das Vorhandensein von etwa 9.000 m³ Faulschlamm. Durch den jahrelangen Nährstoffeintrag kam es zu verstärktem Algenwachstum und Sauerstoffzehrung, was in der Vergangenheit bereits zu einem sinkenden Wasserstand und der Notwendigkeit von Umpumpmaßnahmen aus der Ahse führte. Die Entschlammung soll die Wasserqualität verbessern, das Algenwachstum mindern und die Verlandung verhindern. Zudem soll durch ein höheres Wasservolumen die Kühlfunktion des Kurparks bei hohen Temperaturen sowie der Rückzugsraum für Fische gestärkt werden.
Die Entnahme des Schlamms soll mit einem Saugboot erfolgen. Der Schlamm soll zunächst auf einer Fläche westlich der Fährstraße entwässert werden, wobei das Wasser wieder in die Teiche zurückgeführt wird. Eine direkte Verwendung des getrockneten Schlamms vor Ort ist aufgrund von Schadstoffbelastungen mit Salzen und Schwermetallen nicht möglich. Die Verwertung oder Entsorgung des Schlamms soll zusammen mit der Entwässerung vergeben werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1128/23_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ im Bereich Werries. Das Planungsgebiet umfasst etwa 13.801 m². Der Bebauungsplan soll Teile der öffentlichen Grünfläche als Gemeinbedarfsfläche festsetzen und städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie Klimaschutzstandards integrieren.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm anzupassen. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie die Behördenbeteiligung sollen zur Kenntnis genommen werden. Fachliche Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange umfassen unter anderem Vorgaben der Bergbauverwaltung zu Methanausgasungen, Anforderungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes an die Trennentwässerung sowie die Notwendigkeit einer archäologischen Baubegleitung durch den Vorhabenträger.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft den Baumbestand der Ostwennemarstraße. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat der Fällung von Ahornbäumen unter der Auflage einer Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 zugestimmt. Insgesamt sollen 12 Bäume ersetzt werden, wobei vier Bäume innerhalb des Bebauungsplangebiets und acht Bäume an externen Standorten gepflanzt werden. Die Versorgung durch die Stadtwerke Hamm ist sichergestellt, und seitens des Amts für Brandschutz besteht kein Verdacht auf Blindgänger.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 1119/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1119/23 Maßnahmen zur Instandsetzung verschiedener Fahrbahnen vorgeschlagen. Die Durchführung dieser Unterhaltungsmaßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.707.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen erfolgt, die bereits im Jahr 2022 gebildet wurden.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an mehreren Straßen, um Schäden wie Rissbildungen und Abplatzungen durch Ausmagerungen zu beheben. Zu den betroffenen Abschnitten gehören unter anderem die Adenauerallee, die Wilhelmstraße, die Heßlerstraße sowie die Radbodstraße und die Johannes-Rau-Straße. Darüber hinaus ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau vorgesehen, was unter anderem die Geranienstraße, den Schleppweg und die Berliner Straße betrifft.
Die Umsetzung der aufgeführten Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2023 bis 2025 geplant. Die Vorlage wurde im Mai und Juni 2023 in verschiedenen Gremien, darunter den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Hauptausschuss, zur Beratung vorgelegt. Klimarelevante Auswirkungen der Maßnahmen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
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- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erweiterung bzw. Neubau von insg. 2 Lichtsignalanlagen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen a) Richard-Wagner-Straße / Fritz-Reuter-Straße b) Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Ostwennemarstraße im Bereich des vorh. ZebrastreifensZur Vorlage · 1162/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung beziehungsweise zum Neubau von zwei Lichtsignalanlagen vorgelegt, um Unfallhäufungsstellen zu beseitigen. Die Maßnahmen umfassen die Erweiterung einer Anlage an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Fritz-Reuter-Straße sowie den Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Ostwennemarstraße im Bereich des bisherigen Zebrastreifens.
An der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Fritz-Reuter-Straße sollen alle Fahrbeziehungen durch eine Ampelsteuerung geregelt werden. Hintergrund sind wiederholt aufgetretene Unfälle, insbesondere beim Linksabbiegen. Die Umsetzung beinhaltet auch Tiefbauarbeiten zur Absenkung von Hochborden sowie die Installation taktiler Leitelemente. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 120.000 Euro geschätzt.
An der Ostwennemarstraße soll eine neue Lichtsignalanlage mit Vorrangschaltung für den Rad- und Fußgängerverkehr errichtet werden, um die Sicherheit auf einer Schulwegverbindung zu erhöhen. Hierfür sind 70.000 Euro vorgesehen. Beide Anlagen sollen barrierefrei für sehbehinderte Menschen ausgestattet werden und nutzen moderne LED-Technik.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 190.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Haushaltsmittel gesichert ist. Die Verwaltung beantragt, die Aufträge freihändig an das Unternehmen Yunex zu vergeben, um die Kompatibilität mit bereits vorhandenen Anlagenkomponenten zu gewährleisten und Bauteile wiederzuverwenden. Die Umsetzung ist für den Herbst des laufenden Jahres geplant.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0191/20_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die Wahl von beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 3. November 2020, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorsah. Gemäß dieser Regelung sollen die neuen Mitglieder aus Vertretungen der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirates bestehen.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände wurden zwei Personen als beratende Mitglieder sowie zwei Personen als stellvertretende beratende Mitglieder vorgeschlagen. Die Vorlage sah die Wahl einer Einwohner als beratendes Mitglied und einer weiteren Einwohner als stellvertretendes beratendes Mitglied vor, wobei die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände die Grundlage bildeten. Die entsprechenden personellen Besetzungen wurden im Rahmen des Beschlussverfahrens durch den Rat bestätigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- G.Anträge
- 1.Gedenkstein Werries / Recherche und Änderung der WidmungZur Vorlage · 0566/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags 0566/23_AT ein Anliegen zur Überprüfung und Änderung der Widmung eines Gedenksteins im Stadtbezirk Werries vorgelegt. Das Denkmal befindet sich an der Kreuzung Klenzestraße und Schäferstraße und ist laut Denkmalliste der Stadt Hamm im Eigentum der Stadt Hamm. Die Inschrift des Steins bezieht sich auf die Jahre 1914 bis 1918 sowie 1939 bis 1945 und verwendet die Bezeichnung „Den Helden“.
Die Fraktion bittet die Verwaltung darum, zu klären, wer die Gravur des Steins in Auftrag gegeben hat und wer die entsprechenden Kosten getragen hat. Darüber hinaus beantragt die Fraktion, die Inschrift des Denkmals so zu ändern, dass der Platz dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt gewidmet wird.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Platz vor dem Stein regelmäßig als Versammlungsort für Veranstaltungen, wie etwa zum Volkstrauertag oder zum Schützenfest, genutzt wird. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Form der kriegerischen Heldenverehrung nicht der zeitgenössischen Erinnerungskultur entspricht, welche die Folgen von Krieg als Leid und Verlust betrachtet. Das bestehende Denkmal wird im Antrag als nicht mehr zeitgemäß beschrieben.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/PapenwegZur Vorlage · 0568/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/Papenweg beantragt. Ziel des Antrags ist es, den betreffenden Bereich in die bereits bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Ergebnissen einer Spielplatzbegehung im vergangenen Jahr. Laut der Begründung erzielen die vorhandene Beschilderung, die Fahrbahnerhöhung sowie die Piktogramme auf der Straße nicht den gewünschten Effekt einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Der Kurvenbereich am Spielplatz wird als unübersichtlich beschrieben, wobei die aktuelle zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h als zu hoch eingestuft wird.
Zudem wird auf bestehende Wünsche aus der Anwohnerschaft verwiesen, die eine Senkung des Tempos auf 30 km/h fordern, um die Sicherheit der Kinder im Spielplatzbereich zu erhöhen. Die Fraktion weist darauf hin, dass fast alle angrenzenden Straßen im Umfeld des Spielplatzes bereits Teil einer Tempo-30-Zone sind. Durch die Erweiterung der Zone soll eine Veränderung der aktuellen Verkehrssituation herbeigeführt werden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/PapenwegZur Vorlage · 0643/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nr. 0568/23 die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/Papenweg beantragt. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass die bestehenden Maßnahmen wie Beschilderung, Fahrbahnerhöhungen und Piktogramme nicht den gewünschten Effekt einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeit erzielen. Zudem wird auf den Wunsch der Anwohnerschaft nach erhöhter Sicherheit für Kinder im unübersichtlichen Kurvenbereich verwiesen und eine Angleichung an die umliegenden Tempo-30-Zonen gefordert.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0643/23 erklärt, dem Antrag nicht folgen zu können. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer geringeren Geschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung liege nicht vor. Die Verkehrssituation wurde geprüft, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Unfalllage unkritisch sei und der Spielplatz durch einen Zaun sowie eine Hecke von der Fahrbahn abgetrennt ist. Ergebnisse von Verkehrszählungen mittels Seitenradar zeigten eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 44 km/h sowie einen V85-Wert von 53 km/h, was laut Verwaltung im Toleranzbereich liege und keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen rechtfertige. Die Verwaltung verweist zudem auf ein laufendes Pilotprojekt mit Dialogdisplays zur Geschwindigkeitskontrolle und wird die Bezirksvertretung über die Ergebnisse informieren.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Prüfung zur Aufstellung von E-Bike-Garagen im Eingangsbereich des MaxiparksZur Vorlage · 0600/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0600/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, die Einrichtung von E-Bike-Garagen im Eingangsbereich des Maximilianparks zu prüfen. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Neuanlage eines Fahrradterminals im Zuge des ersten Bauabschnitts der Sport- und Bewegungsachse Werner-Figgen-Weg.
Die Fraktion regt an, die Möglichkeiten für eine sichere und witterungsgeschützte Abstellung sowie die Lademöglichkeit von E-Bikes, Cargo-Bikes und Pedelecs zu untersuchen. Als Referenz wird ein Modell aus Bochum angeführt, bei dem autarke Container-Konstruktionen der Gesellschaft für emissionsfreie Mobilität Bochum mbH zum Einsatz kommen. Diese Garagen benötigen laut Antrag kein Fundament, sondern lediglich einen festen Untergrund, und werden über Solaranlagen mit Energie versorgt.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung, die Übertragbarkeit dieses Modells auf die Stadt Hamm zu prüfen. Als potenziellen Standort für ein Pilotprojekt wird der Bereich des Maximilianparks vorgeschlagen. Sollte sich das Vorhaben als umsetzbar erweisen, könnten weitere Standorte wie der Kurpark, der Tierpark oder Einkaufszentren in Betracht gezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Gespräche mit dem genannten Betreiber zu führen und gegebenenfalls alternative Vorschläge zu prüfen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Eingang zum Geithewald am „Niliesberg“ im schlechten ZustandZur Vorlage · 0601/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags 0601/23_AT eine Überprüfung des Zustands des Wanderparkplatzes am Niliesberg beantragt. Der Parkplatz dient als Zugang zum Geithewald, einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet und Naherholungsgebiet im Osten der Stadt.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der bauliche Zustand der Stellfläche, insbesondere bei schlechter Witterung, Mängel aufweist. Nach starken Regenfällen bilde sich auf der Fläche Wasser. Zudem wird der Übergang von der Straße zum Parkplatz als abgängig beschrieben, was die Nutzung für ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erschwere.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung prüft, welche finanziellen Möglichkeiten für eine Instandsetzung bestehen. Als Maßnahmen werden das teilweise Abfräsen und Erneuern der vorhandenen Schwarzdecke sowie das Aufschottern und die Versorgung der südlichen Stellflächen mit einer wassergebundenen Deckschicht vorgeschlagen. Ergänzend wird angeregt, im Eingangsbereich des Naturschutzgebietes auf der nördlichen Seite die Installation von ein bis zwei Bänken sowie Mülleimern zu prüfen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Fuß- und Radweg „Zur Lippeaue“Zur Vorlage · 0602/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags 0602/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Zustand des Fuß- und Radwegs „Zur Lippeaue“, der vom Haarener Weg aus entlang der Lippe verläuft.
Nach Angaben der Fraktion weist der Weg nach Regenfällen Mängel auf. Die Deckschicht weiche auf, wodurch sich Pfützen bilden und eine Verschlammung des Weges auftrete. Dies beeinträchtige die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer. Als Maßnahme zur Behebung dieser Situation beantragt die Fraktion, auf dem betreffenden Weg eine wassergebundene Deckschicht anzubringen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Bau eines begleitenden Radweges auf einem Teilstück entlang der Grönebergstr.Zur Vorlage · 0603/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0603/23_AT einen Antrag auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Bau eines begleitenden Radweges an der Grönebergstraße gestellt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines etwa 300 Meter langen Radwegstücks auf einem Teilstück zwischen der Königsheide bzw. dem Westenfeldweg und der Einmündung Im gelben Schlot.
In der Begründung des Antrags wird auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Darin wurde bestätigt, dass die Realisierung eines solchen Radweges die Verkehrssituation für Radfahrer verbessern würde. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung ein entsprechender Grunderwerb notwendig sei und im Haushaltsplan 2022/23 keine Mittel hierfür vorgesehen waren.
Die Bezirksfraktion beantragt nun, die notwendigen finanziellen Mittel im kommenden Haushaltsplan 2024/25 einzustellen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern zeitnah aufzunehmen, um die Umsetzung des Radwegbauprojekts zu ermöglichen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Bau eines begleitenden Radweges auf einem Teilstück entlang der Grönebergstr.Zur Vorlage · 0688/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0688/23_ST den Bau eines etwa 300 Meter langen begleitenden Radweges an der Grönebergstraße beantragt. Das geplante Teilstück erstreckt sich zwischen der Königsheide bzw. dem Westenfeldweg und der Einmündung Im gelben Schlot. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Die Fraktion fordert, für den kommenden Haushaltsplan 2024/25 entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen und die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern zeitnah aufzunehmen.
In einer vorangegangenen Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass ein solcher Radweg die Verkehrssituation für Radfahrer verbessern würde, jedoch ein entsprechender Grunderwerb notwendig sei. Im Haushaltsplan 2022/23 waren hierfür keine Mittel vorgesehen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und führt aus, dass die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im kommenden Haushalt von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt, der Abwägung verschiedener Radwegemaßnahmen untereinander sowie dem Beschluss des Rates über den Finanzplan abhängt. Die Aufnahme von Grundstücksverhandlungen soll in Abhängigkeit von diesen Voraussetzungen schnellstmöglich erfolgen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Anlage Fußweg und Überplanung St.-Georgs-PlatzZur Vorlage · 0604/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0604/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand des Antrags ist die bauliche Gestaltung des Bereichs um den St.-Georgs-Platz, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger.
Die Fraktion weist darauf hin, dass im Bereich des Alten Uentroper Weges ein Radweg in Ost-West-Richtung ausgewiesen ist, für den jedoch auf der südlichen Seite kein Fußweg existiert. Da die Nutzung des Radwegs durch Fußgänger nicht gestattet ist, wird die Anlage eines parallelen Fußwegs beantragt.
Zudem fordert die Antragstellerin die Umsetzung der bereits in Aussicht gestellten Überplanung des St.-Georgs-Platzes. Dieser Verkehrsknotenpunkt soll städtebaulich neu geordnet werden. Die Fraktion beantragt, die entsprechenden Mittel für diese Maßnahmen in den nächsten Haushalt einzustellen. In der Begründung wird auf einen bereits vorliegenden Antrag aus dem Jahr 2017 Bezug genommen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Prüfung der Verkehrssituation auf der Uentroper DorfstraßeZur Vorlage · 0605/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 0605/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt, um die Verkehrssituation auf der Uentroper Dorfstraße prüfen zu lassen. Hintergrund der Anfrage ist die Veränderung des Verkehrsaufkommens im Bereich der Uentroper Dorfmitte, die unter anderem auf die Ansiedlung eines neuen Marktes zurückgeführt wird.
In dem Antrag wird auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft verwiesen, wonach es insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes an der Uentroper Grundschule zu schwierigen Situationen für die Verkehrsteilnehmer komme. Als Ursache wird das gleichzeitige Halten mehrerer Schulbusse angeführt, was die Orientierung für die Schüler erschwere.
Zudem wird auf Sichtbehinderungen beim Ausfahren vom Gelände des Netto-Marktes auf die Uentroper Dorfstraße hingewiesen. Laut Antrag nutzen Busfahrer der regulären Linien die Haltestelle in Fahrtrichtung Zollstraße für gesetzliche Pausen, wodurch das Einfahren in die Dorfstraße erschwert werde. Des Weiteren wird ein fehlendes Verkehrszeichen für die Ausfahrt des Marktes als Grund für eine uneinheitliche Verkehrsführung genannt. Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung daher, die aktuelle Verkehrssituation zu analysieren und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Verkehrsraumaufteilung Braamer Straße (von Lange Reihe bis Soester Straße) zugunsten RadfahrenderZur Vorlage · 0612/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Neugestaltung der Verkehrsraumaufteilung in der Braamer Straße beantragt. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung Lange Reihe und der Soester Straße. Die Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die bestehende Verkehrsraumaufteilung für Radfahrer in diesem Bereich zu überprüfen und eine Überplanung vorzunehmen, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Als Begründung wird auf die zunehmende Nutzung der Hauptradrouten im Zuge der Mobilitätswende verwiesen.
Zusätzlich wird die Durchführung einer Verkehrszählung im Bereich der Braamer Straße, beginnend an der Einmündung Brandheide/Dammstraße in Richtung Soester Straße, beantragt. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Häufigkeit der Durchfahrten durch Personenkraftwagen und Lastkraftwagen zu ermitteln. Auf Basis der Ergebnisse soll geprüft werden, ob eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Abschnitt möglich ist. Der Antrag wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eingebracht.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anfragen
- 1.Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Lippestraße, Höhe Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0403/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 0403/23 den aktuellen Sachstand zur Geschwindigkeitsregelung auf der Lippestraße im Bereich der Kreuzung Niederwerrieser Weg angefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Forderung nach einer einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf dem betreffenden Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof.
Die Fraktion verweist auf eine Sitzung der Bezirksvertretung vom November 2021 sowie auf eine vorangegangene Stellungnahme, aus der hervorging, dass die Verwaltung beabsichtigte, sich beim Baulastträger Straßen NRW für eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe einzusetzen. Da seitdem keine neuen Informationen zum Fortschritt dieser Bemühungen vorliegen und zudem eine Stellungnahme von Straßen NRW aussteht, bittet die Fraktion um eine Aktualisierung.
Zusätzlich wird auf die Fertigstellung des Baugebietes Friedrichsfeld verwiesen, dessen Wohnbebauung ab dem zweiten Quartal bezogen wird. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die Verwaltung auf, erneut Kontakt mit Straßen NRW aufzunehmen, um die Umsetzung der 50 km/h-Begrenzung zu unterstützen. Ein aktueller Sachstand wird für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung angefordert.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Lippestraße, Höhe Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0642/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat in einer Anfrage den aktuellen Stand zur Geschwindigkeitsregelung auf der Lippestraße im Bereich des Niederwerrieser Weges thematisiert. Die Fraktion verwies darauf, dass zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof weiterhin wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Vor dem Hintergrund der Fertigstellung des Baugebietes Friedrichsfeld und des damit verbundenen Zuzugs forderte die Fraktion die Verwaltung auf, sich erneut bei dem Baulastträger Straßen.NRW für eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe von 50 km/h einzusetzen und einen aktuellen Sachstand zu melden.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW eine einheitliche Tempovorgabe von 50 km/h in dem betreffenden Bereich beschildert werden kann.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Sachstand Bürgerradweg an der Frielinghauser Str.Zur Vorlage · 0430/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0430/23_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand des Bürgerradwegs an der Frielinghauser Straße zu erhalten.
In der Anfrage wird auf eine vorangegangene Stellungnahme Bezug genommen, wonach die Pläne für den Grunderwerb erstellt worden seien und im Anschluss Grundstücksverhandlungen durchgeführt werden sollten. Die Fraktion führt aus, dass nach Informationen aus verschiedenen Gesprächen die Verhandlungen in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein sollen. Da ein Baubeginn für das betreffende Teilstück des Radverkehrs bislang nicht erfolgt ist, bittet die Fraktion um eine Mitteilung über den derzeitigen Stand des Verfahrens.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Sachstand Bürgerradweg an der Frielinghauser Str.Zur Vorlage · 0703/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand des Bürgerradwegs an der Frielinghauser Straße auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Klärung, ob die Grundstücksverhandlungen für das Teilstück bereits abgeschlossen werden konnten und warum es noch nicht zu einem Baubeginn gekommen ist.
Nach Angaben der Verwaltung konnten die Verhandlungen zum Grunderwerb nicht zum Abschluss gebracht werden. Da die Stadt Hamm aufgrund fehlender personeller Kapazitäten die Maßnahme derzeit nicht unterstützen kann, werden die Planungen nun vom Landesbetrieb Straßenbau NRW fortgeführt, der als Straßenbaulastträger für die L667 zuständig ist. Der Landesbetrieb teilte mit, dass aufgrund einer Vielzahl an Maßnahmen im Radwegeausbau an Landesstraßen eine Priorisierung nach bestimmten Kriterien erfolgt. Aktuell ist der Bürgerradweg an der Frielinghauser Straße nicht in der entsprechenden Liste des Regionalverbands Ruhr (RVR) eingetragen.
Die Stadt Hamm beabsichtigt nun, beim Landesbetrieb den Antrag zu stellen, den Radweg in die Liste aufzunehmen, um eine entsprechende Priorisierung zu erwirken. Über das Ergebnis dieses Antrags wird die Bezirksvertretung informiert.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Anschluss der temporären Gastronomie an den Verteilerkasten der Stadtwerke Hamm im Bereich der Fährstraße / AdenaueralleeZur Vorlage · 0431/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, die den Stromanschluss einer temporären Gastronomie im Bereich der Fährstraße/Adenauerallee betrifft. Derzeit wird die mobile Verkaufsstelle für Speisen und Getränke im Kurpark über einen eigenen Stromgenerator versorgt. Die Fraktion weist darauf hin, dass der Betrieb eines Generators Lärm sowie ökologische Auswirkungen mit sich bringen kann und in einem Ruhebereich wie dem Kurpark nicht passend sei.
Da das Angebot der Gastronomie aufgrund steigender Temperaturen erweitert werden soll, wird in naher Zukunft ein größerer Generator benötigt. Die Anfrage regt daher an, die Möglichkeit eines Netzanschlusses zu prüfen. In unmittelbarer Nähe des Standortes befindet sich ein Verteilerkasten der Stadtwerke Hamm. Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm zu untersuchen, ob die temporäre Gastronomie an das vorhandene Stromnetz angeschlossen werden kann, um den Einsatz eines Generators im Kurparkbereich zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Sachstand Neubaugebiet „Richardstraße“Zur Vorlage · 0432/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand des Neubaugebiets „Richardstraße“ Informationen von der Verwaltung angefordert. Die Anfrage, die unter der Vorlagennummer 0432/23_AF geführt wird, richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
In der Begründung der Anfrage wird auf die Bedeutung des Neubaugebiets für die lokale Bevölkerung hingewiesen. Es wird angeführt, dass insbesondere junge Menschen, die im Ort aufgewachsen sind und in lokalen Vereinen oder der Feuerwehr engagiert sind, Interesse an Wohnraum im Stadtteil Uentrop zeigen. Die Fraktion verweist zudem auf die wirtschaftliche Entwicklung durch das bestehende Industriegebiet Uentrop sowie das neue interkommunale Industriegebiet Westfalen in Lippetal, wodurch neue Arbeitsplätze entstehen und die Nachfrage nach Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsstätten steige.
Die CDU-Bezirksfraktion fordert die Verwaltung dazu auf, einen ausführlichen Bericht über den aktuellen Entwicklungsstand des Neubaugebiets „Richardstraße“ vorzulegen. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über den Fortschritt des Wohnbauprojekts zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Planungsstand Lippebrücken ZollstraßeZur Vorlage · 0429/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Informationen zum Planungsstand der Brückenerneuerung an der Zollstraße angefordert. Die Stadt Hamm hat die Planungen für die Lippebrücken nach einer Initiative des ehemaligen Oberbürgermeisters von der zuständigen Landesbehörde StraßenNRW übernommen.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zum aktuellen Status des Vorhabens. Die Fraktion bittet um Auskunft zum derzeitigen Stand der Planungen sowie um eine Entscheidung darüber, in welchem Umfang die Brücken unter der Bedingung einer Vollsperrung neu gebaut werden sollen. Zudem wird nach der Prüfung von Alternativen zur Vollsperrung und den Gründen für eine etwaige Ablehnung solcher Optionen gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, mit welchem Personalansatz die Stadtverwaltung die Planungen aktuell vorantreibt und wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Berücksichtigung der Entwicklung des Industriegebietes „Lippetal“ an der BAB A2. Die Fraktion bezieht sich hierbei auf Hinweise des Oberbürgermeisters aus einer Rede zum Neujahrsempfang bezüglich der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lippetal. Es wird gefragt, inwieweit die mögliche Entwicklung dieses Gebiets und das damit verbundene Verkehrsaufkommen in den Planungen für die Brückenneubauten berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Anregungen
- 1.Optimierung der Übergänge an der Fuß- und Radwegebrücke über die Geithe am MennenkampZur Vorlage · 0088/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 0088/23_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eingebracht. Gegenstand der Anregung ist die Optimierung der Übergänge an der Fuß- und Radwegebrücke über die Geithe am Mennenkamp.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Brücke intensiv genutzt wird, jedoch aktuell sehr hohe Übergänge im Asphalt aufweist. Diese Kanten werden als unkomfortabel für Fußgänger und Radfahrer sowie als Unfallrisiko im Bereich der vorhandenen Poller beschrieben. Um die Sicherheit und die Nutzbarkeit der Wege zu erhöhen, regt die Fraktion an, diese Übergänge durch flache Rampen im Asphalt herzustellen oder die Kanten einzuebnen.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass ein sicherer und komfortabler Verkehr für die Mobilitätswende und den Klimaschutz notwendig sei. Es wird auf das Ziel verwiesen, die Anteile des Fuß- und Radverkehrs zu steigern, wobei die Ausgangslage im Bezirk als günstig bewertet wird. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur wird als Voraussetzung für eine höhere Nutzung dieser Verkehrsarten angeführt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Optimierung der Übergänge an der Fuß- und Radwegebrücke über die Geithe am MennenkampZur Vorlage · 0679/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat mit der Anregung Nummer 0088/23 die Optimierung der Übergänge an der Fuß- und Radwegebrücke über die Geithe am Mennenkamp beantragt. Die Fraktion führt aus, dass eine Verbesserung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr zur Förderung der Mobilitätswende und zur Erreichung klimafreundlicher Verkehrsanteile notwendig sei. Konkret wird die Herstellung flacher Rampen im Asphalt oder das Einebnen der vorhandenen Kanten an den Übergängen angeregt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuellen Höhenunterschiede im Asphalt sowie die vorhandenen Poller ein Unfallrisiko darstellen und den Komfort für die Nutzung einschränken könnten.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen Stellung genommen und teilt mit, dass die Rampen an der Brücke als verkehrssicher eingestuft werden. Ein erhebliches Unfallrisiko wird von der zuständigen Stelle nicht bestätigt. Aus Sicht der Verwaltung besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf hinsichtlich der beantragten Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Jährliche Übersicht entnommener und ersetzter Straßenbäume; Ersatzpflanzungen Nutriaweg und ZypressenstraßeZur Vorlage · 0089/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Erstellung einer jährlichen Übersicht beantragt. Diese Übersicht soll die Anzahl der entnommenen sowie der ersetzten Straßenbäume im Stadtgebiet des Bezirks dokumentieren. Hintergrund der Anfrage ist die Bedeutung von öffentlichem Grün und Straßenbäumen für die Regulierung der Lufttemperaturen sowie für das Regenwassermanagement im Kontext der Klimaerwärmung. Die Fraktion regt zudem an, den allgemeinen Bestand an Straßenbäumen zu erhöhen, sofern Bäume aus Gründen der Verkehrssicherung oder aufgrund von Baumaßnahmen entfernt werden müssen.
Darüber hinaus enthält die Vorlage zwei konkrete Anliegen zu Ersatzpflanzungen an bestimmten Standorten. Im Nutriaweg sollen drei unbesetzte Baumscheiben neu bepflanzt werden. Des Weiteren wird die Bepflanzung einer Baumscheibe an der Kreuzung Zypressenstraße und Eibenweg angeregt. Die Anregung wurde am 17. Mai 2023 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Jährliche Übersicht entnommener und ersetzter Straßenbäume; Ersatzpflanzungen Nutriaweg und ZypressenstraßeZur Vorlage · 0689/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat mit der Anregung Nr. 0089/23 den Wunsch geäußert, eine jährliche Übersicht über entnommene und ersetzte Straßenbäume zu erhalten. Begründet wurde dies mit der Bedeutung von öffentlichem Grün für die Regulierung der Lufttemperaturen sowie für das Regenwassermanagement im Kontext der Klimaerwärmung. Zudem wurde die Durchführung von Ersatzpflanzungen bei Entnahmen aus Gründen der Verkehrssicherung oder aufgrund von Baumaßnahmen sowie eine generelle Erhöhung des Straßenbaumbestands angeregt. Des Weiteren wurden spezifische unbesetzte Baumscheiben im Nutriaweg und an der Kreuzung Zypressenstraße/Eibenweg benannt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass Ersatzpflanzungen für entnommene Straßenbäume gemäß politischer Beschlussfassung als laufendes Geschäft der Verwaltung durchgeführt werden, sofern keine fachlichen Gründe dagegen sprechen. Die genannten Standorte im Nutriaweg und in der Zypressenstraße sind bereits in die Arbeitsplanung für die Saison 2023/24 aufgenommen worden. Für den Nutriaweg sind drei Nachpflanzungen und für die Zypressenstraße vier Nachpflanzungen vorgemerkt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- K.Verschiedenes