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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht der Verwaltung ISEK Werries
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 05.03.2020, Nr. 0676/20 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Ausbauplan S 19/19 –Bahnübergang Alter Papenweg- vom 16.01.2020Zur Vorlage · 1945/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat den Ausbauplan für den Bahnübergang am Alten Papenweg beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Im Rahmen der Erschließung eines neuen Bauvorhabens im Bereich des Bebauungsplans „Marker Dorfstraße“ muss der bestehende Fußgängerbahnübergang um etwa sechs Meter nach Westen versetzt neu angelegt werden.
Grund für die Verschiebung ist eine Engstelle im aktuellen Kurvenradius, die die Befahrbarkeit durch Lkw für die Ver- und Entsorgung sowie für den Rettungsdienst verhindert. Da die Nutzung von angrenzenden Grundstücksflächen durch eine Baulast nicht möglich ist, ist der Neubau des Übergangs erforderlich. Die Planung sieht vor, den Übergang gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften für nichtbundeseigene Eisenbahnen auszuführen. Die neue Wegefläche wird mit Betonsteinpflaster gestaltet, während im Gleisbereich Pedestrailplatten zum Einsatz kommen. Zur Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden Umlaufsperren sowie Leitplatten für blinde und sehbehinderte Menschen installiert. Zudem sind beidseitige Absenkungen zur Straße hin vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 48.000 Euro. Davon übernimmt der Bauträger des Nebenvorhabens etwa 35.000 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 13.000 Euro trägt. Mit der RLG ist zudem eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen wurden in der Planung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Ausbauplan S 02/20 Schwarzdornweg zwischen Blauregenweg und Grüner Winkel (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 2192/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 2192/20 zur Umsetzung des Ausbauplans S 02/20 für den Schwarzdornweg im Erschließungsgebiet „Grüner Winkel“ vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist der Straßenendausbau eines etwa 200 Meter langen und 8,50 Meter breiten Abschnitts zwischen dem Blauregenweg und dem Grünen Winkel. Die Straße soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden.
Der Plan sieht eine Gestaltung mit rotbraunem und grauem Betonsteinpflaster sowie wechselseitigen Längs- und Senkrechtparkplätzen vor. Zur Gliederung des Straßenraums sind fünf Baumbeete sowie zwei größere Beete am Abschluss des Weges vorgesehen. Eine neue Beleuchtung mit LED-Technik soll die Maßnahme ergänzen. Zudem wird eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, die durch einen herausnehmbaren Pfosten für den individuellen Kfz-Verkehr unterbrochen wird. Die Planung berücksichtigt die Belange mobilitätseingeschränkter Personen durch barrierefreie Übergänge und taktile Kennzeichnungen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Der Ausbau wird gemäß einem Erschließungsvertrag durch einen privaten Investor durchgeführt. Im Rahmen einer Bürgerinformation wurden Anliegerwünsche zu den Standorten von Parkplätzen und Beeten weitgehend in den Plan eingearbeitet. Der Baubeginn ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Erneuerung des Geh- und Radweges AdenaueralleeZur Vorlage · 2227/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Geh- und Radweges in der Adenauerallee vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt vom Ahsedüker in Richtung Lippestraße bis zur bereits vorhandenen Asphaltbefestigung.
Der aktuelle Zustand des Weges, der in wassergebundener Bauweise befestigt ist, weist laut Sachdarstellung Schlaglöcher und eine raue Oberfläche auf. Aufgrund der Nähe zum Kurpark ist ein hohes Verkehrsaufkommen an Fußgängern und Radfahrern zu verzeichnen, wodurch die Schäden die Nutzung des Weges einschränken. Die geplante Maßnahme sieht vor, die vorhandene Schotterbefestigung aufzureißen, zu planieren und zu verdichten. Anschließend soll eine Asphaltbefestigung aus Tragschicht und Decke eingebaut sowie die Bankette beidseitig hergestellt werden.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 120.000 Euro. Davon entfallen 90.000 Euro auf Einzahlungen bzw. Erträge, sodass der städtische Eigenanteil 30.000 Euro beträgt. Die Finanzierung erfolgt über das Radwege-Erneuerungsprogramm, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Ein Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie Nahverkehr wurde bereits beantragt, eine entsprechende Zusage für das Jahr 2020 wurde in Aussicht gestellt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2216/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2216/20_VL befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot – in Hamm-Uentrop. Gegenstand der Planung ist die Umwandlung eines etwa 1.008 m² großen Sondergebiets für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet auf einem Teil des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Änderung sieht die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen vor, wobei eine Traufhöhe von höchstens 6,50 m und eine Firsthöhe von maximal 11,00 m festgelegt sind.
Der Plan enthält Vorgaben zur Klimaanpassung, die unter anderem ein Verbot von Schottergärten, die Begrünung von Flachdächern ab einer Fläche von 10 m² sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Flächen vorsehen. Bezüglich der Bepflanzung sieht ein städtebaulicher Vertrag vor, dass statt der Verpflanzung von vier Eichen acht neue Bäume auf städtischem Grund gepflanzt werden, wobei die Kosten hierfür vom Vorhabenträger getragen werden. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan zur 36. Berichtigung angepasst, um das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel mit Lebensmitteln auszuweisen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB sollen zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird vorgeschlagen, den Entwurf der Änderung mit der Begründung vom 29.04.2020 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der IHK Dortmund eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2220/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2220/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Projekt „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Planungsgrundlage für ein Hotelgebäude auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Außenbereich. Das Vorhaben sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebs durch 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung vor. Die Änderung wird parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 durchgeführt.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive der Begründung vom 30.04.2020 für die Dauer von einem Monat vor. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.03.2019 gefasst. Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren fanden ein informeller runder Tisch mit Anwohnern, dem Vorhabenträger und Planern sowie eine Bürgerversammlung statt.
Im Zuge der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die untere Naturschutzbehörde und die Bezirksregierung Arnsberg forderten artenschutzrechtliche Prüfungen. Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verlangte eine Bodenkartierung und Gefährdungsabschätzung. Zudem wies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen auf mögliche Bodendenkmäler hin, weshalb Baggersondagen durch den Vorhabenträger vorgesehen sind. Die IHK Dortmund und der Regionalverband Ruhr äußerten keine Bedenken. Zur öffentlichen Auslegung gehören neben dem Entwurf auch die artenschutzrechtliche Prüfung, Stellungnahmen zu Lärm, Baugrund, Bodenkartierung und Entwässerung sowie ein Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 3.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2225/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2225/20_VL wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs auf einer Fläche von etwa 7.762 m². Geplant ist die Errichtung eines neuen Gebäudes, das 18 zusätzliche Doppelzimmer, drei variable Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung umfasst. Der Planbereich soll im Außenbereich als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung festgesetzt werden, wobei die Grundflächenzahl (GRZ) auf maximal 0,25 begrenzt wird.
Da die geplante Entwicklung nicht mit der aktuellen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP) vereinbar ist, wird gleichzeitig die 32. Änderung des FNP angestrebt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören unter anderem ein Umweltbericht, Lärmgutachten, Baugrunduntersuchungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die landesplanerische Vereinbarkeit des Vorhabens als Allgemeiner Siedlungsbereich. Die IHK Dortmund befürwortete das Projekt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange führte zu Anforderungen bezüglich artenschutzrechtlicher Prüfungen, der Untersuchung von Bodenbelastungen sowie der Entwässerung. Zudem sind Hinweise zur Löschwasservorhaltung und zum Verzicht auf Blindgängerhinweise in die Begründung aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2250/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2250/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.118 „An der Brandheide“, der eine Fläche von etwa 30.846 m² im Stadtbezirk Hamm-Uentrop umfasst. Ziel des Plans ist die Anpassung eines Kleinsiedlungsgebiets an die Dichte eines Allgemeinen Wohngebietes sowie die ökologische Aufwertung durch die Anlage einer etwa zwei Hektar großen Feucht- und Nasswiese zur Regenwasserbewirtschaftung und als Habitat. Geplant sind etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten auf einer Grundstücksfläche von circa 9.889 m².
Der Plan sieht bauliche Vorgaben für die Gebiete WA6 und WA4 vor, darunter Festlegungen zu First- und Traufhöhen sowie Baufenstergrößen. Während im Bereich Brandheide eine einheitliche Firstrichtung vorgesehen ist, bleibt die Ausrichtung im Bereich Planstraße zur Solarnutzung flexibel. Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen sind zulässig, während die Errichtung von Flachdach-Bungalows untersagt bleibt. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Regelung für Nebenanlagen wie Stellplätze, Carports und Garagen im Gebiet WA4 so angepasst, dass diese nun auch zwischen Baugrenzen und seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig sind. Zudem wird ein sechs Meter breiter Schutzstreifen zur Sicherung von Wasser- und Gasleitungen der Stadtwerke Hamm GmbH festgesetzt.
Die Vorlage schlägt vor, die Satzung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht zum 14.05.2020 zu beschließen. Dabei sollen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und eines weiteren Einwenders berücksichtigt, die Stellungnahme eines weiteren Einwenders jedoch nicht berücksichtigt werden. Parallel dazu soll der Ratsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans tritt der Bebauungsplan Nr. 02.061 „Am Schwimmbad“ im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 5.Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistung für die digitale Medienentwicklung (MEP) an Hammer SchulenZur Vorlage · 2253/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für die digitale Medienentwicklung (MEP) an den Hammer Schulen vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros, um die notwendigen Leistungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung ausgewählter Bewerber auszuschreiben und zu vergeben.
Der Inhalt der geplanten Leistungen umfasst insbesondere den flächendeckenden Ausbau von WLAN sowie einen standardisierten LAN-Ausbau. Zudem soll die Anbindung von Präsentationstechnik in den Schulen realisiert werden. Aufgrund der steigenden Anzahl an neuen Medienversorgungspunkten, wie etwa LAN-, WLAN- und Medienanzeigegeräten, ist eine neue Konzeptplanung erforderlich. Diese beinhaltet die Planung neuer Verteilerstandorte und entsprechender Kabeltrassen unter Berücksichtigung der bestehenden EDV-Struktur.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein bereits am 17. März 2020 beschlossener Maßnahmenplan zum Medienentwicklungsplan. Die Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen wurden bereits mit einer früheren Vorlage beschlossen, wobei die Mittel hierfür aus Mitteln des Digitalpaktes förderfähig sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2256/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2256/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.122 – Schützenstraße – im Stadtbezirk Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 8.745 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände „Newcastle Barracks“. Geplant ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 53 Wohneinheiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die Flächennutzung sieht etwa 90,5 % Grundstücksflächen für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Klimaschutz- und Anpassungsziele durch intensive Begrünung, eine kompakte Bauweise mit Südausrichtung sowie die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Für die Dachbegrünung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger HgB vorgesehen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet als Wohnbaufläche mit Bodenbelastungen ausweist, sind Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich.
Die Verkehrsplanung geht von einem zusätzlichen Aufkommen von 20 Fahrten pro Stunde in Spitzenzeiten aus. Die Parkplatzsituation soll durch private und Besucherstellplätze auf den Grundstücken stabilisiert werden. Zur Sicherstellung der Müllabfuhr ist eine Wendeanlage vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt über den Mischwasserkanal unter Berücksichtigung von Regenwasserrückhaltemaßnahmen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 13.05.2020 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sind zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Instandsetzung Ahsebrücke Marker AlleeZur Vorlage · 2228/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Instandsetzung der Ahsebrücke an der Marker Allee vor. Die Brücke, ein 1969 errichteter Plattenbalkenbau mit Spannbetonhohlkörpern, weist laut aktuellen Brückenprüfungen Schäden an den Überbaukappen, den Geländern, der Fahrbahndecke sowie an den Überbauabschlussprofilen und Fugen auf.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat für die notwendigen Maßnahmen eine Planung erarbeitet. Diese umfasst die vollständige Erneuerung der Überbaukappen in der bestehenden Geometrie, die Erneuerung der Geländer auf eine Höhe von 1,30 Metern, die Erneuerung der Dichtungsschicht und des Fahrbahnbelages sowie die Instandsetzung von Rissen und Abplatzungen an der Brückenunterseite. Im Zuge dieser Arbeiten ist zudem eine Sanierung bzw. Erneuerung von Versorgungsleitungen zu Lasten der Stadtwerke erforderlich.
Die geschätzten Kosten für die Instandsetzung der Brücke belaufen sich inklusive der Ingenieurleistungen auf etwa 300.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2020 und 2021 jeweils 150.000 Euro entfallen. Für die Erneuerung der Straßendecker in den Anschlussbereichen beidseitig der Brücke werden 25.000 Euro veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 325.000 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Uentrop vor.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.!!! Achtung !!! !!! Diese Vorlage existiert nicht. !!!
- 2.Ersatzbeschaffung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Begründung für die Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien
- F.Anträge
- 1.Aufstellen von zwei Kotbeutelständern samt MülleimerZur Vorlage · 1142/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Aufstellung von zwei Kotbeutelständern inklusive Mülleimern beantragt. Die Initiative geht auf Anregungen aus der Bevölkerung im Bereich Ostwennemar zurück.
Konkret sollen die Vorrichtungen entlang des Fußwegs am Erlenbach, im Abschnitt zwischen der Ostwennemarstraße und dem Neuenkamp, sowie entlang des Fuß- und Radwegs zwischen dem Neuenkamp und dem Weg „Die Dille“ platziert werden. Der Antrag sieht vor, dass bei der Auswahl der Standorte darauf zu achten ist, dass die Positionen für die Entleerung der Mülleimer und das Auffüllen der Beutelspender mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben. Als geeignete Standorte werden hierfür die jeweiligen Anfangs- und Endpunkte der genannten Fußwege angeführt. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Verkehrszählung Soester Straße in Höhe der Einmündung KirchwegZur Vorlage · 1155/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Durchführung einer temporären automatisierten Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung in beide Richtungen beantragt. Der Fokus der Maßnahme liegt auf der Soester Straße im Bereich der Einmündung Kirchweg in Ostwennemar.
Hintergrund des Antrags ist die Straßenführung in diesem Abschnitt, die zwischen der Bäckerei an der Dorfeiche und der Einmündung „Beisengeithe“ eine S-Kurve aufweist. Die Soester Straße dient als Verbindungsachse im östlichen Hamm und wird unter anderem durch den Busverkehr der Linie 18 sowie durch die Verbindung zwischen der L670, dem Gewerbegebiet Hohefeld und der Mark genutzt.
Die Bezirksfraktion bezieht sich auf einen Ortstermin in Ostwennemar, bei dem Anwohner auf Situationen zwischen parkenden Fahrzeugen, Einmündungen und haltenden Bussen hingewiesen haben. Ziel der beantragten Verkehrszählung ist es, eine fundierte Daten- und Beratungsgrundlage zur aktuellen Verkehrssituation in diesem Bereich zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Verkehrszählung Soester Straße in Höhe der Einmündung KirchwegZur Vorlage · 1922/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hatte mit dem Antrag Nummer 1155/20 eine automatisierte Verkehrszählung inklusive Geschwindigkeitsmessung in beide Fahrtrichtungen an der Soester Straße beantragt. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem Bereich der Einmündung Kirchweg im Kern Ostwennemar. Hintergrund des Antrags war die Erstellung einer Datenbasis zur Verkehrssituation an einer S-Kurven-förmigen Straßenführung, die durch den Busverkehr der Linie 18 sowie die Verbindung zwischen der L670, dem Gewerbegebiet Hohefeld und der Mark geprägt ist.
In der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag werden die Ergebnisse einer Zählung angeführt, die im Zeitraum vom 4. März bis zum 10. März 2020 durchgeführt wurde. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsdichte belief sich auf 2638 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen, wobei etwa 1320 Fahrzeuge pro Richtung gemessen wurden. Der Anteil des Schwerverkehrs lag bei 3 Prozent. Als Beurteilungsgeschwindigkeit (V85) wurde ein Wert von 50 km/h ermittelt. Basierend auf diesen Daten sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssituation an der genannten Stelle.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Ärzteversorgung UentropZur Vorlage · 1156/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 1156/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung im Stadtbezirk. Mit Verweis auf die Schließung einer Arztpraxis zum 31. März 2020 sowie das Alter und die Auslastung weiterer ansässiger Hausärzte wird auf eine mögliche Veränderung der Versorgungslage hingewiesen. Da seitens der kassenärztlichen Vereinigung keine spezifischen Zahlen für den Stadtbezirk vorliegen, bleibt die genaue Situation ab dem 1. April 2020 laut Antrag ungeklärt.
Die Fraktion beantragt die Unterstützung einer Ratsinitiative, die von der SPD, den Grünen, der FDP und der Linken getragen wird. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Hamm dazu zu beauftragen, eine Erhebung der aktuellen ärztlichen Ist-Situation im Stadtbezirk durchzuführen. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung soll eine Prognose für die medizinische Versorgungssituation in den kommenden fünf Jahren abgeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Konzept zur Verkehrsführung im Bereich Papenweg / Alter Papenweg (Bahnübergang / Fuß- und Radweg etc.)Zur Vorlage · 1199/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 1199/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Konzepts zur Verkehrsführung im Bereich Papenweg und Alter Papenweg.
Die Fraktion fordert, dass für die kommende Sitzungsrunde ein Konzept vorgelegt wird, welches die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zum Bahnübergang, die Anbindung des Radweges entlang der Bahnlinie sowie die Einmündung des bestehenden Mehrfamilienhauses und die Anbindung neuer Wohnhäuser umfasst. Zudem soll die aktuelle Park- und Fahrsituation am und auf dem Alten Papenweg in das Konzept einfließen.
Zusätzlich wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, ab wann der Fuß- und Radweg entlang der Bahnlinie wieder zur Nutzung freigegeben wird. Dabei wird auf Informationen zur möglichen Verzögerung beim Bau des dritten Gebäudes der Wohnanlage „Augenweide“ verwiesen.
Der Antrag stellt zudem einen Zusammenhang zur Vorlage 945/19 her, welche die Verlegung des Bahnübergangs am Alten Papenweg behandelt. Die Beratung und Entscheidung über diese Vorlage ist laut Antrag an die Vorlage des neuen Verkehrskonzepts sowie an die Durchführung einer Befragung der Anwohner bezüglich einer etwaigen Flächenabgabe von circa 11 Quadratmetern gekoppelt. Die Fraktion verweist zudem auf ein Schreiben von Anwohnern an die Verwaltung zu den Themen Verkehrsführung und Parken.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Konzept zur Verkehrsführung im Bereich Papenweg / Alter Papenweg (Bahnübergang / Fuß- und Radweg etc.)Zur Vorlage · 1959/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 1959/20_ST auf den Antrag der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop reagiert, die ein umfassendes Verkehrskonzept für den Bereich Papenweg / Alter Papenweg fordert. Hintergrund ist die geplante Verlegung des Bahnübergangs am Alten Papenweg, die notwendig wurde, da für die Zufahrt größerer Fahrzeuge der aktuelle Radius nicht ausreicht und eine dauerhafte Flächenabgabe von Anwohnern nicht in vollem Umfang vereinbart werden konnte.
Nach Angaben der Verwaltung wird der Bahnübergang um etwa sechs Meter nach Westen verlegt. Im Zuge dessen wird der Geh- und Radweg südlich der Bahn auf eine Breite von 4,75 Metern erweitert, um die Erschließung der Wohnbebauung Alter Papenweg 46-50 zu ermöglichen. Dieser Bereich wird als kombinierter Geh- und Radweg asphaltiert und durch Poller für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung dieser Fläche liegen bei den Eigentümern der Wohnanlage.
Für den Kfz-Verkehr bleibt das Sackgassensystem bestehen, wobei in den Bereichen Pirolweg und Wilms Kotten Schrittgeschwindigkeit gilt. Das Parken im öffentlichen Raum ist auf den vorhandenen Flächen möglich, wobei die Befahrbarkeit der Zufahrten sichergestellt bleiben muss. Der Bau der Zufahrtsstraße und des neuen Bahnübergangs ist für das kommende Jahr geplant, sobald die Fertigstellung des letzten Gebäudes der Wohnanlage erfolgt ist.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Grünphasen für Fußgänger*innenZur Vorlage · 1200/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GRÜNE Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 1200/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Ziel des Antrags ist die Einrichtung einer kontaktlosen Grünphase für Fußgänger an allen Ampelanlagen im Stadtbezirk Uentrop.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass Fußgänger im Straßenverkehr derzeit teilweise benachteiligt würden, da an bestimmten Kreuzungen die Grünphase für Fußgänger durch einen Sensorkontakt manuell angefordert werden müsse. Im Rahmen der kommunalen Klimapolitik und der Förderung klimafreundlicher Verkehrsarten wird die Beibehaltung dieser Regelung als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet.
Zusätzlich führt die Fraktion die aktuelle Situation der Corona-Krise an. Die Nutzung von Sensortasten wird als potenzielles Infektionsrisiko bewertet. Um dieses Risiko zu minimieren, wird vorgeschlagen, die Verkehrsrechner im Stadtbezirk Uentrop so neu einzustellen, dass die Grünphase für Fußgänger als Regelfall vorgesehen ist.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Grünphasen für Fußgänger*innenZur Vorlage · 1955/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nr. 1200/20 die Einrichtung einer kontaktlosen Grünphase für Fußgänger an allen Ampeln im Stadtbezirk Uentrop beantragt. Ziel der Anfrage ist es, die manuelle Anforderung der Grünphase per Sensorkontakt zu beenden. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die aktuelle Regelung eine Benachteiligung der Fußverkehrsteilnehmenden darstelle und im Kontext der kommunalen Klimapolitik nicht mehr zeitgemäß sei. Zudem wird auf das Infektionsrisiko durch das Berühren der Sensortasten während der Corona-Krise verwiesen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und spricht sich gegen eine Änderung der Signalprogramme aus. Eine verkehrsabhängige Steuerung mittels Tastern wird als Mittel zur bedarfsgerechten und umweltfreundlichen Verkehrsleitung bewertet, um unnötige Haltevorgänge für Kraftfahrzeuge und damit verbundene Mehrimmissionen zu vermeiden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Taster sehbehinderten Menschen die gezielte Zuschaltung akustischer Signale ermöglichen.
Hinsichtlich des Infektionsrisikos hält die Verwaltung fest, dass die Betätigung der Taster auch ohne direkten Hautkontakt, beispielsweise mit dem Ellbogen oder Handschuhen, möglich ist. Ein Vergleich mit anderen Kommunen wie Köln oder Düsseldorf zeigt, dass dort keine Änderungen an den Tastern vorgesehen sind. Da die Bedienung in Hamm ebenfalls ohne Hautkontakt möglich ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Neueinstellung der Verkehrsrechner.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Sachstandsbericht „Sanierung Begegnungsstätte Werries“Zur Vorlage · 1211/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 17. Juni 2020 um Informationen zum aktuellen Sachstand bezüglich der Sanierung der Begegnungsstätte Werries gebeten.
Hintergrund der Anfrage ist die Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 180.000 Euro, die im Zuge der vorangegangenen Haushaltsplanberatungen zur Stärkung der Bezirke bewilligt wurden. Die Fraktion fordert eine Mitteilung über den derzeitigen Stand der Planungen sowie eine Darstellung der bereits durchgeführten Maßnahmen und der damit verbundenen Kosten. Der Antrag richtet sich an den Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Sachstandsbericht „Sanierung Begegnungsstätte Werries“Zur Vorlage · 1957/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag der CDU-Bezirksfraktion den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Begegnungsstätte Werries dargelegt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden Sondermittel in Höhe von 180.000 Euro für die Modernisierung und Renovierung des Gebäudes in den Jahren 2019 und 2020 bewilligt.
Bisherige Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Oberbodens, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Beleuchtung und der Akustikdecke in den Jugendräumen im Erdgeschoss. Zudem wurden technische Anschlüsse für eine neue Küche im Jugendcafé erstellt. Im Obergeschoss wurde der ehemalige Schachraum baulich saniert und technisch als Büroraum für das Personal ausgestattet.
Für das Dachgeschoss ist der Ausbau neuer Gruppenräume in Trockenbauweise sowie die Anpassung der vorhandenen Räume an die Brandschutzbestimmungen geplant. Die Verwaltung erarbeitet hierzu einen Bauantrag auf Basis eines Brandschutzkonzeptes und bereitet die Ausschreibungen vor. Parallel dazu ist eine Dachsanierung mit einem Budget von 165.000 Euro für das Jahr 2020 vorgesehen. Diese Maßnahme umfasst die Erneuerung des Ziegeldachs, der Dachgauben, der Dachüberstände, der Dachrinnen sowie der Blitzschutzanlage unter Einsatz eines Gerüsts.
Um die Barrierefreiheit im Ober- und Dachgeschoss durch den Bau eines Aufzuges zu gewährleisten, beabsichtigt die Verwaltung, entsprechende Haushaltsmittel im nächsten Haushalt anzumelden. Der weitere zeitliche Ablauf wird nach Erteilung der Baugenehmigung und Abschluss der Vergabeunterlagen mit den Gebäudenutzern abgestimmt.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Geschwindigkeitsreduzierung auf der Soester Str. zwischen Soester Str. 299 (Bäckerei an der Dorfeiche) und der Einmündung Beisengeithe auf Tempo 30Zur Vorlage · 1226/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Soester Straße beantragt. Die Forderung bezieht sich auf den Abschnitt zwischen der Soester Straße 299, im Bereich der Bäckerei an der Dorfeiche, und der Einmündung Beisengeithe. In diesem Bereich soll die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt werden.
Als Grundlage für den Antrag dient eine Verkehrszählung der Stadtverwaltung. Diese ergab, dass etwa 15 Prozent der gemessenen Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Bei einer Gesamtzahl von Fahrzeugen entspricht dies etwa 400 Geschwindigkeitsüberschreitungen pro Tag.
Die Fraktion führt weiter aus, dass die Verkehrssituation durch mehrere Kurven sowie wechselseitig parkende Fahrzeuge erschwert wird, was die Sicht auf Hindernisse einschränkt. Zudem erschweren Einmündungen und haltende Busse die Situation für die Verkehrsteilnehmer. Ziel der beantragten Geschwindigkeitsreduzierung ist es, das Unfallrisiko zu minimieren und die Verkehrssituation vor Ort zu entspannen. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 17. Juni 2020 vorgelegt.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Geschwindigkeitsreduzierung auf der Soester Str. zwischen Soester Str. 299 (Bäckerei an der Dorfeiche) und der Einmündung Beisengeithe auf Tempo 30Zur Vorlage · 1993/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nummer 1226/20 die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für einen Abschnitt der Soester Straße beantragt. Die Beschränkung soll den Bereich zwischen der Soester Straße 299 und der Einmündung Beisengeithe umfassen. Als Begründung führt die Fraktion eine Verkehrszählung der Stadtverwaltung an, nach der 15 Prozent der Fahrzeuge die zulässigen 50 km/h überschritten, was etwa 400 Überschreitungen pro Tag entspricht. Zudem werden Kurven, parkende Fahrzeuge sowie Einmündungen und haltende Busse als Faktoren genannt, die die Verkehrssituation beeinflussen. Ziel des Antrags ist die Minimierung des Unfallrisikos und eine Entspannung der Verkehrslage für alle Beteiligten.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und verweist auf eine bereits erfolgte Erörterung in einer früheren Stellungnahme. Laut der Verwaltung liegt der V85-Wert der Geschwindigkeiten innerhalb des zulässigen Rahmens der 50 km/h-Begrenzung. Eine Überprüfung der Unfalllage habe zudem keine Auffälligkeiten in dem betreffenden Bereich ergeben. Unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung wird ausgeführt, dass Verkehrszeichen nur bei einer zwingenden Erforderlichkeit aufgrund besonderer örtlicher Gefahrenlagen anzuordnen sind. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung sei zudem nur bei Vorhandensein von Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen möglich, was im fraglichen Bereich nicht der Fall sei.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anfragen
- 1.Ärtzeversorgung in UentropZur Vorlage · 1156/20_AF · Anfrage
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 1156/20_AF Fragen zur ärztlichen Versorgung im Stadtbezirk Uentrop an den Bezirksvorsteher gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung von Strategien zur Bekämpfung der Hausarztproblematik.
Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung der Stadt Hamm zu prüfen, ob Konzepte aus Nachbarkommunen reflektiert werden können. Als Beispiele werden hierbei der Arzt-Lotse der Wirtschaftsförderung im Kreis Soest, das Hausarzt-Stipendium im Kreis Unna sowie das Medizin-Stipendium des HSK angeführt. Zudem wird auf die Existenz einer interkommunalen Initiative im Raum Südwestfalen verwiesen, die eine kommunenübergreifende Betrachtung verfolgt.
Des Weiteren wird die Verwaltung nach der Begründung für die Einschätzung gefragt, dass in Hamm keine vergleichbaren Programme oder Koordinierungsstellen benötigt werden. In diesem Zusammenhang wird die Vorlage um die Bereitstellung von Zahlen ergänzt, die belegen sollen, ob in Hamm keine Unterversorgung mit Ärzten vorliegt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der Stadt Hamm Überlegungen zu einer überregionalen Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen innerhalb eines Netzwerks bestehen.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Ärtzeversorgung in UentropZur Vorlage · 2004/20_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop die aktuelle Lage der hausärztlichen Versorgung kommentiert. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die mögliche Übernahme oder Reflexion von Konzepten aus Nachbarkommunen, wie etwa dem Arzt-Lotsen im Kreis Soest, dem Hausarzt-Stipendium im Kreis Unna oder dem Medizin-Stipendium des HSK. Zudem wurden Fragen zur Notwendigkeit spezifischer Programme in Hamm sowie zu Überlegungen einer überregionalen Zusammenarbeit in einem Netzwerk gestellt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Thematik der hausärztlichen Versorgung in Hamm auf gesamtstädtischer Ebene bearbeitet wird. Es wird auf einen entsprechenden Antrag der CDU- und SPD-Ratsfraktionen verwiesen, der in der Ratssitzung vom 17. März 2020 einstimmig beschlossen wurde. Die SPD-Bezirksfraktion wird über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informiert.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anregungen
- 1.Eilantrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Antrag auf langfristigen LärmschutzZur Vorlage · 0336/20_AR · Anregung
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Mit der Vorlage 0336/20_AR hat die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eine Anregung der Anwohner des Dambergskamp sowie der Straße Auf dem Placken eingereicht. Die Anwohner beziehen sich auf die veränderte Verkehrssituation in der Ostwennemarstraße, die durch die Sperrung der Lippestraße seit dem 3. Februar 2020 und die damit verbundene Umleitung entstanden ist.
Die Antragstellenden führen an, dass das Verkehrsaufkommen auf der Ostwennemarstraße gestiegen ist. Als Ursachen für die Lärmbelastung werden der Anlieferverkehr des nahegelegenen Maximilianparks und der Westpress Arena sowie die Nutzung der Straße als Umleitung genannt. Die Anwohner weisen darauf hin, dass die Lärmwerte durch die Umleitung gestiegen sind und die Nutzung der Gärten durch vorbeifahrende Fahrzeuge, insbesondere Lkw und Motorräder, sowie durch Fahrbahnzustände erschwert wird.
Die Anregung umfasst zwei Kernpunkte: Zum einen wird die kurzfristige Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 30 km/h für den Zeitraum der Umleitung beantragt. Zum anderen wird die Untersuchung langfristiger Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Als mögliche Optionen werden eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung, der Bau von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen sowie die Verwendung von Flüsterasphalt angeführt. Die Anwohner verweisen dabei auf bereits bestehende Maßnahmen im südlichen Teil der Ostwennemarstraße.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Aufstellung eines Abfalleimers an der „Volksbank“ im Bürgerwald UentropZur Vorlage · 0344/20_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anregung die Aufstellung eines Abfalleimers im Bereich der Volksbank im Bürgerwald beantragt. Die Initiative geht auf die Beobachtung zurück, dass im Umfeld des genannten Standortes wiederholt Müll liegt.
In der Begründung der Vorlage wird angeführt, dass die Einrichtung eines zusätzlichen Behälters an dieser Stelle keinen erheblichen Mehraufwand für die Entsorgung verursachen dürfte. Als Argument wird auf die bereits bestehende Leerung eines Abfalleimers an der Sitzgruppe im Bürgerwald verwiesen, der regelmäßig geleert werden muss. Die Anregung wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 17. Juni 2020 eingebracht.
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- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Verschiedenes