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Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und Vereine

0807/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0807/22 den Antrag gestellt, für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine zu gewähren. Die Bewilligung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und orientiert sich an einer beigefügten Aufstellung.

Die beantragten Transferaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 84.040 Euro, wobei die Stadt Hamm den vollständigen Eigenanteil übernimmt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2022 im Teilergebnisplan des Stadtamtes vorgesehen.

Nach Angaben der Verwaltung wurden bei der Verteilung der Zuschüsse Vereine berücksichtigt, die eine regionale Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in der Stadt aufweisen. Die Auszahlung der Beträge an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist zulässig, sofern dies im Verwendungsnachweis entsprechend ausgewiesen wird. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Gewährung der Zuschüsse angemeldet.

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