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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Verleihung des Umweltpreises der Stadt Hamm
- B.Beschlussfassung durch den Umweltausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Umweltausschusses am 10.03.2020, Nr. 684/20
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Teilnahme am European Climate Adaption Award (eca)Zur Vorlage · 2200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Einführung des European Climate Adaptation Award (eca) zu beauftragen. Das System dient als Management- und Zertifizierungsinstrument für die kommunale Klimaanpassung und soll zunächst für die Dauer von vier Jahren implementiert werden. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltslage sowie etwaiger Landesförderungen. Die Verwaltung ist zudem angewiesen, regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Das Verfahren ermöglicht eine Klimawirkungsanalyse zur Einschätzung der Betroffenheit durch klimatische Veränderungen und Extremwetterereignisse. Durch eine Ist-Analyse werden bestehende Maßnahmen fachbereichsübergreifend zusammengeführt und ein Stärken-Schwächen-Profil erstellt. Ein bereitgestellter Maßnahmenkatalog mit 45 Einzelmaßnahmen soll die Planung und Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms unterstützen. Nach einem Zeitraum von in der Regel vier Jahren ist eine externe Auditierung der Anpassungsbemühungen vorgesehen.
Finanziell werden für den Zeitraum von vier Jahren Aufwendungen von etwa 58.000 Euro veranschlagt, was jährlichen Kosten von circa 14.500 Euro entspricht. Bei einer Förderquote von 80 % beläuft sich der städtische Eigenanteil auf etwa 11.600 Euro über die gesamte Laufzeit, was einem jährlichen Betrag von rund 2.900 Euro entspricht. Die Mittel sind im Haushaltsplan vorhanden. Das System soll als Controllinginstrument dienen, um die Umsetzung des derzeit in Erarbeitung befindlichen Klimafolgenanpassungskonzepts zu begleiten und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erlebensraum Lippeaue: europaweites Vergabeverfahren zur Beauftragung von IngenieurleistungenZur Vorlage · 2219/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Verwaltung mit der Vergabe von Ingenieurleistungen für das Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ zu beauftragen. Die Vergabe soll im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Leistungen umfassen die Planung der Teilprojekte „Auenpark“, „Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks“ sowie eines „Archäologischen Informationspunktes“. Der Auenpark soll als naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe gestaltet werden. Die Maßnahmen im Bereich der Wegebeziehungen beinhalten die Neuanlage und Qualifizierung von Wegen sowie die Errichtung von zwei Aussichtshütten. Der archäologische Informationspunkt sieht die Nachempfindung einer historischen Motte inklusive der notwendigen Zuwegung vor.
Die Beauftragung dient der Erarbeitung von Planungen, Kostenberechnungen und der fachlichen Unterstützung bei Verhandlungen. Während für die Wegeverbindungen und den archäologischen Informationspunkt bereits Förderbescheide vorliegen, wurde für den Auenpark eine Förderung in Aussicht gestellt. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird mit dem engen Zeitrahmen der EU-Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) begründet, um eine Fertigstellung bis Mitte 202
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen werden mit einem städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro beziffert, wobei die Gesamtauszahlungen auf 400.000 Euro geschätzt werden. Das Regionalverband Pfalz (RPA) hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 3.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2220/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2220/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Projekt „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Planungsgrundlage für ein Hotelgebäude auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Außenbereich. Das Vorhaben sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebs durch 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung vor. Die Änderung wird parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 durchgeführt.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive der Begründung vom 30.04.2020 für die Dauer von einem Monat vor. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.03.2019 gefasst. Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren fanden ein informeller runder Tisch mit Anwohnern, dem Vorhabenträger und Planern sowie eine Bürgerversammlung statt.
Im Zuge der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die untere Naturschutzbehörde und die Bezirksregierung Arnsberg forderten artenschutzrechtliche Prüfungen. Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verlangte eine Bodenkartierung und Gefährdungsabschätzung. Zudem wies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen auf mögliche Bodendenkmäler hin, weshalb Baggersondagen durch den Vorhabenträger vorgesehen sind. Die IHK Dortmund und der Regionalverband Ruhr äußerten keine Bedenken. Zur öffentlichen Auslegung gehören neben dem Entwurf auch die artenschutzrechtliche Prüfung, Stellungnahmen zu Lärm, Baugrund, Bodenkartierung und Entwässerung sowie ein Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2225/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2225/20_VL wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs auf einer Fläche von etwa 7.762 m². Geplant ist die Errichtung eines neuen Gebäudes, das 18 zusätzliche Doppelzimmer, drei variable Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung umfasst. Der Planbereich soll im Außenbereich als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung festgesetzt werden, wobei die Grundflächenzahl (GRZ) auf maximal 0,25 begrenzt wird.
Da die geplante Entwicklung nicht mit der aktuellen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP) vereinbar ist, wird gleichzeitig die 32. Änderung des FNP angestrebt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören unter anderem ein Umweltbericht, Lärmgutachten, Baugrunduntersuchungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die landesplanerische Vereinbarkeit des Vorhabens als Allgemeiner Siedlungsbereich. Die IHK Dortmund befürwortete das Projekt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange führte zu Anforderungen bezüglich artenschutzrechtlicher Prüfungen, der Untersuchung von Bodenbelastungen sowie der Entwässerung. Zudem sind Hinweise zur Löschwasservorhaltung und zum Verzicht auf Blindgängerhinweise in die Begründung aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2250/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2250/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.118 „An der Brandheide“, der eine Fläche von etwa 30.846 m² im Stadtbezirk Hamm-Uentrop umfasst. Ziel des Plans ist die Anpassung eines Kleinsiedlungsgebiets an die Dichte eines Allgemeinen Wohngebietes sowie die ökologische Aufwertung durch die Anlage einer etwa zwei Hektar großen Feucht- und Nasswiese zur Regenwasserbewirtschaftung und als Habitat. Geplant sind etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten auf einer Grundstücksfläche von circa 9.889 m².
Der Plan sieht bauliche Vorgaben für die Gebiete WA6 und WA4 vor, darunter Festlegungen zu First- und Traufhöhen sowie Baufenstergrößen. Während im Bereich Brandheide eine einheitliche Firstrichtung vorgesehen ist, bleibt die Ausrichtung im Bereich Planstraße zur Solarnutzung flexibel. Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen sind zulässig, während die Errichtung von Flachdach-Bungalows untersagt bleibt. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Regelung für Nebenanlagen wie Stellplätze, Carports und Garagen im Gebiet WA4 so angepasst, dass diese nun auch zwischen Baugrenzen und seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig sind. Zudem wird ein sechs Meter breiter Schutzstreifen zur Sicherung von Wasser- und Gasleitungen der Stadtwerke Hamm GmbH festgesetzt.
Die Vorlage schlägt vor, die Satzung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht zum 14.05.2020 zu beschließen. Dabei sollen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und eines weiteren Einwenders berücksichtigt, die Stellungnahme eines weiteren Einwenders jedoch nicht berücksichtigt werden. Parallel dazu soll der Ratsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans tritt der Bebauungsplan Nr. 02.061 „Am Schwimmbad“ im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- D.Anfragen
- 1.Extensivierung der GrünpflegeZur Vorlage · 1195/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied des Umweltausschusses hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Extensivierung der Grünpflege Informationen von der Verwaltung angefordert. Anlass der Anfrage ist eine Beobachtung einer Bankett-Mahd am Naturschutzgebiet Tibaum sowie die Erwartung anstehender Mahdarbeiten an Deichflächen durch das Wasser- und Schifffahrtsamt. Die Anfrage bezieht sich auf das Ziel, durch eine weniger intensive Pflege der Grünflächen den Artenschutz sowie die Entstehung von Blühwiesen zu fördern.
Im Rahmen der Anfrage werden drei spezifische Fragen an die Verwaltung gestellt. Zunächst wird gefragt, ob Pflegemaßnahmen durch Dritte im Stadtgebiet mit der zuständigen Fachverwaltung abgestimmt werden. Des Weiteren wird nach dem Stand der Entwicklung eines Pflegeplans zur Extensivierung von Grünflächen gefragt, der gezielte Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und zur Schaffung von Lebensräumen für Tiere beinhalten soll. Abschließend wird angefragt, ob sich die Stadt Hamm über ihre Vertretungen in den kommunalen Verbänden für die Verbreitung extensiver Pflegeformen eingesetzt hat.
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- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- Extensivierung der GrünpflegeZur Vorlage · 1966/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Fraktion vom 28. April 2020 wurden Fragen zur Extensivierung der Grünflächenpflege in Hamm sowie zum Artenschutz gestellt. Anlass der Anfrage war eine beobachtete Mahd am Naturschutzgebiet Tibaum sowie die Erwartung künftiger Mahdmaßnahmen durch das Wasser- und Schifffahrtsamt auf Deichflächen. Die Fraktion erkundigte sich, ob Pflegemaßnahmen Dritter mit der zuständigen Fachverwaltung abgestimmt werden, ob ein spezifischer Pflegeplan zur Förderung der Artenvielfalt existiert und ob die Stadt sich in kommunalen Verbänden für eine extensive Pflege einsetzt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass bei Pflegemaßnahmen durch Dritte davon auszugehen sei, dass diese situativ angemessen und am Natur- sowie Artenschutz orientiert gemäß den ministeriellen Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Eine explizite Abstimmung mit Dritten sei daher nicht erforderlich. Die Pflege öffentlicher Grünflächen erfolge weiterhin nutzungs- und funktionsabhängig, etwa bei Sportflächen oder unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten. Bezüglich konkreter Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt verwies die Verwaltung auf eine bereits vorliegende Vorlage. Ein verbsandsgebundener Austausch zu der Thematik der extensiven Pflege innerhalb der kommunalen Verbände findet laut Verwaltung nicht statt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 2.Kiebitze in HammZur Vorlage · 1200/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1200/20_AF an den Umweltausschuss thematisiert ein Ratsmitglied die Entwicklung der Kiebitzbestände in Hamm. Bezugnehmend auf die Ergebnisse einer Synchronzählung vom 4. April 2020, die von der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund in Kooperation mit verschiedenen ornithologischen Verbänden durchgeführt wurde, wird ein Rückgang der erfassten Brutpaare von rund 190 im Jahr 2006 auf 51 im Jahr 2020 angeführt.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene städtische Vorhaben und Maßnahmen zur Betrachtung gestellt. Dazu gehören die ökologische Aufwertung der Lippeaue, bei der Störflatterbänder zur Abwehr angebracht werden, sowie die Entwicklung des Baugebiets Brandheide in der Nähe einer Brutkolonie. Zudem wird die Wirksamkeit des Umsiedlungsprogramms aus dem Baugebiet Beisenkamp in den Bereich Frielicker Weg hinterfragt.
Das Ratsmitglied bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen. Erfragt werden die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensräume und zur Erhöhung des Bestands sowie die rechtliche Grundlage für die Vergrämungsmaßnahmen in der Lippeaue. Des Weiteren wird nach der Bilanz der CEF-Maßnahme im Bereich Frielicker Weg, nach etwaigen Vorschlägen der beteiligten Verbände sowie nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und möglichen Förderprogrammen zur Stabilisierung der Kiebitzpopulation gefragt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- Kiebitze in HammZur Vorlage · 1963/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage einer Fraktion zum Rückgang der Kiebitzbestände in Hamm reagiert. Die Zahl der Brutpaare sank laut Angaben von etwa 190 im Jahr 2006 auf 51 im Jahr 2020. Zur Lebensraumoptimierung und ökologischen Aufwertung der Lippeaue werden verschiedene Maßnahmen angeführt. Im Rahmen von LIFE-Projekten wurden bereits über 340 Hektar Maßnahmenflächen geschaffen, zudem finden Grünlandentwicklungen in Weetfeld, Pedinghausen, Werries und Bockum-Hövel statt. Um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden, sind im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ temporäre Vergrämungsmaßnahmen vorgesehen. Eine CEF-Maßnahme am Frielicker Weg verzeichnete bisher bis zu drei Brutpaare.
Zudem werden Entschädigungsleistungen für Landwirte thematisiert, die die Bewirtschaftung aufgrund von Brutvorkommen zurückstellen. Hierfür wurden im laufenden Jahr rund 2.000 Euro aus dem Etat des Umweltramtes für Artenschutzmaßnahmen verwendet. Ein Grunderwerb einer Ackerfläche im Bereich des Bebauungsplans „An der Brandheide“ ist ebenfalls Gegenstand der Ausführungen. Im Rahmen des fünfjährigen Kulturlandschaftsprogrammes werden Schwarzbrachen mit 1.150 Euro pro Hektar gefördert. Ein weiteres Programm zum Schutz von Feldvogelinseln ermöglicht das Unbewirtschaften von Teilschlägen bis zur Ernte, wobei die Entschädigung je nach Kulturart variiert. Maßnahmen wie Blüh- und Bejagungsschneisen oder ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening erfolgen ohne gesonderte Entschädigung.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- E.Verschiedenes