Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Beschlüsse und Empfehlungen des Schulausschusses von 2014 – 2020 (Berichterstatter: Manfred Lindemann)
- 2.Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schulen
- 3.Aktueller Sachstand: 3. Gesamtschule
- B.Beschlussfassung durch den Schulausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0690/20, Teil I, vom 12.03.2020
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Projekt „Berufswahl-SIEGEL“Zur Vorlage · 2240/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Projekt „Berufswahl-SIEGEL“ für das Jahr 2020 sowie optional für das Jahr 2021 fortzuführen. Das Projekt, das zuvor unter dem Namen „Qualitätssiegel Schule Beruf“ bekannt war, dient als freiwilliger Zertifizierungsprozess für allgemeinbildende, weiterführende Schulen, um die Vorbereitung auf die Arbeitswelt und den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt zu gleichen Teilen durch das Regionale Bildungsbüro der Stadt Hamm sowie das Kommunale Jobcenter Hamm AöR.
Die Stadt Hamm stellt hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, sofern die Finanzierung gesichert ist und für das Jahr 2021 die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne vorliegt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 5.000 Euro pro Jahr, wobei die Kosten jeweils hälftig auf die Transferaufwendungen des Stadtamtes 40 und des Stadtamtes 50 entfallen.
Das Zertifizierungsverfahren wird unter der Federführung der Stiftung Weiterbildung Unna e.V. durchgeführt und umfasst ein Netzwerk aus verschiedenen Institutionen, darunter die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die Agentur für Arbeit Dortmund/Hamm sowie verschiedene Wirtschaftsverbände. Seit dem Projektbeginn im Jahr 2006 wurden in der Region insgesamt 191 Siegel vergeben, wobei 37 Schulen in Hamm die Zertifizierung bereits erhalten haben. Die Verleihung der Siegel erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 2.Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistung für die digitale Medienentwicklung (MEP) an Hammer SchulenZur Vorlage · 2253/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für die digitale Medienentwicklung (MEP) an den Hammer Schulen vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros, um die notwendigen Leistungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung ausgewählter Bewerber auszuschreiben und zu vergeben.
Der Inhalt der geplanten Leistungen umfasst insbesondere den flächendeckenden Ausbau von WLAN sowie einen standardisierten LAN-Ausbau. Zudem soll die Anbindung von Präsentationstechnik in den Schulen realisiert werden. Aufgrund der steigenden Anzahl an neuen Medienversorgungspunkten, wie etwa LAN-, WLAN- und Medienanzeigegeräten, ist eine neue Konzeptplanung erforderlich. Diese beinhaltet die Planung neuer Verteilerstandorte und entsprechender Kabeltrassen unter Berücksichtigung der bestehenden EDV-Struktur.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein bereits am 17. März 2020 beschlossener Maßnahmenplan zum Medienentwicklungsplan. Die Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen wurden bereits mit einer früheren Vorlage beschlossen, wobei die Mittel hierfür aus Mitteln des Digitalpaktes förderfähig sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern: Sanierung der Setzungsrisse an der Trauerhalle Rhynern und der Sporthalle HellwegschuleZur Vorlage · 2233/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für Instandhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern vorgelegt. Gegenstand des Antrags sind die Sanierung von Gebäudesetzungsrissen an der Trauerhalle Rhynern sowie an der Sporthalle der Hellwegschule. Die Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Liegenschaften erforderlich.
An der Trauerhalle auf dem katholischen Friedhof St. Regina sollen Setzungsrisse an der Außenfassade und an den Innenwänden behoben werden. Ein Bodengutachten ergab, dass der Baugrund aufgrund von Austrocknung nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Geplant ist die Verfestigung des Bodens sowie das Anheben des Gebäudes mittels einer Injektionstechnik mit Reaktionsharzen. Zudem sollen die entstandenen Rissschäden sowie die Buntglasfassade saniert werden. Die Kosten hierfür werden auf etwa 90.000 Euro geschätzt.
An der Sporthalle der Hellwegschule soll ein Anbau, konkret ein nicht unterkellerter Geräteraum, saniert werden. Durch das Schrumpfen tonig-schluffiger Böden infolge von Trockenheit ist das Gebäude in eine Schieflage geraten, wodurch Fugen an Dach und Wänden entstanden sind. Auch hier ist ein Injektionsverfahren zur Verfestigung des Baugrunds und zum Anheben des Anbaus vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 35.000 Euro.
Die Gesamtkosten der Vorhaben werden mit 125.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Schulausschusses vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- E.Anträge
- 1.Ideen fördern, Kreativität belohnen: AG-Fonds Technik, Innovation, Bildung einrichtenZur Vorlage · 1191/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1191/20_AT den Antrag gestellt, einen sogenannten AG-Fonds für die Bereiche Technik, Innovation und Bildung einzurichten. Ziel des Antrags ist die finanzielle Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften an allen Schulformen und für alle Altersgruppen.
Der beantragte Fonds soll mit jährlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 100.000 Euro ausgestattet werden. Dabei ist die Förderung auf einen Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Bewerbung begrenzt. Die Mittel sollen für zusätzliche schulische Angebote außerhalb des regulären Unterrichts verwendet werden können, etwa für technischen Support, Schulungen oder die Anschaffung von Sachmitteln.
Die Vergabe der Fördermittel soll nach dem sogenannten Windhund-Prinzip erfolgen, wobei die ersten Schulen mit geeigneten Konzepten den Zuschlag erhalten sollen. Für die Beantragung ist laut Antrag lediglich die Einreichung einer kurzen Projektbeschreibung erforderlich, um einen unbürokratischen Prozess zu gewährleisten.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf Projekten, die die Entwicklung von Fähigkeiten in den Bereichen Technik und Innovation unterstützen, wie beispielsweise Programmier-AGs oder technische Betreuung von Schulveranstaltungen. Eine gleichzeitige Förderung durch Drittmittel aus der Industrie oder dem Handwerk wird im Antrag nicht ausgeschlossen. Die Förderung richtet sich an alle Schulen, unabhängig von der Schulform, sofern innovative Konzepte vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 17.03.2020 · Rat
- 2.Digitalisierung an Schulen als Teil der Inklusion im Kontext der Corona-PandemieZur Vorlage · 1238/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Schulausschuss einen Antrag zur Digitalisierung an Schulen im Kontext der Corona-Pandemie gestellt. Die Antragsteller führen an, dass die Schließung der Schulgebäude während der Pandemie zu einer Verfestigung von Bildungsungleichheiten geführt habe, da insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien nicht über ausreichende Ressourcen für den digitalen Unterricht verfügten.
Neben der Bereitstellung von Hardware wird die Notwendigkeit einer einheitlichen Softwareausstattung betont. Dies umfasse Programme für die Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sowie die Sicherstellung regelmäßiger Updates. In diesem Zusammenhang wird auf die laufende Arbeit der Stadtverwaltung an der Umsetzung der Datenbank iserv hingewiesen.
Der Antrag fordert den Schulausschuss auf, die Stadtverwaltung zu einem mündlichen Sachstandsbericht zu bewegen. Dieser Bericht soll die Erkenntnisse zur Digitalisierung während der Phase des Homeoffice im Schulwesen aufzeigen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf den Folgen für die Schülerschaft sowie auf möglichen Lösungsansätzen für die zukünftige Entwicklung liegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- F.Anfragen
- 1.Wiederaufnahme des regulären SchulunterrichtsZur Vorlage · 1192/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1192/20_AF an den Schulausschuss befasst sich die Ratsfraktion Die Linke mit der geplanten Wiederaufnahme des regulären Schulunterrichts nach den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bezugnehmend auf die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Entwicklungen und die angestrebte schrittweise Rückkehr zur Normalität werden konkrete Informationen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen angefordert.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zu den Planungen der Stadt für die verschiedenen Phasen des Schulbetriebs. Hierbei wird nach bestehenden Konzepten zu Hygiene- und Abstandsregelungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gefragt. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Unterrichts, die Organisation der Pausenzeiten sowie die Durchführung der Schülerbeförderung.
Des Weiteren bittet die Ratsfraktion um Auskunft über die Planungen für die neu terminierten zentralen Abitur- und Abschlussprüfungen, wobei ein besonderer Fokus auf der Durchführung der mündlichen Prüfungsanteile liegt. Abschließend wird die Frage nach der Kostenverantwortung für die erforderlichen Maßnahmen gestellt, wobei geklärt werden soll, ob die Finanzierung durch die Stadt oder durch das Land erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- Wiederaufnahme des regulären SchulunterrichtsZur Vorlage · 1946/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Die Linke Stellung zur Wiederaufnahme des regulären Schulunterrichts und den damit verbundenen Hygienemaßnahmen. Die Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalens bildet die Grundlage der Planung. Dazu gehört ein Reinigungsplan, der eine arbeitstägliche Reinigung von Kontaktflächen vorsieht. In den Sanitärräumen und Klassenzimmern werden Einmalpapierhandtücher und Flüssigseife bereitgestellt und regelmäßig kontrolliert.
Über die Vorgaben der Landesministerien hinaus hat die Stadt den Schulen zusätzliche Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst unter anderem Masken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, kontaktlose Fieberthermometer sowie Plexiglasscheiben als Spuckschutz für die Sekretariate. Für die Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr gelten die entsprechenden Hygieneregeln; die eingesetzten Beförderungsunternehmen wurden auf die Vorschriften hingewiesen und erhielten Einmalmasken.
Die organisatorischen Abläufe im Unterricht, in den Pausenzeiten sowie die Durchführung der zentralen Abitur- und Abschlussprüfungen liegen als innerschulische Angelegenheiten in der Verantwortung der Schulen. Die Stadt unterstützt bei etwaigem ausstattungstechnischem Bedarf. Die Kosten für die aktuell umgesetzten Maßnahmen trägt die Stadt Hamm. Eine mögliche spätere Kostenübernahme durch das Land ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- G.Verschiedenes