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Beschlussvorlage

Fortschreibung der Rahmenvereinbarung Ambulante Leitlinien

BV-126/26 22.06.2026 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berät über die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zu den ambulanten Leitlinien. Die Überarbeitung der seit 2019 bestehenden Regelungen wurde von einer Projektgruppe aus Vertretern des Jugendamtes sowie der öffentlichen und freien Jugendhilfe erarbeitet. Ziel der Neugestaltung ist es, die Praxis bei ambulanten Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaften, einheitlicher, transparenter und steuerbarer zu gestalten.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Festlegung von Qualifikationsstandards für das Personal sowie die Vereinheitlichung von Zeitkontingenten bei direkten Klientenkontakten. Zudem werden indirekte Tätigkeiten wie Sachkosten und Ausfallzeiten vereinheitlicht und die Zusammenarbeit durch konkrete Berichtspflichten präzisiert. Die neuen Leitlinien sollen ab dem 1. August 2026 Anwendung finden. Zur Vorbereitung laufen bereits Anpassungen im Kostenverrechnungssystem sowie Schulungsmaßnahmen für das Personal beider Verhandlungspartner.

Nach der Einführung ist eine zwölfmonatige Testphase vorgesehen, die durch ein Revisionsverfahren abgeschlossen wird. Dabei werden auch die fiskalischen Auswirkungen evaluiert, wobei laut Vorlage kein Kostenzuwachs durch die reine Umstellung zu erwarten ist. Ziel ist die langfristige Verstetigung der Leitlinien sowie die mögliche Ausweitung des Systems auf weitere Leistungsbereiche.

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