Straßenlaternen-Beleuchtung; Nachfrage zum TOP Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung ff. (BV-52/26) aus der Sitzung der BV Pelkum vom 23.06.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage AF-103/26-ST eine Stellungnahme zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung abgegeben. Hintergrund der Anfrage aus der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum war die Frage, ob die neue Beleuchtung eine höhere Helligkeit als die bisherigen Anlagen aufweist.
Nach Angaben des Tiefbauamtes orientiert sich die Verwaltung bei Neuanlagen und Erneuerungen der Bestandsanlagen an der DIN EN 13201. Diese europäische Normenreihe legt die Vorgaben für die Planung, Ausführung und Bewertung der Straßenbeleuchtung fest, einschließlich der Anforderungen an die Helligkeit und Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung.
Bei dem Austausch konventioneller Leuchten gegen LED-Technik ist die Straße oft gleichmäßiger beleuchtet. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig den Einsatz von Leuchten mit höherer Lichtintensität. Durch verschiedene Optiken bei LED-Leuchten kann der Lichtauswurf gezielt an die Straßengeometrie angepasst werden, wodurch Streulicht reduziert wird. Die Verwaltung führt aus, dass der Lumenstrom der Leuchten bei einer Erneuerung in der Regel um etwa 30 bis 40 Prozent sinkt, während die Ausleuchtung der Verkehrsfläche verbessert wird. Zudem setzt die Verwaltung seit 2022 eine warmweiße Lichtfarbe von 3.000K ein, um die Anforderungen an die menschliche Sichtbarkeit mit dem Schutz nachtaktiver Tiere und der Energieeffizienz in Einklang zu bringen.
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