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Beschlussvorlage

Kostenbeteiligung der Stadt Hamm an der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners (EPS) an geschützten Bäumen.

0649/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 0649/22 geht es um die Frage einer Kostenbeteiligung der Stadt Hamm an der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners (EPS) an geschützten Bäumen. Ein Bürger regte an, dass sich die Stadt an den Kosten beteiligt, da auf seinem Grundstück zwei über 100 Jahre alte, geschützte Eichen von dem Schädling befallen wurden. Aufgrund der Lage der Bäume an einer Straße und einem Gemeinschaftsweg wurden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bereits Maßnahmen zur Entfernung von mehr als 25 Nestern durchgeführt, die Kosten in Höhe von etwa 1.700 Euro für die letzten zwei Jahre verursachten. Der Antragsteller verwies darauf, dass die finanzielle Belastung dauerhaft nicht tragbar sei und durch die neue Baumschutzsatzung künftig weitere Bürger betroffen sein könnten.

Die Verwaltung lehnt die Anregung ab. Sie begründet dies damit, dass das Entfernen von EPS-Nestern nicht unter die Pflege- und Sanierungsarbeiten fällt, die gemäß der Förderrichtlinie für den Baumschutz förderfähig sind. Zudem dient die Maßnahme nicht primär dem Schutz der Bäume selbst. Ein weiterer Grund ist, dass Zuwendungen nur bei Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung bewilligt werden können. Die Pflicht zur Entfernung der Nester ergibt sich jedoch aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Baumeigentümers. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bestätigte die Stellungnahme der Verwaltung und erklärte die Anregung für erledigt.

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