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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung von Frau Kroll, Quartiersentwicklerin für den Bezirk Uentrop
- 3.Vorstellung von Herrn Pascal Ledune, Geschäftsführer Impuls - Die Hammer Wirtschaftsagentur
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 24.11.2022, Nr. 0211/22, Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Fahrbahnerneuerung Am Jägerhof (Lippestraße bis Ende)Zur Vorlage · 1015/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fahrbahnerneuerung der Straße Am Jägerhof im Bereich von der Lippestraße bis zum Ende der Straße vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil des Straßendeckensanierungsprogramms der Stadt Hamm. Laut der Sachdarstellung weist die bestehende Fahrbahn Risse, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen auf, wobei der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zur Behebung der Schäden ist eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus in niveaugleich gepflasterter Bauweise vorgesehen.
Im Zuge der Arbeiten wird der Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – den vorhandenen Mischwasserkanal in der Fahrbahn erneuern. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 75.000 Euro. Durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden 60.000 Euro eingenommen, sodass der städtische Eigenanteil 15.000 Euro beträgt. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung der Fahrbahn unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat und der gesicherten Finanzierung vor. Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst wird.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Erneuerung südöstl. Entwässerungsrinne Sandbrinkerfeld zwischen Soester Straße und BirkenalleeZur Vorlage · 1062/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der südöstlichen Entwässerungsrinne im Sandbrinkerfeld vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Soester Straße und der Birkenallee. Hintergrund der Arbeiten sind laufende Wasser-, Gas- und Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke Hamm, welche die südöstliche Fahrbahnhälfte betreffen. Aufgrund von Senken und Unebenheiten in der bestehenden Rinne soll diese angepasst werden. Die Wiederherstellung ist als dreiteilige Rinne geplant, wobei auch die Restflächen zu den angrenzenden Grundstücken angepasst werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragt, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten für die Stadtwerke Hamm ausführt.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 56.000 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 14.000 Euro beläuft. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen vorhanden. Der Anliegeranteil wird nach aktueller Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1047/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 79.400 m² in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Hinblick auf die IGA 2027 sowie die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen, wie etwa die Verlagerung von Stellplätzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem die Lage des Betriebshofes des Maximilianparks geprüft.
Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltbericht durchgeführt. Dabei sollen Klimaschutzmaßnahmen, die Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Biodiversität auf Basis des Handlungsleitfadens des Rates vom 14.12.2021 integriert werden. Da im Geltungsbereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, ist die förmliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße – vom 11.06.1980 vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm weist das Gebiet aktuell vorwiegend als Grünfläche aus.
Neben dem Aufstellungsbeschluss liegt ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, welche in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Der planungsrechtliche Rahmen wird durch angrenzende Bebauungspläne sowie den Regionalplan Arnsberg vorgegeben. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm am 28.03.2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Planungsleistungen für das IGA-2027 Projekt der Stadt Hamm „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“Zur Vorlage · 1091/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1091/23_VL befasst sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 in Hamm. Die Planung umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar und beinhaltet verschiedene Bausteine wie Mustergärten, die Neugestaltung von Vorplätzen sowie Erschließungsflächen. Neben den planerischen Leistungen sind auch mögliche zusätzliche Ingenieurs- und Rechtsberatungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung.
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2027, wobei für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 75.000 Euro veranschlagt sind. Die Stadt erwartet Fördereinzahlungen in Höhe von 956.250 Euro, was einem Förderanteil von 85 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil für die Planungsleistungen beträgt somit 168.750 Euro. Die geschätzten Baukosten für die beschriebenen Maßnahmen werden auf 9.300.000 Euro beziffert.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß der HOAI zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hamm und der Maximilianpark Hamm GmbH und ist Teil der Gesamtentwicklung für den Stadtteil Werries. Die Ergebnisse der Planung sowie künftige Baubeschlüsse werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2024/25 und folgende.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023Zur Vorlage · 1034/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1034/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2023 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch einen entsprechenden Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen, die den Anliegeranteil betreffen, durch Landesmittel bezuschusst werden können. Dies dient der finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Zustände der Anlagen, die eine wirtschaftliche Instandhaltung erschweren. Die Durchführung der Maßnahmen soll in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, um die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Programms belaufen sich auf 356.600 Euro im konsumtiven Bereich sowie 811.100 Euro im investiven Bereich. Die Mittel stehen zur Verfügung. Da für einzelne Maßnahmen Anliegerbeiträge anfallen können, sind die genauen Einzahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.50 helle Plätze - Ergänzung der öffentlichen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1045/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1045/23_VL sieht die Umsetzung des Programms „50 helle Plätze“ zur Ergänzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Maßnahmen durch den Rat zu beschließen, sofern das Straßen- und Wegekonzept verabschiedet und die Finanzierung gesichert ist. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Grundlage der Vorlage ist die Auswertung von über 150 Vorschlägen, die von der Bürgerschaft eingereicht wurden. Aus diesen Vorschlägen wurden 33 Maßnahmen priorisiert, die sowohl die Verdichtung bestehender Beleuchtungsanlagen als auch die Erschließung unbeleuchteter Wege innerhalb von Wohnbebauungen umfassen. Teilweise handelt es sich um bereits geplante Vorhaben, wie die Beleuchtung von Radhauptrouten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenendausbau.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500.000 Euro. Für einen Teilbetrag von 300.000 Euro wird die kontinuierliche Überwachung des Budgets durch die Verwaltung sowie eine mögliche Prioritätenanpassung vorgesehen. Mögliche Anliegerbeiträge könnten den städtischen Kostenanteil reduzieren. Für umweltsensible Bereiche sind technische Vorgaben wie eine maximale Lichtpunkthöhe von fünf Metern, warmweißes Licht sowie eine Nachtdimmung auf 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Sonderausstellung 2021/2022 Hier: Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten: Eine stadtgeschichtliche Ausstellung zur Geschichte der Geselligkeit, Freizeit und Politik in Hamm 7. Mai 2021 – 9. Januar 2022Zur Vorlage · 0176/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Sonderausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 7. Mai 2021 bis zum 9. Januar 2022 vorgelegt. Die geplante Ausstellung mit dem Titel „Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten“ widmet sich der kulturgeschichtlichen Entwicklung von Gaststätten in Hamm sowie deren Bedeutung für die Geselligkeit, Freizeitgestaltung und Politik.
Inhaltlich thematisiert die Schau die historische Rolle von Schenkwirtschaften, beginnend bei den Braukellern der Klöster und der Bedeutung des Bierexports für die Stadt bis hin zur Entstehung spezialisierter Lokale im 19. Jahrhundert. Die Ausstellung beleuchtet die Funktion von Kneipen als soziale Begegnungsorte für verschiedene gesellschaftliche Gruppen, darunter Schützengesellschaften, politische Parteien und die Arbeiterschaft während der Industrialisierung. Zudem wird der Wandel der Gastronomie durch die Verlagerung gesellschaftlicher Funktionen und die durch Internationalisierung entstandene Vielfalt an kulinarischen Angeboten dargestellt.
Der Beschluss der Sonderausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die kalkulierten Gesamtausgaben belaufen sich auf 231.500 Euro, wobei 216.500 Euro im Jahr 2021 und 15.000 Euro im Jahr 2022 anfallen. Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 80.000 Euro aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten. Der städtische Eigenanteil wird mit 151.500 Euro beziffert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Ausbauplan S 01/21 Rotbuchenweg (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 0198/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0198/20_VL sieht den Ausbau des Rotbuchenweges im Erschließungsgebiet vor. Die geplante Stichstraße, die von der Marker Dorfstraße abzweigt, soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden. Der Ausbau umfasst eine etwa 70 Meter lange Straße mit einer Breite von 6,50 Metern, die in einer Wendeanlage für dreipachsige Müllfahrzeuge mündet.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem Betonsteinpflaster im L-Verband sowie die Einrichtung von drei öffentlichen Längsparkplätzen für Besucher. Diese Parkflächen werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster befestigt. Zudem sind zwei Baumbeete mit Hopfenbuchen und einer Unterpflanzung aus Rosen vorgesehen. Zur Beleuchtung werden drei LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von circa fünf Metern installiert. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Behindertenkoordinators hinsichtlich Barrierefreiheit und der Befahrbarkeit der Oberflächen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Ein privater Investor führt den Ausbau gemäß einem bestehenden Erschließungsvertrag durch. Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung wurde ein Änderungswunsch bezüglich der Verschiebung eines Leuchtenstandortes eingearbeitet. Der Baubeginn für den Endausbau ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bereits behandelt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Anträge
- 1.Gedenkstein Werries / Recherche und Änderung der WidmungZur Vorlage · 0566/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags 0566/23_AT ein Anliegen zur Überprüfung und Änderung der Widmung eines Gedenksteins im Stadtbezirk Werries vorgelegt. Das Denkmal befindet sich an der Kreuzung Klenzestraße und Schäferstraße und ist laut Denkmalliste der Stadt Hamm im Eigentum der Stadt Hamm. Die Inschrift des Steins bezieht sich auf die Jahre 1914 bis 1918 sowie 1939 bis 1945 und verwendet die Bezeichnung „Den Helden“.
Die Fraktion bittet die Verwaltung darum, zu klären, wer die Gravur des Steins in Auftrag gegeben hat und wer die entsprechenden Kosten getragen hat. Darüber hinaus beantragt die Fraktion, die Inschrift des Denkmals so zu ändern, dass der Platz dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt gewidmet wird.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Platz vor dem Stein regelmäßig als Versammlungsort für Veranstaltungen, wie etwa zum Volkstrauertag oder zum Schützenfest, genutzt wird. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Form der kriegerischen Heldenverehrung nicht der zeitgenössischen Erinnerungskultur entspricht, welche die Folgen von Krieg als Leid und Verlust betrachtet. Das bestehende Denkmal wird im Antrag als nicht mehr zeitgemäß beschrieben.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Offenes WLAN in der Alten Schule WerriesZur Vorlage · 0567/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung eines kostenlosen WLAN-Netzwerks in der Alten Schule Werries beantragt. Mit der Vorlage wird die Notwendigkeit einer digitalen Infrastruktur im Stadtteil begründet, um die Akzeptanz digitalen Handelns zu fördern und den Standard öffentlicher und gewerblicher Angebote abzubilden.
Der Antrag sieht vor, zunächst eine WLAN-Ausleuchtung in den Räumlichkeiten der Alten Schule Werries durchzuführen. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Ergebnisse soll die Installation eines offenen WLAN-Netzwerks erfolgen. Ziel der Fraktion ist es, durch die Bereitstellung eines kostenlosen Internetzugangs die digitale Teilhabe im Stadtteilzentrum zu unterstützen. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 9. März 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/PapenwegZur Vorlage · 0568/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Spielplatzes am Grenzweg/Papenweg beantragt. Ziel des Antrags ist es, den betreffenden Bereich in die bereits bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Ergebnissen einer Spielplatzbegehung im vergangenen Jahr. Laut der Begründung erzielen die vorhandene Beschilderung, die Fahrbahnerhöhung sowie die Piktogramme auf der Straße nicht den gewünschten Effekt einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Der Kurvenbereich am Spielplatz wird als unübersichtlich beschrieben, wobei die aktuelle zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h als zu hoch eingestuft wird.
Zudem wird auf bestehende Wünsche aus der Anwohnerschaft verwiesen, die eine Senkung des Tempos auf 30 km/h fordern, um die Sicherheit der Kinder im Spielplatzbereich zu erhöhen. Die Fraktion weist darauf hin, dass fast alle angrenzenden Straßen im Umfeld des Spielplatzes bereits Teil einer Tempo-30-Zone sind. Durch die Erweiterung der Zone soll eine Veränderung der aktuellen Verkehrssituation herbeigeführt werden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anfragen
- 1.Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Lippestraße, Höhe Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0403/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 0403/23 den aktuellen Sachstand zur Geschwindigkeitsregelung auf der Lippestraße im Bereich der Kreuzung Niederwerrieser Weg angefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Forderung nach einer einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf dem betreffenden Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof.
Die Fraktion verweist auf eine Sitzung der Bezirksvertretung vom November 2021 sowie auf eine vorangegangene Stellungnahme, aus der hervorging, dass die Verwaltung beabsichtigte, sich beim Baulastträger Straßen NRW für eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe einzusetzen. Da seitdem keine neuen Informationen zum Fortschritt dieser Bemühungen vorliegen und zudem eine Stellungnahme von Straßen NRW aussteht, bittet die Fraktion um eine Aktualisierung.
Zusätzlich wird auf die Fertigstellung des Baugebietes Friedrichsfeld verwiesen, dessen Wohnbebauung ab dem zweiten Quartal bezogen wird. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die Verwaltung auf, erneut Kontakt mit Straßen NRW aufzunehmen, um die Umsetzung der 50 km/h-Begrenzung zu unterstützen. Ein aktueller Sachstand wird für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung angefordert.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anregungen
- 1.Bürgeranregung gem. §24 GO NRW Anwohnerparken in der Knappenstraße (Hamm-Uentrop)Zur Vorlage · 0085/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anwohner der Knappenstraße haben im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop kontaktiert, um auf die aktuelle Parksituation in ihrem Wohngebiet hinzuweisen. Laut der Anregung herrscht in der Straße eine hohe Parkplatznachfrage, die unter anderem durch Mitarbeiter umliegender medizinischer Einrichtungen sowie durch Patienten und Besucher verursacht wird. Die Anwohner führen an, dass die Belegung der Parkflächen die Entladung von Einkäufen erschwert, die Sichtbarkeit von Radfahrern einschränkt und die Durchführung der Straßenreinigung behindert. Zudem wird berichtet, dass Parkmanöver die Fahrbahn verengen und Markierungen sowie Einfahrten missachtet werden.
Im Rahmen der Anregung wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Parksituation erneut zu prüfen und die Einrichtung eines Anwohnerparkens zu untersuchen. Dabei wird die Wirksamkeit einer zeitlich begrenzten Parkdauer kritisch hinterfragt. Darüber hinaus stellt die Antragstellerin Fragen zur Umsetzung eines Beschlussvorschlags aus dem Jahr 2016, der eine Neubewertung der Situation nach Abschluss von Bauarbeiten vorsah. Konkret wird gefragt, ob Maßnahmen zur Schaffung von Mitarbeiterparkplätzen am Krankenhaus umgesetzt wurden. Des Weiteren werden Fragen zur Kostenübernahme für die Abnutzung der Bordsteine sowie zur Gewährleistung der Straßenreinigung gestellt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Bürgeranregung gem. §24 GO NRW Anwohnerparken in der Knappenstraße (Hamm-Uentrop)Zur Vorlage · 0605/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Knappenstraße in Hamm-Uentrop haben im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW die aktuelle Parksituation in ihrer Straße thematisiert. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass die Parkmöglichkeiten durch Mitarbeiter umliegender medizinischer Einrichtungen, wie des Marienhospitals und der Klinik für Manuelle Therapie, stark beansprucht werden. Dies führe dazu, dass Anwohner Schwierigkeiten beim Entladen von Einkäufen sowie beim Bereitstellen von Mülltonnen haben. Zudem werden Probleme durch blockierte Fahrbahnen, erschwerte Straßenreinigung und die Missachtung von Bordsteinmarkierungen sowie Einfahrten angeführt. Die Antragstellenden fordern eine erneute Prüfung der Parksituation durch die Stadt sowie die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung. Des Weiteren wurden Fragen zur Umsetzung früherer Maßnahmen für Mitarbeiterparkplätze, zur Kostenübernahme bei Bordsteinschäden und zur Gewährleistung der Straßenreinigung gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass der Parkdruck im Umfeld des Marienhospitals durch frühere Erhebungen dokumentiert ist. Ein im Jahr 2016 erarbeitetes Konzept für eine Bewohnerparkregelung wurde aufgrund der damaligen Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung nicht umgesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, die Parksituation erneut zu überprüfen und bestehende Maßnahmenvorschläge gegebenenfalls anzupassen. Ein Entwurf für ein neues Parkraumkonzept soll im Rahmen eines digitalen Beteiligungsverfahrens sowie einer Offenlage erstellt werden, um eine breite Mitwirkung der Bürgerschaft zu ermöglichen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden anschließend den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes