Neufassung der „Richtlinien zur Förderung der Freien Kulturszene in Hamm“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat die Neufassung der „Richtlinien zur Förderung der Freien Kulturszene in Hamm“ beschlossen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung durch die Verwaltung ist es, ein einheitliches Verfahren zu etablieren und den Antragstellenden einen verbesserten Leitfaden für die Antragstellung bereitzustellen.
Die Neufassung umfasst mehrere wesentliche Änderungen. Neben der Definition der Freien Szene nach Vorgaben des Kulturrates NRW werden künftig auch Projekte Dritter gefördert, die die Freie Szene unterstützen, wie etwa Kantoreien der Kirchen. Die Höchstsumme der Förderung pro Projekt oder Veranstaltung wird einheitlich auf 5.000 Euro festgesetzt, was eine Anhebung gegenüber der bisherigen Regelung darstellt. Zudem wurde der maximale Förderanteil an den Gesamtkosten eines Projektes von 50 Prozent auf 80 Prozent angehoben.
Die Antragstellung erfolgt künftig nicht mehr formlos, sondern über ein einheitliches Formular. Für Anträge mit einer Fördersumme ab 2.500 Euro ist die Beschlussfassung durch den Fachausschuss vorgesehen, wobei der Antrag mindestens acht Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden muss. Bei Beträgen unter 2.500 Euro muss der Antrag mindestens vier Wochen vor Projektbeginn beim Kulturbüro vorliegen. Eine Antragstellung nach Projektbeginn oder nach Durchführung einer Veranstaltung ist ausgeschlossen. Für die Förderung stehen jährlich 30.000 Euro zur Verfügung.
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- 21.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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