Muslimischer Gebetsraum am Bahnhofsgebäude
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zum Thema eines muslimischen Gebetsraums im Bahnhofsgebäude reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Nutzung des Dachgeschosses der ehemaligen Eilgutabfertigung als Gebetsstätte sowie die Schließung dieser Räumlichkeiten durch die Deutsche Bahn im Zuge des Verkaufsprozesses des Objekts.
Die Verwaltung führt aus, dass die Deutsche Bahn Ende 2017 über die Veräußerung eines Gebäudeteils des Hauptbahnhofs informiert hat. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt über die Bahnentwicklungsgesellschaft. Zur Frage der Nutzung des Dachgeschosses hält die Verwaltung fest, dass grundsätzlich nur die Deutsche Bahn als Eigentümerin und Vermieterin zur Gesprächsführung mit Mietern oder Nutzern berechtigt ist. Vonseiten der Deutschen Bahn wurde kein Gesprächswunsch bezüglich der Brandschutzsituation oder anderer Belange an die Stadt herangetragen.
Hinsichtlich der Suche nach Alternativen für die muslimische Gemeinde gibt die Verwaltung an, dass seitens der Gemeinde kein Gesprächswunsch vorlag. Angebote der Stadt zur Unterstützung bei der Suche nach Standortalternativen seien von der muslimischen Gemeinde bzw. deren Vertretern abgelehnt worden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Fragen zum Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn und den Nutzern der Räumlichkeiten nicht beantwortet werden können.
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- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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