Aktualisierung und Sicherung der ehemals vorgesehenen Planflächen zur Norderweiterung des Inlogparks – hier: Änderung des FNP und Rücknahme des Nordausbaus des Inlogparks (B-Plan 04.066)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1334/23_VL befasst sich mit einem Bürgerantrag der Bürgergemeinschaft gegen die Zerstörung der Weetfelder Landschaft e.V. vom 7. August 2023. Die Antragsteller fordern eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie eine Revision des Regionalplans, um die nördlichen Erweiterungsflächen des Inlogparks aus der Planung herauszunehmen. Als Begründung wird auf einen Ratsbeschluss sowie auf den Koalitionsvertrag verwiesen, wonach die nördliche Erweiterung des Gewerbegebiets abgelehnt wird.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage klar, dass zwischen den Festlegungen des Regionalplans und dem Flächennutzungsplan zu unterscheiden ist. Zwar wurde die Erweiterung im Rahmen der Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr von der Stadt Hamm abgelehnt, die zeichnerische Festlegung des Inlogparks als regionaler Kooperationsstandort blieb jedoch bestehen. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Darstellung im Flächennutzungsplan zwar nicht mehr dem aktuellen politischen Willen entspricht, jedoch keine Veranlassung für eine Änderung des Plans bestehe. Da für eine Entwicklung der Flächen ohnehin Bebauungspläne erforderlich wären, die aufgrund der politischen Zielsetzung nicht verfolgt werden, sei ein Änderungsverfahren nicht notwendig. Zudem bliebe die Fläche auch bei einer Änderung regionalplanerisch als Siedlungsfläche eingestuft. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen und die Stellungnahme der Verwaltung zu bestätigen, womit der Antrag als erledigt gilt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 20.11.2023kein Ergebnis hinterlegt