Zwischenbericht zur Umsetzung der „Charta der Vielfalt“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Integrationsrat der Stadt Hamm einen Antrag auf einen Zwischenbericht zur Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ gestellt. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 14. September 2021, der Stadt dem Verein beizutreten. Die Charta der Vielfalt ist eine Selbstverpflichtung zur Förderung von Chancengleichheit und einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld.
Die Umsetzung der Charta in der Stadtverwaltung soll ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten schaffen, ungeachtet von Merkmalen wie Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, Religion, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft. Ziel ist es zudem, die Stadtverwaltung als attraktive Arbeitgeberin für Fachkräfte zu positionieren und auf gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel oder die Globalisierung zu reagieren.
Da der Antragsteller angibt, über die bisherige Behandlung der Thematik nach der Verabschiedung keine Informationen zu haben, fordert die Ratsgruppe, dass die Verwaltung dem Integrationsrat einen mündlichen Zwischenbericht vorlegt. Dieser soll erste bereits umgesetzte Maßnahmen sowie die weitere zeitliche Planung der Umsetzung der Charta enthalten.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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