Städtischer KI-Chatbot „Tom Hamme“ – Kosten, Datenschutz und Qualität
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-136/26 eine Reihe von Fragen zum Einsatz des städtischen KI-Chatbots „Tom Hamme“ an den Vorsitzenden des Ausschusses für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung gerichtet. Der Chatbot ist seit dem 1. September 2026 auf der Website, in der App sowie im Serviceportal der Stadt verfügbar und soll Auskünfte in über 100 Sprachen erteilen sowie auf Formulare und Zuständigkeiten verweisen.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Erfragt werden die Leistungen des Anbieters neuraflow, das verwendete Sprachmodell, die Beteiligung von Unterauftragnehmern sowie das angewandte Vergabeverfahren. Zudem werden Informationen zu den einmaligen und laufenden Kosten, einschließlich Lizenzen, Betrieb, Pflege und Qualitätssicherung, benötigt.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Datenschutz und der Datensicherheit. Die Wählergruppe bittet um Auskunft über die Zertifizierungen der in Deutschland betriebenen Cloud-Server, die Anonymisierung von Eingaben, die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie die Existenz einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Es wird zudem nach technischen Kontrollen gefragt, die verhindern sollen, dass Dialoginhalte zum Training von Modellen verwendet werden.
Des Weiteren werden die Qualität der Antworten, die Erkennung von Fehlern, die Handhabung von Nutzerfeedback sowie die Übergabe an menschliche Beschäftigte bei komplexen Anliegen thematisiert. Abschließend bittet die Anfrage um einen Überblick über weitere KI-gestützte Pilotprojekte der Stadt, wie etwa die Straßenzustandserfassung, und nach einheitlichen Standards für Beschaffung, Datenschutz und Evaluation.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026anstehend