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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 02.06.2022, Nr. 0161/22, Schriftliche Anträge liegen nicht vor
- 2.Kunstwerk von Michael Düchting – InstallationZur Vorlage · 0810/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat die Installation eines Kunstwerks als integralen Bestandteil des Planentwurfs für den Bereich Kurhausgarten / Düker / Kanalkante beschlossen. Bei dem Werk handelt es sich um die Skulpturengruppe „Drei Säulen“ des Künstlers Michael Düchting.
Der Hintergrund des Beschlusses ist das Vorhaben des Bürgervereins zur Stadtbildpflege Hamm e.V., das Kunstwerk zu erwerben und der Stadt Hamm zu schenken. Der Verein übernimmt dabei die Kosten für den Erwerb, den Transport sowie die Aufstellung. Die Skulptur aus Anröchter Grünsandstein soll eine Höhe von etwa 3,20 Metern erreichen. Als Standort ist eine Grünfläche zwischen dem neuen und dem ehemaligen Verlauf der Ahse vorgesehen. Ziel des Vereins ist eine künstlerische Aufwertung dieses Stadtraums.
Die Verwaltung plant derzeit, für den Bereich des nördlichen Kurparks sowie das Gelände des Reitvereins eine Planung zu erarbeiten, die den Entscheidungsgremien zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt wird. Dabei soll das Kunstwerk in die Entwurfs- und Ausführungsplanung einbezogen werden. Für die Festlegung des exakten Standorts wird der zuständigen Bezirksvertretung eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Ausbau des Kinderspielplatzes SchwarzdornwegZur Vorlage · 0853/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0853/22 den Ausbau des Kinderspielplatzes am Schwarzdornweg im Erschließungsgebiet Grüner Winkel im Stadtbezirk Hamm-Uentrop beantragt. Das Vorhaben ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Die Spielanlage umfasst eine Fläche von etwa 325 Quadratmetern und ist für Kinder bis sechs Jahre konzipiert. Die Gestaltung sieht eine naturnahe Umsetzung mit einer baumbestandenen Rasenfläche vor. Der Ausbau soll barrierearm gestaltet werden, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass aufgrund der geringen Flächengröße eine vollständige Barrierefreiheit nicht realisierbar ist.
Der Plan sieht vor, den Eingangsbereich durch barrierefreie Wegesperren vom Schwarzdornweg abzugrenzen und eine befestigte Platzfläche mit Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Die Spielfläche soll mit einem Kombinationsspielgerät ausgestattet und mit Holzhackschnitzeln als Fallschutz versehen werden. Ein weiterer Bereich mit Sandsteinquadern soll Sandspielmöglichkeiten, ein Spielhaus mit Rutsche sowie eine Sitzgelegenheit bieten. Ergänzt wird das Angebot durch eine Nestschaukel und einen Wippteller.
Zur baulichen Umsetzung gehört zudem die Pflanzung von drei schattenspendenden Bäumen sowie einer Hainbuchenhecke. An der nördlichen Grundstücksgrenze ist die Errichtung einer 50 cm hohen Stützwand geplant, um Höhenunterschiede zu den Privatgrundstücken auszugleichen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch den Erschließungsträger, wodurch für den städtischen Haushalt keine direkten Kosten anfallen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Erneuerung Gehweg Am Huckenholz von Hausnr. 17 bis zur KnappenstraßeZur Vorlage · 0875/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Beschluss zur Erneuerung des Gehwegs Am Huckenholz vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Hausnummer 17 bis zur Knappenstraße. Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung von Kabelverlegearbeiten durch die Stadtwerke Hamm in dieser Straße. Da durch diese Arbeiten Restbreiten am östlichen Gehweg entstehen und der bestehende Asphalt bereits Risse sowie Abplatzungen aufweist, ist eine Erneuerung mit neuem Rechteckpflaster vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerung unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung vor. Dabei wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragt, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten der Stadtwerke Hamm ausführt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtausgaben in Höhe von 35.000 Euro. Davon werden 28.000 Euro durch Beiträge des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAG) gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 7.000 Euro beläuft. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen vorhanden. Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz aus, wobei der Anliegeranteil nach aktueller Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst wird. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Erneuerung des südlichen Geh- und Radweges der Marker Dorfstraße von der Alten Soester Straße bis zur Heithofer AlleeZur Vorlage · 0876/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung des südlichen Geh- und Radweges der Marker Dorfstraße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Alten Soester Straße bis zur Heithofer Allee.
Grundlage für die Erneuerung sind Kabelverlegearbeiten, die von den Stadtwerken Hamm in der Marker Dorfstraße durchgeführt werden. Durch diese Arbeiten sind Restbreiten im südlichen Geh- und Radweg entstanden. Da der Asphalt bereits Risse und Abplatzungen aufweist, ist eine Wiederherstellung mit neuem Rechteckpflaster vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 75.000 Euro. Davon werden 60.000 Euro durch Beiträge des Kommunalen Anpassungsfonds (KAG) gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 15.000 Euro beläuft. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen vorhanden.
In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantraget, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke ausführt. Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz aus, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst wird. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0862/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0862/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ in Hamm-Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst eine etwa 1,8 Hektar große Ackerfläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung mittels Einfamil-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Dabei sollen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Arbeitersiedlung Ostwennemar sowie die Vorgaben des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Der erneute Beschluss dient der rechtlichen Anpassung an die neuen Fristen des § 13b BauGB.
Die geplante Bebauung sieht eine maximale überbaubare Fläche von 10.000 m² vor. Die Erschließung soll über die Straße Neuenkamp sowie eine neue Ringstraße erfolgen, wobei eine direkte Verbindung zur Soester Straße ausgeschlossen ist. Im Rahmen des Klimaschutzes ist eine Reduzierung der Bodenversiegelung von 80 % auf maximal 55 % vorgesehen. Weitere Vorgaben umfassen eine verpflichtende Dachbegrünung bei Mehrfamilienhäusern, die Förderung von Photovoltaikanlagen sowie die Gestaltung wasserdurchlässiger Flächen. Zudem ist eine Baumvorgabe von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche festgeschrieben. Das Regenwasser soll in einem Rückhaltebecken gesammelt und in die Ahse geleitet werden.
Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse sowie den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter der Geologische Dienst NRW, die Stadtwerke Hamm, der Lippeverband und die Westnetz GmbH, liegen vor. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0863/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0863/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ im Hamm-Uentrop (Braam-Ostwennemar) beantragt. Das etwa 1,8 Hektar große Areal soll durch eine Nachverdichtung zu Wohnzwecken entwickelt werden. Geplant ist eine Mischung aus drei Mehrfamilienhäusern sowie rund 25 Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 13b BauGB, um die rechtlichen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 einzuhalten. Die Zielausrichtung des ursprünglichen Beschlusses vom September 2019 bleibt dabei bestehen.
Das Verfahren sieht vor, die Bodenversiegelung von bisher 80 % auf maximal 55 % der Grundstücksfläche zu begrenzen. Klimaschutzrelevante Vorgaben umfassen flache, extensiv begrünten Dächer, die Photovoltaikanlagen ermöglichen, sowie wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen. Zudem ist die Pflanzung von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche vorgesehen. Die Entwässerung soll getrennt über einen Graben in die Ahse erfolgen.
Die Vorlage nimmt die Ergebnisse bisheriger Beteiligungsverfahren zur Kenntnis. Dabei wurden Belange der LWL-Archäologie Westfalen, der Stadtwerke Hamm, der IHK zu Dortmund und des Lippeverbandes angemeldet. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die Ausweisung als Wohnbaufläche erforderlich.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Bebauungsplan Nr. 02.128 - Nördlich Graevinghoffstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0867/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0867/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.128 „Nördlich Graevinghoffstraße“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Uentrop und umfasst eine Fläche von etwa 98.500 Quadratmetern. Es erstreckt sich zwischen der Luickenstraße im Westen, der Graevinghoffstraße im Süden, der Zollstraße im Osten und dem Schienenverlauf der Ruhr-Lippe-Eisenbahn im Norden.
Die Planung dient der Aktualisierung veralteter Festsetzungen des seit 1975 bestehenden Bebauungsplans 02.054. Ziel ist es, stadtplanerisch nicht mehr aktuelle Vorgaben, wie etwa nicht realisierte öffentliche Verkehrsflächen oder Grünflächen, zu korrigieren. Zudem soll die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen, um die Steuerung von Gewerbeflächen zu verbessern und die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Betriebe zu fördern.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB durchgeführt werden, was eine Umweltprüfung sowie eine Artenschutzprüfung einschließt. Inhaltlich wird die Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebietes angestrebt. Dabei sollen auch die Ziele des kommunalen Klimaaktionsplans berücksichtigt werden, etwa durch Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Förderung von Durchgrünung und versickerungsfähigen Flächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0874/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) beschlossen. Die Erstellung dieses Konzepts ist eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, um eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu erstellen, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Die Umsetzung dieses Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anliegeranteile an den umlagefähigen Aufwendungen bei beitragspflichtigen Maßnahmen vollständig zu finanzieren.
Zudem wurde eine Änderung des Beteiligungsverfahrens bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen umfassen Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Bisher erfolgte die Information der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in der Regel schriftlich. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Information künftig über Bekanntmachungen im Westfälischen Anwohner werden. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungen sowie auf weitere Informationsangebote, wie die Website der Stadt Hamm, hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Stadt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ unterstützt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt mit der vorgeschlagenen Gebietsauswahl sowie den spezifischen Elementen innerhalb des Stadtgebiets einverstanden ist.
Der Antrag basiert auf dem Vorhaben, die industrielle Entwicklung des Ruhrgebiets zwischen 1780 und der Gegenwart als UNESCO-Weltkulturerbe zu listen. Die Projektleitung wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund übernommen. Für Hamm wurden sechs Objekte zur Nominierung vorgeschlagen, die verschiedene Kategorien abdecken: Der Verlauf der Lippe und die Mündung der Seseke sowie die Wasserverteilungsanlage des Datteln-Hamm-Kanals (Kategorie Flüsse), die Zeche Radbod mit den Schächten 1 und 2 (Kategorie Steinkohlebergbau), die Köln-Mindener Eisenbahn sowie die Hamm-Osterfelder Bahnlinie (Kategorie Transport) und der Datteln-Hamm-Kanal (Kategorie Kanäle).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamm keine der genannten Objekte im Eigentum hält. Eine Teilnahme am Verfahren bietet laut Vorlage Potenziale für die Identitätsstiftung und den Tourismus, bringt jedoch Verpflichtungen zum Schutz der Welterbe-Werte bei öffentlichen Planungen mit sich. Ein Zeitplan sieht vor, dass die Landesregierung NRW den Antrag im Jahr 2021 bei der Kultusministerkonferenz einreicht, mit einer weiteren Einreichung bei der UNESCO für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0157/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0157/20 eine Neubesetzung der Schriftführung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beantragt. Der Vorschlag sieht vor, einen Mitarbeiter des Umweltamtes mit sofortiger Wirkung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen. Gleichzeitig soll eine weitere Mitarbeiterin des Umweltamtes als stellvertretende Schriftführerin für das Gremium eingesetzt werden.
Die Vorlage begründet die Bestellung damit, dass die betreffende Person bereits seit dem Jahr 2007 die Funktion des Schriftführers im Umweltausschuss ausgeübt hat. Durch die Neubesetzung der Funktionen werden die administrativen Abläufe innerhalb des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.Bebauungsplan Nr. 07.107 - Östlich Seeburger Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0160/20_VL wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.107 „Östlich Seeburger Straße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,88 Hektar in der Gemarkung Hamm, begrenzt durch die Seeburger Straße, den Lohweg und die Bramwiese sowie die Westgrenzen der Flurstücke 423 und 533. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung brachfallender Betriebsgrundstücke sowie der baulichen Anlagen des Luftsportclubs Hamm.
Die Vorlage sieht vor, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung aufzustellen. Da die Grundflächen im Bebauungsplan voraussichtlich um mehr als 20.000 m² überschritten werden, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Die Planung dient der Sicherung nachhaltiger Nachnutzungen der ehemaligen Betriebsgrundstücke. Dabei sollen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen gesteuert sowie die Anforderungen des Luftsportclubs einbezogen werden. Die Entwicklung reicht von Gewerbeflächen bis hin zu Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Begrünung und Klimagerechtigkeit. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich nördlich der Heessener Straße als Mischgebiet und südlich davon als gewerbliche Baufläche aus. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie in die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, den Hauptausschuss und den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- E.Anträge
- 1.Ausweitung der Tempo 30 - Zone auf der OstwennemarstraßeZur Vorlage · 0445/22_AT · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag auf Ausweitung einer Tempo-30-Zone auf der Ostwennemarstraße gestellt. Ziel des Antrags ist es, die geltende Höchstgeschwindigkeit auf dem kurzen Abschnitt zwischen der Querungshilfe am Werner-Figgen-Weg und der Bushaltestelle „Espenweg“, auf dem derzeit 50 km/h zulässig sind, auf 30 km/h zu senken. Damit soll eine durchgehende Tempo-30-Zone von der Querung Werner-Figgen-Weg bis zur Kreuzung Ostwennemarstraße / Alter Uentroper Weg geschaffen werden.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der hohen Frequenz an Fußgängern und Radfahrern in diesem Bereich. Insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie ältere Menschen nutzen die Straße häufig, um zu Parkplätzen, Sportstätten oder Geschäften zu gelangen. Zudem wird auf die intensive Nutzung der sechs Bushaltestellen auf diesem Straßenabschnitt verwiesen. Als weiteres Merkmal der Verkehrslage wird der Anlieferverkehr angeführt, der im Bereich hinter dem Kreisverkehr parkt, was die Übersichtlichkeit einschränke. Die Fraktionen bitten die Verwaltung um eine Prüfung der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie um die Entfernung der entsprechenden Verkehrszeichen, sofern eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit möglich ist.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Ausweitung der Tempo 30 - Zone auf der OstwennemarstraßeZur Vorlage · 0463/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion Uentrop haben mit dem Antrag Nr. 0445/22 die Ausweitung einer Tempo-30-Zone auf der Ostwennemarstraße beantragt. Ziel ist es, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf den Abschnitt zwischen der Querungshilfe am Werner-Figgen-Weg und der Bushaltestelle „Espenweg“ auszudehnen, um eine durchgehende Tempo-30-Zone bis zur Kreuzung Ostwennemarstraße / Alter Uentroper Weg zu schaffen.
Die Antragsteller führen an, dass in diesem Bereich eine hohe Frequenz an Fußgängern und Radfahrern, insbesondere Schüler sowie ältere Menschen, zu verzeichnen ist. Die Nutzung der Bushaltestellen und der umliegenden Parkplätze für die Erreichbarkeit der Eissporthalle, der Westpress-Arena sowie der Einzelhandelsgeschäfte führe zu häufigen Straßenüberquerungen. Zudem wird auf den Anlieferverkehr und die daraus resultierende Unübersichtlichkeit hingewiesen.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0463/22 ausgeführt, dass die Ostwennemarstraße als klassifizierte Kreisstraße (K 10) ausgewiesen ist. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit setze voraus, dass die Anforderungen gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Da diese Voraussetzungen nach Einschätzung der Verwaltung derzeit nicht gegeben sind, fehle die Rechtsgrundlage für eine Umsetzung einer durchgängigen Tempo-30-Zone.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- G.Verschiedenes