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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Wahl einer/eines Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat)Zur Vorlage · 0212/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0212/21 die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten beschlossen. Die Vorlage sieht vor, eine Person zur Beigeordneten oder zum Beigeordneten der Stadt Hamm zu wählen. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Dauer von acht Jahren. Die entsprechende Person soll in ein Amt der Besoldungsgruppe B4 eingewiesen werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Rat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 die Ausschreibung der entsprechenden Stelle beschlossen hat. Die Stelle wurde im Anschluss öffentlich ausgeschrieben. Ein Bewerberspiegel, der die eingegangenen Bewerbungen dokumentiert, liegt den Fraktionen und Gruppen im Rat vor. Der Wahlvorgang erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften des § 50 der Gemeindeordnung. Für die anfallenden Aufwendungen aus der Besoldung in der Besoldungsgruppe B4 stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Verfahren nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2021 · Rat
- 13.01.2021 · Hauptausschuss
- 2.Aufbau eines Wasserstoffnetzwerks WestfalenZur Vorlage · 0207/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufbau einer „Wasserstoffagentur Westfalen“ beschlossen. Die durch die Wirtschaftsförderung Hamm (WFH) zu errichtende Agentur soll die bestehenden Interessenbekundungen von Produzenten und Abnehmern von grünem Wasserstoff in der Region bündeln und in ein strategisches Wasserstoffnetzwerk überführen. In diesen Prozess sollen zudem Infrastrukturanbieter, Anlagenbauer, Dienstleister sowie öffentliche Akteure einbezogen werden. Die Aufgabe der Agentur besteht darin, die regionalwirtschaftlichen Potenziale der Wasserstoffwirtschaft für Hamm und die umliegende Region zu ermitteln und weiterzuentwickeln.
Der Rat nahm zudem die Absicht der Stadtwerke Hamm GmbH und der Trianel GmbH zur Kenntnis, eine Wasserstoffproduktion am Standort Uentrop aufzubauen, und sicherte die Unterstützung im Rahmen der neuen Agentur zu. Ziel ist die Errichtung einer großindustriellen Elektrolyseanlage, die zunächst eine Leistung von bis zu 20 MW erreichen und modular erweiterbar sein soll.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Wege zur Akquise von Fördermitteln für die Sach- und Personalkosten der Agentur zu entwickeln und die entsprechende Antragstellung vorzubereiten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob eine gesellschaftsrechtliche Gründung der Agentur erforderlich ist. Hintergrund der Vorlage ist die Transformation des Energiestandorts Uentrop nach der Stilllegung des Kraftwerks Westfalen sowie die Nutzung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Produktion von grünem Wasserstoff.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.01.2021 · Rat
- 13.01.2021 · Haupt-,Wirtschafts und Stadtentwicklungsauschuss
- 3.Regionalwirtschaftlicher Schwerpunkt ‚Nachhaltige Güterverkehrslogistik‘ hier: Nachnutzung des Hammer Rangierbahnhofs als Areal für nachhaltige Güterverkehrslogistik, Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft mit der DB Cargo und weiteren PartnernZur Vorlage · 0208/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0208/21_VL befasst sich mit der Festlegung des regionalwirtschaftlichen Schwerpunkts „Nachhaltige Güterverkehrslogistik“ für die Stadt Hamm sowie der geplanten Nachnutzung des Hammer Rangierbahnhofs. Ziel der Initiative ist die Entwicklung des sogenannten „Multi-Hub Westfalen“, um die trimodale Logistik über die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser zu fördern. Im Zentrum steht dabei die Reaktivierung von etwa 60 Hektar stillgelegter Flächen, unterteilt in eine Nordfläche von circa 33 Hektar und eine Südfläche von circa 27 Hektar. Diese Flächen sollen für die Ansiedlung bahnaffiner Betriebe sowie zur Schaffung eines Innovationskerns genutzt werden.
Die Planung sieht die Ansiedlung eines Demonstrators und Forschungszentrums für trimodale Logistik sowie von kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups vor, um die lokale Wertschöpfung zu steigern. Die DB Cargo AG strebt die Nutzung der Südfläche bis Mitte des Jahrzehnts an, wobei ein Terminal für kombinierten Ladungsverkehr im Fokus steht. Die Umsetzung erfordert die Prüfung von Erschließungsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung von Umwelt-, Verkehrs- und Immissionsschutzbelangen.
Zur Steuerung der Nachnutzung und zur Akquise von Fördermitteln, unter anderem aus dem Programm STARK des Strukturstärkungsgesetzes, soll eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft gegründet werden. Diese soll aus der Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH, der Hafen Hamm GmbH (Stadtwerke Hamm GmbH) und Partnern des DB Konzerns bestehen, wobei die Stadt die Mehrheitsanteile hält. Zudem wird die Gründung der Entwicklungsagentur „Nachhaltige Güterverkehrslogistik“ durch die Stadt und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft angestrebt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.01.2021 · Rat
- 13.01.2021 · Haupt-,Wirtschafts und Stadtentwicklungsauschuss
- Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den StärkungspaktZur Vorlage · 0210/21_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0210/21_VL behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes im Rahmen des Stärkungspaktes. Das Haushaltsvolumen auf Ergebnisebene ist für das Jahr 2021 mit 825 Mio. € angesetzt und wird prognostiziert bis 2024 auf 858 Mio. € ansteigen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind jährliche Sanierungsbeiträge in Höhe von rund 41 Mio. € sowie ein Investitionsprogramm von fast 90 Mio. € vorgesehen. Der Kreditrahmen für Investitionen wurde von 50 % auf 100 % der ordentlichen Tilgung angehoben. Zudem wird der kalkulatorische Zinssatz für gebührenrechnende Einrichtungen zum 1. Januar 2021 von 5,56 % auf 5,42 % gesenkt. Durch eine Bilanzierungshilfe können Coronaschäden aktiviert werden, deren Auflösung ab 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren erfolgen kann, um einen formal ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.
Aufgrund der neuen Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ergeben sich Änderungen in den Anlagen zum Haushaltsplan. Erstmals wird im Haushalt 2021 ein Haushaltsquerschnitt enthalten sein, der Übersichten über Erträge, Aufwendungen, Ergebnisse, Salden und Verpflichtungsermächtigungen umfasst. Während die Übersicht der Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder entfällt, wurden die Anforderungen an die Dokumentation von Beteiligungen angepasst. Für Unternehmen mit einer Beteiligung von über 20 % sind Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse verpflichtend, wobei Kurzübersichten möglich sind. Bei Beteiligungen unter 20 % entfallen die Jahresabschlüsse in den Anlagen 2 und 3. Neu aufgenommen wurden die Jahresabschlüsse der Entwicklungsagentur CreativRevier und des Innovationszentrums. Für den Haushaltsplan 2022 ist zudem eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Beteiligungen mit einem Anteil von über 20 % vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.01.2021 · Rat
- B.Verschiedenes