Kommunalwahl 2020 Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungshofes für das Land NRW vom 20.12.2019 –VerfGH 35/19
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss hat die Neueinteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die vorangegangene Entscheidung vom 28. November 2019 aufgehoben. Die Anpassung der Wahlbezirke erfolgt als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019.
Nach der verfassungsrechtlichen Neuregelung darf die Abweichung der Anzahl der Wahlberechtigten in einem Wahlbezirk von der durchschnittlichen Anzahl im gesamten Wahlgebiet eine Grenze von 15 % nur in begründeten Einzelfällen überschreiten. Die Verwaltung legte für die neue Einteilung die Zahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. April 2019 zugrunde, wobei Personen mit britischer Staatsangehörigkeit aufgrund des Brexits nicht berücksichtigt wurden.
Im Stadtbezirk Uentrop wurde die Anzahl der Wahlbezirke von vier auf fünf erhöht, da der bisherige Durchschnittswert der Wahlberechtigten das neue zulässige Maximum überschritten hätte. Hierfür wurde ein Wahlbezirk aus dem Stadtbezirk Mitte dem Stadtbezirk Uentrop zugeordnet. Durch diese Neugestaltung wird die Gesamtzahl der Wahlbezirke in der Stadt Hamm bei 29 belassen. Die neue Einteilung stellt sicher, dass die zulässige Toleranzgrenze von plus oder minus 15 % der Wahlberechtigten in allen Bezirken eingehalten wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 20.02.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen